defektes Schloss mitten in der Nacht - wer zahlt den Schlüsseldienst?

9 Antworten

Du kannst jetzt erst mal den Montag abwarten, aber meine Einschätzung ist, dass die Hausverwaltung allenfalls einen Teil der Kosten übernehmen wird.

Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Du akzeptierst das und nimmst, was Du bekommen kannst.

2. Du suchst alle möglichen Argumente, die für Deine Ansicht sprechen zusammen, gehst damit zu einem Anwalt und klagst das Geld ein. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Das bedeutet, dass Du noch so sehr der Meinung sein kannst, dass Du im Recht bist, aber wenn der Richter auch aufgrund der Argumente der Gegenseite das anders sieht, ist der Aufwand vergebens. Überlege es Dir daher gut, ob Du diesen Weg wirklich gehen willst. Rechtschutz versichert?

Das ja eine fadenscheinige Ausrede!

Wie sollst du das im Notfall wissen, wen du anrufen sollst, wenn die Bedingungen im Hausflur sind. Da bist du draußen ohne Telefon und hast die Nummer mitten in der Nacht auch nicht und weiß auch nicht, ob da jemand mitten in der Nacht an der Hotline ist!

Wenn das Schloss nachweislich schon kaputt war, dann bleiben dir Kosten wohl am Eigentümer hängen. - Es sei denn, du hattest den Schaden vorher noch nicht gemeldet! Das wäre dann ungünstiger!

Vielleicht könnt ihr euch dann ja auf die Hälfte einigen!

Die haben mir am Telefon auch gleich bestätigt, dass Sie für den Mangel verantwortlich wären und entsprechend die Kosten tragen müssten, ich mich jedoch an die Hausverwaltung hätte wenden müssen. Da ich mich aber nicht direkt an die Hausverwaltung gewendet habe könnte es sein dass eine Nachträgliche Kostenübernahme nicht möglich sein ...ich werde am Montag diesbezüglich bescheid kriegen.

Die Hausverwaltung beliebt zu scherzen, 

Wie soll man abrnds/ nachts bescheid geben.

Falls die sich sträuben das zu übernehmen, schau mal hier:

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitigerreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht einMangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder dieMietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfallsentsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatzverlangen.

MfG

Johnny

Die Hausverwaltung beliebt zu scherzen,

Polemik ist wenig zielführend, aber man kann es sich natürlich damit einfach machen. Nur: Offenbar gab es eine 24h-Notfallnummer, die der Mieter aber weder im seinem Handy speichern mochte noch dieses in der Nacht dabeihatte. Das ist aber sein Problem, Rechtsgrund: Vertragsobliegenheit.

Im übrigen darf bezweifelt werden, dass der Zylinder spontan seinen Dienst versagte. Wer aber eine rechtzeitige Mängelbeseitigungsaufforderung unterlässt, muss die erforderlichen Mehrkosten eines Noteinsatzes eben aus eigener Tasche zahlen, Rechtsgrund: Schadensminderungspflicht.

G imager761


@imager761

Nur: Offenbar gab es eine 24h-Notfallnummer, die der Mieter aber weder im seinem Handy speichern mochte noch dieses in der Nacht dabeihatte.

Der Frasgesteller hat folgendes geschrieben:

Auch steht nichts entsprechendes in meinem Mietvertrag oder der Hausordnung.

Im übrigen darf bezweifelt werden, dass der Zylinder spontan seinen Dienst versagte.

Ach, alles schon erlebt.

Und man ragiert halt nicht immer sofort nur weil sich etwas bei irgendeiner Sache ein bisschen verändert hat; das ist oft im Leben.

Mein Fenster ging ein bisschen schwerer zu von Anfang an, nicht jetzt extrem schwer nur so das man es halt merkte und dann auf einmal als meine Frau das Kippfenster aufmachte, war das Scharnier verbogen. bzw. das Fesnter aus der Führung.

Rechtsgrund bei Fragesteller: Ersatzvornahme :-)

@johnnymcmuff

Auch steht nichts entsprechendes in meinem Mietvertrag oder der Hausordnung.

Das muss es auch nicht, wenn [die Hausverwaltung] zurecht darauf hinwies, "dass sie extra für solche Fälle eine 24h Hotline hätten", aber der Fragesteller einräumt, "mitten in der Nacht (...) habe [ich] es gar nicht in Erwägung gezogen um die Zeit noch jemanden von der Hausverwaltung ans Telefon zu kriegen."

