Falsche Angabe der Lohnsteuer beim Finanzamt(ausversehen) Wie reagiere ich richtig?
Hallo Zusammen, ich habe von meinem Arbeitgeber zwei Jahresabrechnungen bekommen. Da ich einen Tag krank war wird dieser nicht bezahlt und mein arbeitgeber hat mir eine zweite abrechnung zugeschickt. Nun habe ich leider die falsche Jahresabrechnung für meine Steuererklärung benutzt da ich es vergessen hatte und die zweite in den Unterlagen verschwunden ist gerade ist es mir wieder eingefallen. Wie reagiere ich jetzt richtig? Kann ich das dem Finanzamt melden oder warte ich bis das Finanzamt sich meldet das fällt ja sicher sofort auf?
Mfg
6 Antworten
du musst da nichts tun, der Arbeitgeber hat die korrekten Daten zu übermitteln ans Finanzamt und die sind für die Korrektheit verantwortlich, nicht du.
Das Finanzamt hat die richtigen Daten, da diese über ELSTER vom Arbeitgeber gemeldet werden.
Normalerweise bekommt auch das Finanzamt die geänderte Jahresmeldung übermittelt (also das muss bis 28.02. des Folgejahres übertragen sein). Natürlich ist wegen einem Tag wohl nicht eine Riesen-Summe entstanden, aber schon unglücklich, dass du nun gerade die falsche Meldung zugrunde gelegt hast.
Aber wieso wurde der Tag nicht bezahlt? War das innerhalb der ersten vier Wochen bei deinem Arbeitgeber (also nach Neueinstellung)? Normalerweise greift ansonsten ja der Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Hast du für diesen Tag Krankengeld erhalten? Dann müsstest du das in der Steuererklärung auch mit angeben.
Natürlich musst du wahrheitsgemäße Angaben machen, dafür unterschreibst du ja auch. Du kannst die andere Bescheinigung auch problemlos nachreichen. Denke, das sieht ehrlicher aus. Einfach als Nachtrag zur Einkommensteuererklärung mit einem Dreizeiler hinterherschicken.
Mach dir mal keine Sorgen. Wegen einem Tag wird da nix passieren.
insgesamt sind es über 14monate
Da ich einen Tag krank war wird dieser nicht bezahlt und mein arbeitgeber hat mir eine zweite abrechnung zugeschickt.
Hast du unentschuldigt gefehlt? Ansonsten ist der Tag zu bezahlen!
Der Arbeitgeber meldet die Daten ohnehin ans Finanzamt, von daher kein Thema, es wird korrekt berücksichtigt.