übernimmt das arbeitsamt mietschulden?

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mietschulden können von der Arge als Darlehen übernommen werden. Mach einen Termin bei Deinem Sachbearbeiter, dort wirst Du eine ganze Menge Formulare einreichen müssen und danach wird entschieden. Übrigens kann die fristlose Kündigung noch 4 Wochen nach der Räumungsklage zurückgenommen werden- also spute Dich, wenn es Deine Hausverwaltung so eilig hat. Viel Glück :)

auch wenn sie bereits gezahlt haben?ich will es nicht geschenkt haben sondern auch schnell zurück zahlen.

@kira79

Es ist Ermessensfrage des Sachbearbeiters- aber sobald Kinder im Spiel sind, die drohen obdachlos zu werden, wird eigentlich meistens positiv entschieden. Denke jedoch daran, daß auch die Arge Zeit für den Antrag braucht- und wenn die Hausverwaltung nun SOFORT Räumungsklage einreicht, hast Du de facto nur noch 4 Wochen Zeit. Das ist nicht gerade üppig und könnte schief gehen, wenn Du Dich nicht beeilst mit den Papieren. Deshalb: Kümmer Dich, der Staat läßt niemanden hängen, der sich Mühe gibt. Dann schaffst Du das auch. Laß z.B. die Arge mit der Hausverwaltung telefonieren- dann treten die vielleicht von der Klage zurück, wenn sie wissen, daß ihr Geld kommt. Du schaffst das, laß den Kopf nicht hängen. Jeder 3. Haushalt in Deutschland ist überschuldet, Du bist also nicht allein.

@fabielle

klar aber man wird hier so hingestellt als wenn ich jetzt doppelt kassieren will...sie haben ja die miete an mich schon gezahlt.deswegen meine sorge.meine miete hab ich immer gezahlt und nie probleme gehabt.ich hab jetzt halt nur angst das sie nein sagen und ich richtig ärger bekommen mit denen.die hausverwaltung hat mir geschrieben das ich bis zum 10.05. den rückstand ausgleichen soll,dass sind nicht einmal 4 wochen.

@kira79

Mach es, wie ich es Dir empfohlen habe. Ich drück Dir die Daumen! Aber mit der Angst, daß das schief geht, mußt Du jetzt klarkommen. Das ist das sogenannte "Lehrgeld" ;) Denke immer dran: Tausend anderen geht es genauso! Es ist lediglich eine Frage, was man draus macht, gelle?;) In diesem Sinne....

@fabielle

Nein fabielle, es geht nicht "tausend anderen genauso". Ich kenne niemanden, der das Mietgeld für andere Dinge verbrät und dann so unverfroren ist, noch mal die Hand aufhalten zu wollen.

Und um es mal ganz klar zu sagen: es wird keinen Cent geben. Schlimmstenfalls werden die Leistungen sogar gestrichen.

Eventuell wird das Jugendamt informiert und der offenbar verantwortungslosen Muttrer wird das Kind wegen akuter Kindesgefährdung entzogen.

 

@Reling

So ein Quatsch- Du hast doch überhaupt keine Ahnung. Und mit den Ängsten der Mitmenschen herumzuspielen und noch auf ihnen herumzutrampeln, wenn sie schon am Boden liegen, finde ich, ist unterste Schublade. Denke immer dran: Auch Dir kann es einmal so gehen. Und möchtest Du dann so behandelt werden????

@kira79

An Kira noch einmal: Du bekommst das Geld ja nicht geschenkt, sondern zahlst es in monatlichen Raten zurück. Weshalb Du jetzt schlecht schlafen kannst, ist mir klar. Aber das muß so sein, damit Dir das- gerade mit Kindern- nicht noch einmal passiert;)

@fabielle

fabielle, du weckst hier unbegründete Hoffnungen. Damit ist niemandem geholfen. Wie ich bereits schrieb, kann natürlich Geld beantragt werden. Aber man muss ehrlicherweise sagen, dass es sehr wahrscheinlich nichts geben wird. Die Chancen stehen höher, dass das Amt das bereits gezahlte Geld zurückfordert und eine Zahlungssperre wegen Leistungsmissbrauch erteilt.

