Kann ich die Hausverwaltung anzeigen?

9 Antworten

Mir ist nicht ganz klar was du mit einer Anzeige bewirken möchtest. Eine Anzeige bedeutet für die Polizei ein Ermittlungverfahren einzuleiten und mögliche Strafbestände zu untersuchen. Diese kann ich hier aber kaum erkennen.

Ein gegenseitges Aufhetzen eskaltiert die Situation nur noch. Daher trotzallem, beruhigen und freundlich das Gespräch suchen. Oft klärt sich in der Ruhe viele Sachen von selber.

Jetzt schreiben zwar manche, einfach locker sehen, aber ganz so sehe ich es nicht. Eine Kündigungsandrohung auf Basis einer (falschen) Behauptung, das wollte ich so nicht im Raum stehen lassen. Erstmal stellt sich die Frage, wer ist denn euer Vermieter? nur der könnte im Normalfall überhaupt erst kündigen. Diese "Befugnis" hat eine HV ja garnicht. Ich würde sofort widersprechen und die HV auffordern mitzuteilen, wer das als Zeuge gesehen und der HV mitgeteilt hat, denn du möchtest eine Anzeige wegen "übler Nachrede" (Rufschädigung) und/oder "falscher Verdächtigung" stellen. Eine reine Vermutung wäre ja vll. nur eine reine persönliche Meinungsäusserung, in Verbindung mit einer offiziellen Abmahnung geht das aber über eine reine Annahme hinaus, denn es ist eine Unterstellung und das ist unter Umständen nicht zulässig. Vll. liest das ja ein Jurist und kommentiert meine Aussage, oder du investierst gleich ein paar Euro um das rechtssicher abzuklären. Die Gefahr besteht nämlich, wer Abmahnungen klaglos hinnimmt, hat sie unter Umständen als korrekt betrachtet und akzeptiert und das kann Probleme bereiten, falls es tatsächlich zu weiteren Streitereien kommt.

Chica008 
Fragesteller
 12.03.2018, 16:17

Hallo. Danke für deine Nachricht. Habe heute sofort ein Termin beim Rechtsanwalt bekommen und er meint auch, das sowas gar nicht geht. Schon alleine die Unterstellungen wären nicht Richtig und das die Hausverwaltung viel gepfuscht hätte. Er nimmt jetzt Kontakt mit der Hausverwaltung. Und zu deiner Frage: wir haben keine Vermieterin. Sie ist hat Schulden bei der Hausverwaltung. Will von unserer Wohnung auch gar nichts Wissen.

Gegen eine Abmahnung im Mietrecht kann man erst mal gar nichts machen, weder Widerspruch einlegen noch verlangen dass die Abmahnung zurückgenommen wird.

Falls der Vermieter bei einem erneutem Verstoß kündigt und der Mieter gegen doe Kündigung angeht, ist der Vermieter allerdings in der Beweispflicht.

Den Anwalt würde ich mir noch sparen. Wirst du gekündigt ist dann immer noch Zeit. Wenn dann die Vermietung den Prozess verliert muss sie Deinen Anwalt dann auch zahlen; aber nicht jetzt wenn Du nur eine Rechtsberatung nimmst.

Neben den bisherigen Kommentaren, die ich teile:

was sagt denn Eurer Vermieter dazu? Schließlich ist er ja Euer erster Ansprechpartner und die Verwaltung nur anteilig in "seinem" Auftrag unterwegs.

Wir haben in unserem Haus durch die Eigentümergemeinschaft Hartholzplatten im Treppenhaus anbringen lassen, um Streifen an den Wänden in den Keller zu vermeiden. Das betrifft dann alle Beteiligten/Nutzer und richtet sich nicht gegenüber Einzelnen - was sowieso kaum nachweisbar ist.

Chica008 
Fragesteller
 12.03.2018, 16:25

Wir haben gar keinen Vermieter. Die Wohnungen werden sehr wahrscheinlich zwangsversteigert. Das mit den Holzplatten wird nicht klappen, weil unsere Hausverwaltung kein Cent aufbringen möchte. Bei uns war vor kurzem die Toilettenspülung defekt gewesen und es lief Wasser. Nachdem wir die Hausverwaltung darüber informiert haben, kam sie 3 Tage später und meinte, das nichts defekt wäre. Daraufhin haben wir selbst einen Fachmann dazu geholt und er meinte, das eine Gummidichtung defekt war. Wir haben auf unseren Wunsch einen neuen Spülkasten gekauft und für die Arbeit bezahlt. Und das sind noch Kleinigkeiten. Habe mir jetzt Rechtsanwalt dazu geholt. Lieber bezahle ich dem Rechtsanwalt, als für etwas, was ich nicht gemacht habe.

heute habe ich ein Abmahnung von der Hausverwaltung erhalten, das wir Fahrräder im Hausflur stehen lassen und dadurch schwarze Streifen an der Wand sind. Dies ist eine reine Lüge!

Stellt ihr dort wirklich nicht, auch nicht vorübergehend eure Fahrräder ab, spart man sich den teuren Gang zum Rechtsanwalt und eine völlig zweckfreie Anzeige.

Sondern antwortet zugangssicher per Einwurfeinschreiben:

"... Ihr Schreiben vom [Datum] weisen wir vollumfänglich zurück und rügen zunächst eine fehlende Vollmacht des Vermieters im Original, in Mietvertragsangelegenheiten weisungsbefugt zu sein.

Wir stellen zu ihren wahrheitswidrigen Behauptungen fest: Unsere Fahhräder werden ausschliesslich im Keller, nicht im Hausflur untergestellt und die Abriebspuren befinden sich seit mindestens fünf Jahren, also bereits vor unserem Einzug, an den Wänden."

G imager761