Mini-Job selbst anmelden

2 Antworten

Du kannst entweder als Selbständiger (Gewerbetreibender) oder als Arbeitneher arbeiten. Wenn Du als Arbeitnehmer beschäftigt bist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Dich anzumelden. Möglicherweise will er aber die zusätzlich anfallenden pauschalen Lohnsteuern und Versicherungsbeiträge nicht zahlen. Das wäre aber tatsächlich Steuerhinterziehung und Betrug zu Lasten der Sozialversicherung. Ein Arbeitnehmer kann sich nicht anmelden, denn er kann sich nicht selbst beschäftigen. Wenn Du als freiberuflicher Mitarbeiter geführt wirst, hast Du die Betriebseinnahmen abzüglich der darauf entfallenden Betriebsausgaben selber zu versteuern. Der Effekt des Minijobs wäre damit weg. Und wenn bei deinem neuen Arbeitgeber eine Lohnsteuerprüfung stattfinden sollte, wird sich wohl schnell herausstellen, dass Du "scheinselbständig" bist und dass der Arbeitgeber Dich rückwirkend anmelden muss. Mein Rat: Ich würde den Job bei derart undurchsictigen Vertragsverhältnissen nicht antreten.

Das erklärt Dir am besten die Mini-Jobzentrale.