Mit Schönreden hilft man niemandem.

 

@Reling

Nein, Reling, was ich hier wiedergebe sind Erfahrungswerte, sprich Wissen. Und die Arge fordert übrigens auch nichts zurück, das ist genauso Quatsch. Ich finde, wenn Du keine Ahnung vom Thema hast, dann schreib doch bitte auch keinen Nonsens. Das ist hier ein Ratgeber- Forum und keines für verquere Meinungen;) Wie ich schon sagte, zahlt das Amt meist Mietschulden und gibt sie als Darlehen an die ALGII- Empfänger- gerade solche mit Kindern. Also googel bitte zu dem Thema und mach Dich schlau, bevor Du Meinungen vertrittst, die haltlos sind.

@Reling

@kira79...

meine miete hab ich immer gezahlt und nie probleme gehabt.

 

WAS DENN NUN ? Ist das mit der Wahrheit denn so schwer ????

Wenn Du gezahlt hättest gäbe es keine Probleme...

@fabielle

@fabielle

 

Gibt es für Deine seltsamen Aussagen irgendwelche Quellenangaben ??

In welchem Gesetz kann ich die von Dir einfach so aufgestellten Behauptungen nachlesen ???

@fritzhund

Wie ich schon sagte: Googel dazu und Du wirst genügend Quellen finden. Das ist natürlich Arbeit, richtig;) Gesetze gibt es dazu keine- mal abgesehen vom Mietrecht betreffs Räumungsklagefristen, was ich schrieb.

Ein Darlehen kannst Du sicherlich beantragen. Warum lässt Du die Miete nicht direkt vom Amt zum Vermieter überweisen? Warum läuft Dein Dauerauftrag aus? Das ist mir völlig neu.

Auf den ersten Blick würde ich meinen das, das Arbeitsamt dies ablehnen wird da sie ja schon für die Miete bezahlen. Aber dadurch das noch ein Kind mit im Spiel ist könnte es evtl. anders aussehen. Sprich doch mal mit denen und erklär ihnen dein Missgeschick, evtl. hast du einen guten Sachbearbeiter und du bekommst das Geld vom Amt was du durch Abzug der anderen Bezüge vom Arbeitsamt wieder zurückzahlen kannst. So zu sagen Kredit vom Amt. Ein versuch wäre es allemal wert.

also ich bin weder damit in den urlaub geflogen noch habe ich mir ein auto gekauft.

ich bin auch nur ein mensch und sowas ist mir noch nie passiert...eure schaluen sprüche von wegen steuerzahler und mich als lügner hinstellen könnt ihr euch sparen!!!

ich wende mich hier um richtige antworten zu bekommen und um nicht dumme sprüche zu hören.das könnt ihr euch sparen!!!!

Du führst Dich hier auf wie Rumpelstilzchen und erwartest richtige Antworten ??? Hääää ??? Komm Mal klar !!!

Warum zum Beispiel antwortest Du nicht auf ernst gemeinte Rückfragen ????

Du kannst doch nicht erwarten das Du hier alle für dumm verkaufen willst und alle sagen dann "Och. Du ärmste...."

Ja, ja, ich merke auch nie, wenn ich plötzlich zuviel Geld auf dem Konto habe :-))

"kann man einen antrag beim amt stellen,als dahlen für übernahme obwohl sie ja die miete gezahlt haben"

Kann man, ist aber zwecklos. Das Amt zahlt nicht zweimal.

weil wenn ja sitzen mein kind und ich bald auf der strasse.weil die hausverwaltung eine räumungsklage machen will

Da hat die Hausverwaltung auch völlig Recht. Der Zwangsräumung zuvor kommen und selbst eine andere Wohnung suchen.