Finanzamt, Ankündigung der Vollstreckung?

5 Antworten

Da musst du bei deinem Steuerberater Regressforderungen geltend machen, der hat das verbockt, der muss auch für die Folgen gerade stehen.

Moin.

2 Möglichkeiten sehe ich.

Entweder verhandelst du mit dem Finanzamt. Mit der richtigen Person ist durchaus eine Menge zu machen.

Oder du bügelst den Verspätungszuschlag deinem, hoffentlich ehemaligen, Steuerberater über. 

P.S. Ein neuer, fähiger Steuerberater sollte das auch gerade biegen können.

Das Finanzamt ist anscheinend 'in die Gänge gekommen', denn es gibt offensichtlich einen auf einer Schätzung beruhenden Steuerbescheid, der eventuell sogar bestandskräftig ist, da du in deiner Frage nichts von einem Einspruch erwähnst.


Der § 152 Abgabenordnung -AO-, der den Verspätungszuschlag regelt, sagt in Abs. 1 satz 3: "Das Verschulden eines gesetzlichen vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen steht dem eigenen Verschulden gleich." Wenn du dich der Erstellung der Steuererklärung eines Erfüllungsgehilfen (also eines Steuerberaters) bedienst, dann musst du dir die verspätete oder Nichtabgabe der Erklärung zurechnen lassen. Ggf. könntest du zivilrechtlich gegen den Steuerberater vorgehen.

schriftlich !  dem sachbearbeiter mitteilen das herr .......-.... die unterlagen in bearbeitung hat und er sich bitte an den herren wenden möge .

durchschrift an den steuerfuzzi .