Zweite Abmahnung bekommen von der Hausverwaltung. Ich stehe kurz vor der fristlosen Kündigung. Wie gehe ich dagegen vor?

8 Antworten

Du kannst ja mal mit deinen übrigen Nachbarn sprechen, und zusammen mit ihnen der Hausverwaltung erklären, dass es nie Probleme gab und auch nicht gibt.

In der Abmahnung stehen die Gründe dafür.

Eine laute PS4 oder Musik, die lauter als Zimmerlautstärke ist, sind gerechtfertigte Kündigungsgründe.

Die anderen Mieter können auch nichts dafür, dass die Wände so dünn sind. Wie wäre es denn, einfach Kopfhörer aufzusetzen, aus Rücksicht auf die anderen Mieter? Schon hätten alle ein Problem weniger.

Zwischen den Abmahnungen muss Zeit liegen, du kannst nicht 2 Mahnungen mit gleichem Datum erhalten(nicht rechtens). Du musst ausserdem Möglichkeit zur Stellungnahme haben. Aus heiterem Himmel wird doch niemandem gekündigt!

Also mach das schriftlich, dann ist es dokumentiert. Allerdings empfiehlt sich auch ein persönliches Gespräch in dem man oft Missverständnisse aufklären kann.

Bist du sicher, dass sonst nix gegen dich vorliegt? Steht im Text Ruhestörung?

Wahre deine Rechte.

der Vergleich mit deiner Mutter ist müßig, da sie einen anderen Vermieter hat.

Lärmbelästigung steht in der Abmahnung! Es ist definitiv der TV gemeint, weil in der Abmahnung noch darauf hingewiesen wird, das es auch Kopfhörer gibt... lol

Mit der Zeitspanne zwischen den Abmahnungen wusste ich nicht, macht natürlich Sinn... Laut Google kann man gegen die Abmahnungen nix Juristisch machen ist echt so, ich kann den Vermiter zwar kontaktieren und ihn das mal schildern aber ich denke nicht das er die Abmahnung dann zurücknimmt oder so, er richtet sich nach der Hausverwaltung.

Sehe ich nicht so, dass er Vergleich mit der Mutter müßig ist.

Die machen die ganze Zeit lärm und bekommen keine Abmahnung, während er eigentlich ruhig ist.

Da geht es ums Prinzip.

Und es gibt Nachbarn, die einem mit allen Mitteln rausekeln wollen,und gezielt eine Verleumdungskampagne starten.

Hallo Eni70, wo hast du gelesen, dass die Abmahnungen vom gleichen Datum sind? Er hat geschrieben, dass er heute die zweite Abmahnung erhalten hat, nicht, dass er heute zwei Abmahnungen bekommen hat. 

@TrudiMeier

danke trudiMeier, ist missverständlich formuliert bzw, falsch, es fehlt dann der Punkt bei der 2.

@TrudiMeier

die latzte abmahnung gab es vor ein paar monaten. der vermieter und die hausverwaltung von meiner mutter ist eine andere, sie wohnt nicht bei mir in der gegend, ich wollte das nur mal vergleichen wie ungerecht das ist.

@Andre25

Das kannst du für dich vergleichen, aber nicht als Begründung anführen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Aber woher willst du auch wissen, dass die Mieter bei deiner Mutter keine Abmahnung erhalten haben? Der Vermieter teilt das deiner Mutter doch nicht mit. Vielleicht sind die genauso drauf wie du und ignorieren die Abmahnung?

@TrudiMeier

gegen eine abmahnung kann man nix machen, sie ist nicht anfechtbar und das papier nicht wert. erst ab der kündigung kann man aktiv werden.

Wenn man von seiner Hausverwaltung eine erste Abmahnung wegen ruhestörenden Lärms bekommt, sollte man eigentlich schon auf die erste Abmahnung reagieren.

Denke niemals – wirklich niemals – nur weil niemand etwas zu dir sagt, den Nachbarn stört laute Musik nicht! Zimmerlautstärke heißt, wenn du das Zimmer verlässt und die Tür schließt, sollte vor dem Zimmer nichts zu hören sein!

Dünne Wände hast nicht nur du, sondern auch deine Nachbarn, die genau so wenig für die Wandstärke verantwortlich sind und deswegen von deiner lauten Mucke gestört werden!

Ein Miteinander verschiedener Mietparteien funktioniert halt nur, wenn alle Mieter aufeinander rücksicht nehmen; d.h. auch du solltest einfach mal den Ball flach halten und deine Musik eben in Zimmerlautstärke hören – auch wenn der Alltag frustrierend war. Andere Menschen müssen ebenfalls Alltagsfrust verarbeiten.

Mit Kopfhörer sollte man zwar Musik regelrecht geniessen können, die sind aber nur zu empfehlen, wenn man die Lautstärke herunter dreht. Musik laut über Kopfhörer zu hören schadet den eigenen Ohren indem man vorzeitig sein Hörvermögen verliert. Überhaupt schadet laute Musik dem Hörvermögen.

Gegen eine Abmahnung kann man zwar generell Widerspruch einlegen, aber wenn man bei der ersten Abmahnung nicht reagiert hat, sollte man sich schon fragen, ob man überhaupt in diesem Haus wohnen bleiben will, sonst hätte es nicht der zweiten Abmahnung bedurft.

Hast du mal andere Nachbarn gefragt, ob man Musik oder ähnliches hören kann von dir? Falls nein kannst du das mit in deinen Widerspruch hinein schreiben, dass es nie Probleme gab.

Dann kann könntest du die Hausverwaltung mal einladen und Hörprobe anbieten, sodass du denen beweisen könntest das deine Musik wirklich nicht zu laut ist. Das ist nur eine Idee.