Rechtsgrund bei Fragesteller: Ersatzvornahme :-)

Falsch: Eine Ersatzvornahme setzt zwingend Untätigkeit des Verpflichteten nach Kenntnis und fruchtloser Inverzugsetzung voraus.

Was du meinst, ist Aufwendungsersatzanspruch gem. § 536a Abs. 2 Nr. 2 BGB. Der ist aber eben demnach nur dann zulässig, wenn der M den Bestand der Mietsache oder seines dort eingebrachten Eigentums sichern muss :-O 

Bsp.: Die Heizungsanlage fällt bei Dauerfrost aus und es droht Platzen der Rohre; ein Sturm hat die Dachziegel der DG-Wohnung teilweise weggerissen oder ein Dachfenster ist durch Hagelschaden beschädigt und es dringt Regen ein.

Der BGH hat nun m. Urt. v. 16.01.2008 -VIII ZR 222/06- in WuM 2008, 147 klargestellt, dass mit Ausnahme von unbedingt zur Erhaltung der Gebäudesubstanz erforderlichen Arbeiten und bei Verzug kein Anspruch des Mieters auf Kostenersatz besteht. Demnach bekommt der Mieter hier auch kein Geld.

G imager761


@imager761

Das muss es auch nicht, wenn [die Hausverwaltung] zurecht darauf hinwies, "dass sie extra für solche Fälle eine 24h Hotline hätten"

Was nicht beweisbar ist und somit da Problem des Vermieters.

Falsch: Eine Ersatzvornahme setzt zwingend Untätigkeit des Verpflichteten nach Kenntnis und fruchtloser Inverzugsetzung voraus

Glaube was Du glauben willst oder meinst zu wissen, ich weiß was ich weiß und das sogar von Anwälten.

Das hir fällt auch unter Ersatzvornahme:

dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfallsentsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatzverlangen.

Ende der Discusion.

@imager761

Im übrigen darf bezweifelt werden, dass der Zylinder spontan seinen Dienst versagte

Mir ist das vor Jahren auch schon mal passiert. Vorher nie ein Problem mit dem Schloss gehabt - Morgens noch abgeschlossen  und als ich am Abend nach der Arbeit in die Wohnung wollte, ging gar nichts mehr. Mein Vermieter hat die Kosten anstandslos erstattet. lg

Hallo,

wenn die Hausverwaltung einen 24 Stunden "Notruf" zur Verfügung stellt, dann ist das möglicherweise dein Problem. Tut sie dies nicht, dann kannst Du dir natürlich erst einmal selbst helfen und die Kosten weiter Berechnen.

Stelle der Hausverwaltung die Kosten in Rechnung und schau einmal was passiert. Du kannst bei Ablehnung natürlich noch weiter Argumentieren.

Schöne Grüße

Hallo, seit 1991 binn ich schon in der Schluesseldienstbranche taetig und habe schon merkwuerdiges erlebt, Schliesszylinder haben mitunter die Eigenschaft, einfach nicht mehr zu schliessen.

Ich kenne den Schluesseldienstmonteur nicht, auch nicht was er alles versucht hat.

War die Tuer denn eigentlich verschlossen?

Mitunter hat der Zylinder die Eigenschaft seine Position zu veraendern oder die Kupplung in der Schliessnase klemt; oder die Stulpschraube wurde bei der montage nicht richtig eingeschraubt, dann passiert folgendes, der Zylinder rutschtein stueck raus oder rein und die Schliessnase blockiert an der inneren oder aeusseren Einsteckschlossplatiene.

Es gibt noch eine andere Moeglichkeit; beim Vormieter wurde der Zilinder Schon einmal gezogen, man hat zwar den Zylinder gewechselt, aber das Einsteckschloss vernachlaessigt.

Beim Ziehen eines Zylinders entstehen sehr hohe Zugkraefte die ein Einfaches Einsteckschloss stark deformieren, wenn man dann nur den Zylinder tauscht liegt die Schliessnase nicht mehr genau in der Mitte und irgendwann verrutscht eben der Zylinder.

Sie haben ja die Moeglichkeit erst einmal eine kostenlose Rechtsberatung in Erwaegung zu ziehen, aber bevor sie dies tun immer erst mit dem Vermieter reden, wenn er sich stur stellt bleibt eben nur der Rechtsweg.