Wieviel Seiten hat der Steuerbescheid, den man vom FA zurückkriegt?

7 Antworten

Beim "richtigen" Einkomensteuerbescheid steht oben rechts

"Bescheid für

über

E i n k o m m e n s t e u e r

und

Solidaritätszuschlag

< es könne auch noch weitere Angaben wie z.B. Arbeitnehmersparzulage stehen>

z.B. "sowie Feststellung der SteuerermäBigung nach § 10a Abs.4 EStG"


Ein "richtiger" Einkomensteuerbescheid hat mindestens 4 Seiten:

Seite 1 im unteren Drittel die Einkünfte und Werbungskosten

Seite 2 Sonderausgaben, Berechnung der Steuer und des Solidaritätszuschlags

Seite 3 Erläuterungen zur Feststezung und Vorläufigkeitsvermerke

Seite 4 Rechtsbehelfsbelehrung

U.a. bei mehreren Einkunfstarten kann der Einkomensteuerbescheid auch mehr als 4 Seiten haben.

Wer Einkommen aus vielen verschiedenen Quellen hat, und viel geltend macht, hat meist auch mehr auf seinem Steuerbscheid stehen...

Die Steuerbescheide sind inzwischen bundeseinheitlich. Alleine Kopfteil, Anrechnungsverfügung, die Bemerkungen und die Rechtsbehelfsbelehrung benötigen fast 2 Seiten.

Mein Steuerbescheid hat also nie weniger als zweieinhalb Seiten, der von meinem Vater dreieinhalb.

Unter 4 Seiten geht es bei einem Einkommensteuerbescheid kaum ab. Einen Einkommensteuerbescheid bekommt man, wenn man vorher eine Einkommensteuererklärung abgegeben hat. Haben Deine Eltern das überhaupt?

Vielleicht meinen sie nur das einseitige Papier "Lohnsteuerbescheingung" vom Arbeitgeber, in dem er bescheinigt, welche Daten er ans FA übermittelt hat.

"Das Problem ist jetzt, dass meine Eltern sagen, vom FA bekäme man lediglich EINE Seite zurück, den Einkommensteuerbescheid.

Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen. Ein Einkommensteuerbescheid hat normalerweise drei bis sechs Seiten. Die Unterlagenanforderung der Stiftung ist plausibel.

Also irren sich meine Eltern nun? Damit habe ich schon gerechnet. Und diese 3-6 Seiten werden vom FA zugeschickt?

@KVB43

Wenn du der Empfänger für den Steuerbescheid bist, ja. Kann aber auch dein Steuerberater als Empfänger eingetragen sein, dann ist es er.

@KVB43

"Also irren sich meine Eltern nun?"

Ja, sicher!