Wie gehe Ich mit Nachbarn um, die sich ständig über Ruhestörung beschweren, die wir garnicht verursacht haben können?

5 Antworten

Also, ich würde mich dagegen auch wehren! Bin gerade selbst in einer ähnlichen Situation!

1. Es müssen Lärmprotokolle der Gegenseite vorliegen! Ist dies nicht der Fall, kann auch nichts bewiesen werden. Selbst wenn eines vorliegt, besitzt das ebenfalls nur geringe Beweiskraft! Kann man sich ja auch alles 'ausdenken'!

2. Wenn ihr nicht auf dem Hof wart, dann erstellt eine Eidesstattliche Versicherung, dass ihr zu dem Zeitpunkt gar nicht vor Ort wart und außerdem ihr von niemandem wie z.B. der Polizei identifiziert worden seid, indem man eure Personalien aufgenommen hat!

3. Wenn es ein altes bzw. hellhöriges Haus ist, müssen die Bewohner damit rechnen, dass sie auch mal aus anderen Wohnungen noch Geräusche wahrnehmen! Aber nur Reden kann ja keinen Lärm verursachen!

Ihr müsst euch dagegen `verwahren´, mit einer Abmahnung belegt zu werden, da die Beschuldigungen völlig gegenstandslos sind und in keinster Weise der Wahrheit bzw. den Umständen entsprechen! Macht die Hausverwaltung und ggf. auch den beschwerdeführenden Vermieter darauf aufmerksam, dass es eine Straftat darstellt, andere in der Form zu verdächtigen* bzw. so etwas wie diese Lärmbelästigung zu unterstellen, da ihr jederzeit das Gegenteil 'beweisen' könnt!

*Falschverdächtigung bzw. Falschbeschuldigung: http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Behaltet euch daher auch vor, gegen den beschwerdeführenden Mieter eine entsprechende Strafanzeige zu erstatten!

Schlagt der Hausverwaltung vor, der beschwerdeführende Mieter solle doch beim nächsten Mal bitte einfach die Polizei rufen, sie ohne euch zu informieren ins Haus lassen und dann könnte die Polizei von seiner Wohnung aus ja mal hören, ob die auch was hören!

Viel Spaß beim Abplätten!

Eure Michaela :-))

johnnymcmuff  03.06.2015, 09:55

Also, ich würde mich dagegen auch wehren! Bin gerade selbst in einer ähnlichen Situation!

Laut BGH-Urteil ist kein Widerspruch möglich, Link in meiner Antwort.

1. Es müssen Lärmprotokolle der Gegenseite vorliegen! Ist dies nicht der Fall, kann auch nichts bewiesen werden. Selbst wenn eines vorliegt, besitzt das ebenfalls nur geringe Beweiskraft! Kann man sich ja auch alles 'ausdenken'!

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-mieter-muss-kein-laermprotokoll-fuehren\_258\_82438.html

2. Wenn ihr nicht auf dem Hof wart, dann erstellt eine Eidesstattliche Versicherung, dass ihr zu dem Zeitpunkt gar nicht vor Ort wart und außerdem ihr von niemandem wie z.B. der Polizei identifiziert worden seid, indem man eure Personalien aufgenommen hat!

Das könnte man dann machen wenn der Vermieter kündigt und man dagegen klagt.

3. Wenn es ein altes bzw. hellhöriges Haus ist, müssen die Bewohner damit rechnen, dass sie auch mal aus anderen Wohnungen noch Geräusche wahrnehmen!

Richtig.

Aber nur Reden kann ja keinen Lärm verursachen!

Wenn z.B. Alkohol getrunken wird, werden oft die Gespräche lauter.

Ihr müsst euch dagegen `verwahren´, mit einer Abmahnung belegt zu werden, da die Beschuldigungen völlig gegenstandslos sind und in keinster Weise der Wahrheit bzw. den Umständen entsprechen!

Laut BGH-Urteil ist kein Widerspruch möglich, Link in meiner Antwort.

Behaltet euch daher auch vor, gegen den beschwerdeführenden Mieter eine entsprechende Strafanzeige zu erstatten!

Mit Beweisen kann man das machen.

Schlagt der Hausverwaltung vor, der beschwerdeführende Mieter solle doch beim nächsten Mal bitte einfach die Polizei rufen, sie ohne euch zu informieren ins Haus lassen und dann könnte die Polizei von seiner Wohnung aus ja mal hören, ob die auch was hören!

Gute Idee.

MfG

Dackelmann888  03.06.2015, 11:53

Umziehen ist das Beste, dann habt Ihr Ruhe.

Der Abmahnung solltet Ihr widersprechen, ebenfalls dem neuen Brief der Hausverwaltung. Führt ebenfalls an, daß Ihr zu dem fraglichen Zeitpunkt gar nicht da ward.

Du darfst nachts so lange Freunde da haben, wie Du willst, solange alles in Zimmerlautstärke abläuft.

Eine Mietminderung kannst Du nicht raushauen

johnnymcmuff  03.06.2015, 09:46

Eine Mietminderung kannst Du nicht raushauen

Korrekt.

Der Abmahnung solltet Ihr widersprechen, ebenfalls dem neuen Brief der Hausverwaltung. Führt ebenfalls an, daß Ihr zu dem fraglichen Zeitpunkt gar nicht da ward.

Laut BGH-Urteil aus meinem Link kein Widerspruch möglich aber Vermieter muss bei einer Klage den Beweis erbringen.

Du darfst nachts so lange Freunde da haben, wie Du willst, solange alles in Zimmerlautstärke abläuft.

Ab 22 - 6 Uhr noch leiser.

da wir bereits eine Abmahnung erhalten haben wegen der Angeblichen Ruhestörung. Zu der nehmen wir jetzt Stellung und lehnen sie ab. 

Du kannst zwar einen Stellungnahme machen aber ablehnen, bzw. Widerspruch einlegen ist im Mietrecht nicht vorgesehen:

Siehe auch:

http://www.sueddeutsche.de/geld/ruhestoerung-mieter-koennen-nicht-gegen-abmahnung-vorgehen-1.278615

Da steht aber auch dass der vermieter es konkret beweisen muss.

Darf ich nicht abends nach 22 Uhr Freunde einladen und muss ich Stumm in meine Wohnung Nachts zurückkehren?

Dürfen ja, aber nach 22 Uhr gilt Nachtruhe also muss man noch leiser sein.

Wie haben zwei Häuser weiter eine Eckkeipe und die Gäste gehen zum Rauchen nach draußen und sind sehr laut, Das geht schon Jahre so. Anzeigen die von Anwohnern gemacht wurden brachten nix, außer dass der Eigentümer es jetzt seiner Mutter überschrieben hat.

Könnte ich geggebenfalls Mietminderung raushauen?

Die Disco war schon bestimmt bei Einzug, daher keine Mietminderung möglich.

MfG

Johnny

klärt sie auf

johnnymcmuff  03.06.2015, 09:47

Kein Widerspruchsrecht laut BGH, siehe mein Link.

Dich beim Hausmeister beschweren ist am besten. Oder sogar die Polizei rufen, falls es übertrieben wird.

Gerhart  03.06.2015, 06:54

Du stehst auf der falschen Seite.