Steuererklärung, Erstattung von Fahrtkosten des privaten PKW bei Dienstreisen

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Von Finanzamt kannst Du Aufwendungen geltend machen, die Dir nicht steuerfrei erstattet wurden.

Vom Finanzamt bekommst Du die Differenz aber nicht "cash" ausgezahlt sondern wird nur von Deinem übrigen steuerpflichtigen Einkommen als Freibetrag abgezogen.

Beim einem angenommen Grenzsteuersatz von 35% (=Durchschnittseinkommen) bekommst Du auf 10 Cent eine Steuererstattung von 3,5 cent.

Wenn Du demnach keine Erstattung vom Arbeitgeber in Anspruch nimmst, kannst Du beim Finanzamt zwar 30 Cent/Kilometer geltend machen, bekommst aber nur 35% "cash" zurück = 11,5 cent.

Demnach ist die Erstattung vom Arbeitgeber mit 20 Cent/Kilometer fast doppelt so hoch wie die vom Finanzamt und somit günstiger.

Die Differenz von 10 Cent kannst Du natürlich trotzdem noch beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen.

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Fragesteller
 14.12.2011, 20:58

Dazu eine Nachfrage:

Auf meiner Reisekostenerstattung, welche ich mal als ein Beispiel nehme, wurden die 160 km mit 32,00 € abgegolten. Weiter unten steht ein Erläuterungsvermerk:

"KM Kfz (Steuerfrei 48,00 €)"

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann ist es empfehlenswert die Dienstreise über den Arbeitgeber abzurechnen und dann die Differenz von hier 16,00 € als Werbungskosten einzureichen?

Karl10  14.12.2011, 22:14
@ALinkToThePast

Richtig.

Tatsächliche Kosten: 160 km x 0,30 EUR = 48 EUR

abzüglich Erstattung vom AG: 32 EUR

verbleiben: 16 EUR

Diesen Betrag überträgst Du in die Steuererklärung.

Beachte aber: Der ganze Aufwand lohnt sich erst, wenn die Summe Deiner Werbungskosten 1000 EUR übersteigt. Das Finanzamt setzt nämlich 1000 EUR mindestens an (ist bereits in Deiner Lohnsteuerberechnung eingerechnet).

ALinkToThePast 
Fragesteller
 16.12.2011, 14:24
@Karl10

Über den Pauschbetrag komme ich schon. :-) Ich bin nur gespannt, ob die das ohne Diskussion durchwinken.

Versuche es einfach, gebe aber ehrlich an, dass der Arbeitgeber Dir schon 20 Cent pro Kilometer erstattet hat. Mehr als ablehnen kann das Finanzamt nicht. Da Du die Reisekostenabrechnungen ja schon gemacht hast, würde ich diese kopieren und einreichen.

Ja, das kannst du machen - lege aber alle - wirklich alle - einzelnen DR-Abrechnungen dem Antrag bei.

Bedenke aber den Unterschied - 20 cent pro km auf die Hand vom AG - und 30 cent beim FA absetzen (das ist eben nicht auf die Hand! - je nach Steuersatz mindert das dein Einkommen) und es wird nicht doppelt gerechnet. Du kommst also mit den 20 cent von AG deutlich bessser weg, als wenn du die km in der Steuererklärung angeben würdest.

Denke zwar nicht, dass das geht, aber versuch es. Eigentlich wurdest du schon entschädigt. Warum bekommst du eigentlich nur 0,20€? Ich habe, als ich in meiner Ausbildung für meinen AG gefahren bin, immer 0,30€ pro km bekommen. Ich glaube sogar, dass das gesetzlich verankert ist. Ich schau mal ob ich was finde.

snooPINGASusual  14.12.2011, 20:29

Moment:

Karl10  14.12.2011, 20:33

Was man vom Arbeitgeber an Geld zu bekommen hat, ist stets Vertragssache. Ein Gesetz würde dort unzulässigerweise eingreifen (Stichwort "Privatautonomie").

Wenn man Lohn per Gesetz regeln könnte, hätten wir schon längst den "Mindestlohn" in allen Branchen.

snooPINGASusual  14.12.2011, 20:35
@Karl10

Stimmt auch wieder.

ALinkToThePast 
Fragesteller
 14.12.2011, 21:07
@snooPINGASusual

Nicht ganz. Ich falle unter das Bundesreisekostengesetz. ;-)