Wie erhalte ich den Entlastungsbetrag?

3 Antworten

Als Alleinerziehender steht dir der Entlastungsbetrag nach § 24b Einkommensteuergesetz bzw. die Lohnsteuerklasse II zu.

Voraussetzung ist, dass zu deinem Haushalt ein Kind gehört, für das dir ein Konderfreibetrag oder Kindergeld zusteht, und dass zu deinem Haushalt keine andere volljährige Person gehört.

Einen Steuerklassenwechsel kannst du beim Finanzamt beantragen, der Arbeitsvertrag wird dafür nicht benötigt.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html

iponch0 
Fragesteller
 03.12.2019, 13:41

Also geht das automatisch wenn ich die Lohnsteuerklasse 2 angebe beim Arbeitgeber?

PatrickLassan  03.12.2019, 13:45
@iponch0

Ganz so einfach geht es nicht.

Arbeitgeber sind verpflichtet, die in der ELSTAM-Datenbank hinterlegten Daten für die Berechnung der Lohnsteuer zugrunde zu legen. Falls dort Steuerklasse 2 hinterlegt ist, wird sie auch berücksichtigt.

Du musst beim Finanzamt die Steuerklasse 2 beantragen (online gibt es einen Änderungsantrag, den ans Finanzamt schicken).

Ich musste vor kurzem die Steuerklasse erneut beantragen, weil er weg war, als mein Sohn 18 wurde. In 3 Tagen hatte ich den Bescheid, bis es beim Arbeitgeber ankam und er es korrigieren konnte nochmals 2 Monate. Der AG ruft monatlich die Informationen vom Finanzamt ab.

Rückwirkend geht das, indem du eine Steuererklärung machst.

Wo oder was du arbeitest, das interessiert dabei nicht, ein Arbeitsvertrag ist daher unnötig. Wichtig ist der Nachweis, dass dein Kind bei dir gemeldet ist und du musst erklären, dass du alleine mit dem Kind lebst ohne weitere erwachsene Person im Haushalt. Wenn das nicht der Fall ist, dann gibt es den Entlastungsbetrag nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sagt dir dein Steuerberater.

PatrickLassan  03.12.2019, 06:31

So etwas sagt dirch auch das Finanzamt.

PatrickLassan  03.12.2019, 06:52
@jujuh976

Denk dir einfach das 'ch' weg.