Wie fordere ich meinen Lohn und meine lohnabrechnung von Arbeitgeber ein?

4 Antworten

Du solltest dir eins merken : solche Angelegenheiten IMMER schriftlich klären ! Und zwar per Einschreiben, am besten mit Unterschrift eigenhändig.  

Du musst deinen ehemaligen Chef auffordern, die fälligen Zahlungen zu leisten und ihm dafür eine Frist einräumen. Kommt er der Aufforderung dann nicht nach, solltest du dich an einen Anwalt wenden.

Ich wage zu bezweifeln, dass du ohne diese Unterlagen Geld vom Amt bekommst. Die Bürokratie geht in diesem Land leider vor.



DarthMario72  06.12.2017, 14:09

Und zwar per Einschreiben, am besten mit Unterschrift eigenhändig

Bloß nicht. Sowas per Einwurf-Einschreiben schicken! Beim Einwurf-ES dokumentiert der Postbote den Einwurf beim Empfänger, und in dem Moment ist das Schreiben zugegangen.

Beim Übergabe-ES kann man die Annahme verweigern oder vergisst, es bei der Post abzuholen.

Und zwar wurde ich gekündigt, auch schriftlich

Selbstverständlich wurdest du schriftlich gekündigt, alles andere wäre überhaupt nicht wirksam.

Was kann man noch tun ??

Ganz einfach: du schreibst deinen AG per Einwurf-Einschreiben (keinesfalls Übergabe-ES oder sogar "eigenhändig") an und setzt ihm eine Frist von einer Woche. Dem Jobcenter gibst du am besten eine Kopie zur Kenntnis.

Kommt dann nichts, hilft nur der Weg zum Anwalt.

Die Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur MUSS dein Arbeitgeber ausfüllen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, belegt ihn die Arbeitsagentur mit einem Bußgeld.

Natürlich musst du das der Agentur erst einmal mitteilen.

Dein ausstehendes Gehalt und die Endabrechnung kannst du vor dem Arbeitsgericht formlos einklagen. Dabei ist dir der dortige Rechtspfleger KOSTENLOS behilflich.

Wenn du de facto einen Anspruch auf AlG 1 hast, kannst du auch einen angemessenen Vorschuss beantragen, bis die Unterlagen komplett sind.

Du hast einen entscheidenden Fehler gemacht via Mail nachzuhaken. Sowas macht man nicht.
Man stellt klare Forderungen mit Fristsetzung und versendet dies in einem sogenannten Einschreiben. Keins mit Rückantwort.

Wenn du das Nichtreagieren deines AG nachweisen kannst, gibt es ggf. vom Amt einen Vorschuß.