Kirchensteuer wurde vom Arbeitgeber falsch eingetragen wie kriege ich das Geld zurück?
Folgendes ist passiert: Meine Steuererklärung hat ein Freund (Steuerberater) für mich gemacht. Er hat die Einträge aus der Jahresabrechnung immer übernommen. Vor kurzem kamen wir auf das Thema Kirchensteuer, worauf hin er mich fragte seit wann ich katholisch wäre. Also prüfte ich meine Unterlagen und sah den Eintrag der Kirchensteuer. Da ich aber nicht getauft bin und keiner Kirche angehöre müsste da auch nix stehen. Also rief ich beim Standesamt an und wollte den Fehler klären, doch die Dame am Telefon sagte mir, dass in meiner Lohnsteuerkarte k.A. (keine Angaben) steht und das der Fehler beim Eintrag durch den Arbeitgeber entstanden ist. Ich melde es sofort meinem Chef und rief auch beim Finanzamt an- die sagten mir ich könnte ein Antrag auf erneute Prüfung der Unterlagen stellen jedoch kann sie mir sofort sagen, dass daraus nix wird und es kein Geld zurück gibt. Es sind fast 4 Jahre die ich bezahlt habe also ca. 330 Euro. Kann das Finanzamt wirklich das Geld einfach einbehalten, obwohl es den nicht zusteht. Ich meine, wenn die uns zuviel zahlen auf Grund eines Fehlers, holen Sie es sich auch wieder. Wie soll ich vorgehen. Gibt’s eine Stelle an die ich mich wenden kann, oder muss ich das über einen Anwalt machen?
3 Antworten
Die Einkommensteuer-Erklärung hat zwar Dein Freund ausgefüllt, Du hast sie allerdings unterschrieben. Alles das, was Du unterschreibst, sollte von Dir auf Richtigkeit überprüft worden sein.
Dem Finanzamt kannst du nun kein schuldhaftes Verhalten vorwerfen. Sie haben Deine Angaben für wahr gehalten und danach die Einkommensteuer berechnet.
Ist Dein Freund ein echter Steuerberater und verdient er auch als Steuerberater sein Geld?
Echte Steuerberater, die diesen Beruf erlernt haben, kann man verklagen, wenn sie falsche Eintragungen in die Formulare machten. Sie sind dann auch dafür verantwortlich, wenn sie falsche Eintragungen in Formulare ihrer Klienten machten.
Klicke auf diesen Link. Da schreibt ein Rechtsanwalt über die Haftung von Steuerberatern:
www.frag-einen-anwalt.de/Fehler-des-Steuerberaters-Nachzahlungsforderung-__f37709.html
:)
Das Finanzamt zieht die Kirchensteuer nur ein und leitet sie nach der Einbehaltung einer kleinen Bearbeitungsgebühr an die zuständige Kirchenverwaltung weiter. Deshalb steht in den Rechtsbehelfsbelehrungen auch, dass gegen die Festsetzung der Kirchensteuer der Widerspruch gegeben ist und nicht der Einspruch. Du kannst aber etwas versuchen: Schicke Kopien Deiner Steuerbescheide an die für Dich zuständige Diezöse und versuche, dort aus Billigkeitsgründen eine Erstattung der Kirchensteuer zu erreichen.
In welchem Bundesland bist Du? In BaWü steht zur Kirchensteuer gar nichts extra auf dem Bescheid.
Ich kenne Steuerbescheide aus Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Niedersachsen. In allen diesen Ländern wird die Festsetzung der Einkommensteuer, der Kirchensteuer mit Bezeichnung der Kirche und der Solidaritätszuschlag auf der ersten Seite getrennt dargestellt. Darüber steht:"Bescheid über die Festsetzung (Jahr) über Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag". Steht das bei Dir nicht? Was für Angaben stehen denn auf der elektronischen Steuerbescheinigung? Ist da Kirchensteuer ausgewiesen?
Niedersachsen
Und was steht oben: Bescheid (Jahr) über Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag oder fehlt die Kirchensteuer?
Ich weiß, dass in Bayern Kirchensteuerbescheide von den Kirchenämtern erstellt werden. Ist das in BaWü möglicherweise ebenso? Aus diesem Bundesland hatte ich keine Mandanten.
Klar kann das Finanzamt das Geld behalten. Du bekommst doch einen Bescheid zurück. In diesem steht, daß du Kirchensteuer bezahlt hast und in welcher Höhe. Warum hast du dem nicht all die Jahre widersprochen? Und wieso ist das dem Steuerberater denn nicht aufgefallen? Der hatte doch plötzlich ein Jahr mit Kirchensteuer zu bearbeiten. Hat er nicht gefragt wieso du jetzt katolisch bist?
nein ihm konnte es nicht auffallen, weil es ja von Anfang an da stand. schon bei meiner ersten steuererklärung. mein arbeitgeber hat mich nach der ausbildung übernommen und es falsch eingetragen. und darum stand es da jahr für jahr. daher auch die hohe summe.
ja ich habe es unterschrieben ohne wirklich durchzugehen. und er ist ein ausgelernter steuerberater, aber das mit dem verklagen ist sehr interessant. denn wie es sich rausgestellt hat, wurde es von dem steuerberater meines chefs falsch eingetragen, seine aussage war - er habe sich verguckt.