Finanzierung abbrechen
Guten Abend an alle hier und zwar habe ich eine frage: meine eltern haben mit mir zusammen ein Auto gekauft (bmw wer es wissen will) wir haben einen fehler gemacht und zwar haben wir es finanziert der vertrag ist alles unterschrieben und die finanzierung läuft 3 jahre und nach den 3 jahren wird der restwert des fahrzeugs ermittelt und wir könnten es zurückgeben und uns ein neues aussuchen oder es weiter finanzieren... so nun meine frage ist es irgendwie auf egal welche art und weise den vertrag abzubrechen oder das auto an das autohaus wieder zurück zu verkaufe oder sonst irgendwelche methoden? das war ein großer fehler da wir uns das auto eigentlich gar nicht leisten können aber der verkäufer uns so beraten hat das wir es dann doch gekauft haben.... bitte helft mir bin echt verzweifelt... danke im vorraus und schönen abend allen
3 Antworten
Wenn du das einfach nicht stemmen kannst, bleibt dir ja gar nichts anderes übrig. Allerdings wird es trotzdem teuer. Das Autohaus wird argumentieren, dass du das hättest vorher wissen müssen. Ich übrigens auch.
hattest du genau das selbe problem oder was meinst du mit "ich übrigens auch"
Eine sehr gute Möglichkeit wäre noch, weNn Du jemanden suchst, der in die Finanzierung "einsteigt". Hierfür gibt es in den Autobörsen sogar schon spezielle Felder, in die man die Finanzierungsdaten eintragen kann. Wenn Deine Finanzierung im Kern gut ist, funktioniert dies meistens auch ganz gut. Du müsstest dann von den Interessenten die Bonitätsunterlagen anfordern und an BMW Finanzial zur Prüfung weiterleiten. Nach erfolgter Prüfung kann dann der Interessent das Fahrzeug und Deinen Vertrag übernehmen.
Die einzigen Kosten für Dich wären dann die Bearbeitungsgebühren der BMW-Bank, was wahrscheinlich wesentlich günstiger ist als eine Lösung mit dem Autohaus.
Wenn Du hierzu noch Fragen hast helfe ich gerne. Gruß Sascha Dissel
Ein Ratenkredit nach §488 BGB kann sowohl von dem Kreditnehmer als auch vom Kreditgeber vorzeitig gekündigt werden. Daran sind allerdings verschiedene Bedingungen geknüpft. Als Kreditnehmer bietet sich einerseits die Möglichkeit, den Kredit bis zu 14 Tage nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Dies ergibt sich aus den geltenden Widerrufsbestimmungen für Verbraucherverträge. Die Kreditsumme muss hierbei sofort zurückgezahlt werden. Danach kann er erst nach einer Frist von 6 Monaten den Kredit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Die noch ausstehende Kreditsumme muss hierbei bis zum Ende der Kündigungsfrist vom Kreditnehmer zurückerstattet werden. Jedoch besteht für den Kreditnehmer kein Anspruch darauf, die Bearbeitungsgebühren zurückerstattet zu kommen, sondern es können sogar noch angemessene Gebühren für die Bearbeitung der Darlehenskündigung erhoben werden. D.h. Sie müssen das Auto verkaufen - am besten privat, denn der Händler wird deutlich weniger zahlen. Eventuell muß ein Mindererlös dann abgestottert werden.