Wie fordere ich meinen Lohn und meine lohnabrechnung von Arbeitgeber ein?
Hallo zusammen, Und zwar wurde ich gekündigt, auch schriftlich (priv. Gründe), und mein letzter Lohn und auch meine Lohnabrechnung sind seid 3 Wochen nicht da. Selbst die Unterlagen für das Arbeitslosengeld 1 schickt mir mein Arbeitgeber nicht zurück. Ich habe schon per Mail eine Anfrage gestellt, aber es kommt einfach keine Antwort. Nun weiß ich nicht wie ich weiter vorgehen kann, ich möchte echt nicht vors Gericht, ist ein Monatslohn. Aber dadurch dass ich meine Miete zahlen muss und für mich selber sorgen muss, und selbst das Amt mir nicht helfen kann, solange die Unterlagen nicht da sind, steh ich enorm unter Druck... Was kann man noch tun ?? Kann ich auch SGB 1 ohne diese Unterlagen bekommen, wenn sie wissen wie die Situation steht ??...
4 Antworten
Du solltest dir eins merken : solche Angelegenheiten IMMER schriftlich klären ! Und zwar per Einschreiben, am besten mit Unterschrift eigenhändig.
Du musst deinen ehemaligen Chef auffordern, die fälligen Zahlungen zu leisten und ihm dafür eine Frist einräumen. Kommt er der Aufforderung dann nicht nach, solltest du dich an einen Anwalt wenden.
Ich wage zu bezweifeln, dass du ohne diese Unterlagen Geld vom Amt bekommst. Die Bürokratie geht in diesem Land leider vor.
Und zwar per Einschreiben, am besten mit Unterschrift eigenhändig
Bloß nicht. Sowas per Einwurf-Einschreiben schicken! Beim Einwurf-ES dokumentiert der Postbote den Einwurf beim Empfänger, und in dem Moment ist das Schreiben zugegangen.
Beim Übergabe-ES kann man die Annahme verweigern oder vergisst, es bei der Post abzuholen.
Und zwar wurde ich gekündigt, auch schriftlich
Selbstverständlich wurdest du schriftlich gekündigt, alles andere wäre überhaupt nicht wirksam.
Was kann man noch tun ??
Ganz einfach: du schreibst deinen AG per Einwurf-Einschreiben (keinesfalls Übergabe-ES oder sogar "eigenhändig") an und setzt ihm eine Frist von einer Woche. Dem Jobcenter gibst du am besten eine Kopie zur Kenntnis.
Kommt dann nichts, hilft nur der Weg zum Anwalt.
Die Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur MUSS dein Arbeitgeber ausfüllen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, belegt ihn die Arbeitsagentur mit einem Bußgeld.
Natürlich musst du das der Agentur erst einmal mitteilen.
Dein ausstehendes Gehalt und die Endabrechnung kannst du vor dem Arbeitsgericht formlos einklagen. Dabei ist dir der dortige Rechtspfleger KOSTENLOS behilflich.
Wenn du de facto einen Anspruch auf AlG 1 hast, kannst du auch einen angemessenen Vorschuss beantragen, bis die Unterlagen komplett sind.
Du hast einen entscheidenden Fehler gemacht via Mail nachzuhaken. Sowas macht man nicht.
Man stellt klare Forderungen mit Fristsetzung und versendet dies in einem sogenannten Einschreiben. Keins mit Rückantwort.
Wenn du das Nichtreagieren deines AG nachweisen kannst, gibt es ggf. vom Amt einen Vorschuß.