Wie kommt die Polizei jemandem auf die Spur der Drogen kauft?

3 Antworten

Wenn dich jemand anzeigt läuft ein Ermittlungsverfahren gegen dich indem die Polizei versucht Beweismittel zu sichern, also eventuell klingelt die bei dir und fragen ob sie sich mal umsehen dürfen. Wenn der konkrete Verdacht darauf besteht,dass du wirklich etwas gekauft hast und sie einen Durchsuchungsbeschluss haben, kannst du das auch nicht abweisen. Je nach dem ob sie etwas finden oder nicht, wirst du dann dafür bestraft werden oder eben nicht. Wenn keine Beweise , also Tonbandaufnahme, Video, Chatverlauf, Zeugen ,etc. vorliegen und du es abstreitest steht es lediglich Aussage gegen Aussage und dann wird die Anklage sicherlich fallen gelassen. Ohne konkrete Beweise sieht es für die Staatsanwaltschaft immer schlecht aus. Wenn jemand behauptet, dass du bei ihm gekauft hast ,belastet er erstmal nur sich selbst , da er zugibt gehandelt zu haben. Du bist erst dann wirklich straftätig, wenn man dir eine Straftat auch nachweisen kann. Andersrum wenn du das Gegenteil beweisen kannst und gegebenfalls eine Zeugenaussage widerlegen kannst, wird der Zeuge wegen Falschaussage und Meineid belangt werden, worauf ein Mindeststrafmaß von 3Monaten ausgesetz ist und der Angeklagte selbst wird seine Glaubwürdigkeit vor Gericht schädigen. Aber als Angeklater hat man theoretisch das Recht zu Lügen, wenn man sich selbst schützen will. Damit riskiert man natürlich seine Glaubwürdigkeit vor Gericht, aber wenn einem nichts nachgewiesen werden kann, wird man auch für nichts belangt werden.

Du musst dir merken, man ist vor Gericht immer so lange unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen wurde. Wenn man dich dafür belangen kann, weil man das Gras z.B. findet kommt es auf mehrere Faktoren an wie das Strafmaß ausfällt: Vorbestraft? Gestanden oder gelogen? Eigengebrauch oder weiterverkauf? Einmalig oder regelmäßig? Und natürlich die Menge(Die hier sehr gering bei 30€ gehalten ist). Am schlimmsten ist es wenn man Gras über Grenzen transportiert, dann ist das Mindeststrafmaß gesetzlich direkt erhöht. An deiner Stelle würde ich mir da keinen Kopf machen, im schlimmsten Fall kommt eine Geldbußstrafe auf dich zu oder eine Freiheitsstraft auf Bewährung, bei dem geringen Wertbetrag, den du gekauft hast bzw. den man dir unterstellt gekauft zu haben, sollte das Strafmaß recht gering ausfallen.

meist belasten sich solche bei der polizei selber, weil sie zu doof zum kacken sind

wenn du es abstreitest, wird es für die 30€ wohl keine verhandlung geben, ob der richter jetzt dir oder ihm und seinem anderen dealerzeugen glaubt

wenn irgendetwas kommt, immer alles abstreiten, zur polizei gar nciht erst gehen

ich kenne mindestens 2, die sich richtig in die sche1ße da geritten haben

und einen, der immer nur nein oder weiß ich nicht gesagt hatte

dem erging es besser

odeell 
Fragesteller
 12.05.2017, 21:02

Und wenn auch noch am Telefon gelabert wurde?

Du musst die Drogen schon besitzen, oder nachweislich besessen haben. Die alleinige Aussage eines Dealers dürfte nicht ausreichen, könnte aber zu einer Ermittlung mit eventueller Durchsuchung führen.