Ist es verboten/ilegal fasche Drogen als Drogen zu verkaufen?

8 Antworten

Der Besitz und Weiterverkauf von Mehl ist nicht illegal.

Auch bist Du frei in der Preisgestaltung. Kannst also ohne weiteres einen Fuffi für 500 Milligramm Mehl verlangen.

Viel Spaß bei Deinen Verkäufen rund um den Hauptbahnhof.

UpdateD  17.02.2017, 16:22

Bis die netten Leute dann mal mit "netten" Absichten vorbeikommen xD

Golumbinsky  17.02.2017, 16:24
@UpdateD

Das ist halt das "kaufmännische Risiko".

Abgesehen von albanischen Wettbewerbern auf dem Markt muß man in der Branche natürlich auch mit unzufriedenen Kunden rechnen.

Du bekommst wohl mächtig Ärger mit dem Käufer, wenn sich herausstellt, daß es Mehl ist.

Dh. bis zur Körperverletzung oder Schlimmeres, wenn Du an den Falschen gerätst.

Legst Du Dich mit der Mafia an oder anderen Gangs, die die Sachen von Dir kaufen bis hin zu Rockern

Man könnte es mal testen.

Mehl in kleinen Mengen in durchsichtigen Plastikbeuteln angeboten.

Dazu keine Aussage, was in den Beuteln drin ist.

Verkaufsgespräch (geflüstert): Pssst! Nicht so viel reden! Willst du kaufen, oder nicht?



LouPing  17.02.2017, 18:58

Hey schloagmidot

Bis der Richtige kommt,das Zeug testet und den "Fälscher" damit überführt. 

Ich gehe mal nicht davon aus das darauf ein "du böser du" oder ein Schulterklopfer folgen. 

Die Reviere der Dealer in der Großstädten sind deutlich aufgeteilt und abgegrenzt,hier seinen Spaß zu treiben kann schmerzvoll enden. 

Rechtliche Konsequenzen sollte das nicht wirklich haben. 

Kurzum-das ist eine blöde Idee. 

schloagmidot  17.02.2017, 20:56
@LouPing

Bis der Richtige kommt,das Zeug testet und den "Fälscher" damit überführt. 

Ja glaubst du denn, dass das wirklich jemand macht? Also so panne wird ja wohl niemand sein, meine "Tipp" als Tipp zu sehen.

privatfoerster  17.02.2017, 19:02

Man könnte es ja sogar als neue Droge anpreisen, die nicht in den Anlagen des btmg als Betäubungsmittel erfasst ist und nicht süchtig macht. Wenn man damit Kekse backt verspürt man eine betörende Wirkung.

schloagmidot  17.02.2017, 21:02
@privatfoerster

Ja. Man kann diese Tütchen auch beim Bäcker ins Schaufenster legen. Stückpreis: 10 Euro.

Wenn einer fragt, was das ist , antwortet Bäcker "Wonach sieht's denn aus?". Je nachdem, wie verschmitzt er bei der Antwort grinst, hat er am Mehlverkauf eine höhere Rendite als an allen anderen Backwaren.

Wenn hinterher einer meckert, sagt der Bäcker: "Ja was haben Sie denn gedacht, was sie da kaufen? Sie sind hier in einer Bäckerei."

Also die ideale Marktlücke, würde ich sagen. Leider habe ich keine Bäckerei :-))

benni2108  19.02.2017, 23:09

Also es als neue Droge zu verkaufen wäre unter Umständen ne Möglichkeit aber ich bin mir recht sicher das jeder fragen würde womit es denn zu vergleichen wäre.

Und es als Koka oder sowas zu verkaufen naja ich sag mal so wenn es so einfach wäre z.B. Koka mit Mehl zu strecken dann würden das sicherlich mehr Dealer machen als auf aufwändige Substanzen wie liducain zurück zu greifen aber man würde es auf den ersten Blick merken (Farbe, Konsistenz, Geruch und und und)

schloagmidot  19.02.2017, 23:13
@benni2108

Warum willste denn Mehl als Drogen verkaufen?

Verkauf doch Mehl als Mehl, und überlass den Rest der Fantasie der Käufer. Das ist sogar doppelt effizient. Vor allem können sich sich bei niemandem beschweren für ihre eigenen, schlechten Gedanken ;-))

Der Besitz direkt ist natürlich nicht illegal. Sehr wohl aber das Mehl als Droge auszugeben.

§ 29 I S. 1 (1) BtmG:

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...] Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft.

Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden.

Außerdem könntest du dich wegen Betruges strafbar machen.

Der Käufer kann aufgrund versuchten Erwerbs von BtM ebenfalls angezeigt werden.

privatfoerster  17.02.2017, 18:50

Er will Mehl aber als "Droge" verkaufen und nicht als ein bereits als solches eingestuftes Betäubungsmittel, der Anlage 1,2,3 des Btmg

Mehl wäre dann eine neue Droge, die ja noch nicht als Betäubungsmittel erfasst ist. Der Verkauf von Alkohol oder Tabak als Droge oder Betäubungsmittel ist ja interessanterweise auch erlaubt und zwar selbst dann, wenn diese in einem Drogenladen namens "Drogerie" verkauft werden.

Wenn er Mehl als Kokain verkauft, dann liegt in jedem Fall eine entsprechende Strafbarkeit vor, da Kokain in der Anlage des btmg als Betäubungsmittel eingestuft ist.

mairse  17.02.2017, 19:01
@privatfoerster

Das glaubst du doch selbst nicht dass er das jemanden unter den Namen "Droge" verkauft, der wird selbstverständlich eine spezifische Substanz angeben, sonst würde es niemand kaufen.

mairse  17.02.2017, 20:51
@privatfoerster

Ein bisschen mit denken darf man schon, auch im Internet. Mir ist durchaus bewusst dass es legal highs gibt, da ich viele von ihnen bereits konsumiert habe.

Kein Mensch würde sich legal highs bei einem Straßendealer kaufen, wenn es sie viel sicherer im Internet gibt. Einen Internethändler kann man aufgrund von Bewertungen relativ leicht beurteilen, einen dahergehlaufenen Halbstarken nicht.

Aber der Fragesteller hatte sowieso nie vor Mehl als legal highs zu verkaufen, also warum darüber diskutieren.

Ja es ist illegal: Vortäuschung einer Straftat.