Sanktion ALG 2 trotz Beschäftigung
Hallo, ich bin Alleinerziehend, habe einen Teilzeitjob und erhalte ergänzendes ALG. Ich habe vom Jobcenter zwei Einladungen erhalten wobei es um Gespräche um meine "berufliche Zukunft" handelt. Den ersten Termin habe ich fristgerecht schriftlich abgesagt und darin mitgeteilt, dass ich Aufgrund einer Beschäftigung kein Interesse mehr an einer Weitervermittlung habe.
Dann erhielt ich eine neue Einladung, der ich innerhalb von wenigen Tagen nach Erhalt des Schreibens nachkommen sollte. Da ich jeden Monat eine Geahaltkopie beim Jobcenter einreiche, habe ich die zweite Absage zwei Wochen später eingereicht und natürlich die Frist verpasst. Nun erhielt ich eine Sanktion von 10% und ich habe dagegen Widerspruch eingereicht, mit der Begründung, die Termine abgesagt zu haben.
Dann erhielt ich morgens, während ich mich fertig zur Arbeit machte einen Anruf vom Jobcenter. Er meinte ich müsste solange zu den Terminen erscheinen, bis ich keine Leistungen mehr beziehe vom Jobcenter. Und das Nichterscheinen würde rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Außerdem meinte er, ich hätte drei Einladungen erhalten, wobei ich nur zwei erhalten habe. ich schätze das sollte eine mündliche anhörung sein. Ich bin zwar momentan in Teilzeitbeschäftigt, aber nur solange bis mein Kind etwas größer ist, so dass ich dann eine Vollzeitstelle antreten kann.
Nun meine Frage, was kann ich tun um dieser Sanktion zu entgehen?
5 Antworten
Nein, Du kannst nix dagegen tun. Eine Sanktion wegen eines Meldeversäumnisses ist hier zwingend. Du bist ohne ausreichende Entschuldigung ferngeblieben. Der Gesetzgeber setzt das Jobcenter eben mit einem Arbeitgeber gleich - dort darfst Du Dir solche Unzuverlässigkeiten ja auch nicht erlauben.
Es reicht übrigens eine einzige Einladung, um wegen des Nichterscheinens eine Sanktion zu verhängen.
Du erhälst nur volles ALG 2, wenn du bereit und in der Lage bist, eine Vollzeitbeschäftigung auszuüben. Daher versucht das Jobcenter, dich in eine solche Anstellung zu vermitteln. Gleichzeitig bist du verpflichtet, dich selbst um eine Vollzeitstelle zu bemühen und musst diese Bemühungen (Recherchen, Bewerbungen) nachweisen. Natürlich gehört dazu auch das Erscheinen zu Terminen beim Bearbeiter. Du kannst lediglich darauf bestehen, das die Termine außerhalb deiner aktuellen Arbeitszeit liegen.
Wenn du mit deiner Teilzeitarbeit zufrieden bist, bzw. keine Zeit für eine Vollbeschäftigung hast, dann steht dir auch nur die anteilige Leistung zu. Mit deiner Ablehnung erreichst du also die dauerhafte Kürzung bzw, Einstellung des ALG.
Ich bin bereits beschäftigt und kann aufgrunddessen dem Arbeitsmarkt nicht zur VErfügung stehen. Soll ich mein Kind arbeiten gehen lassen oder in eine Pflegefamilie geben?
Sorry, aber das ist ein Scheinargument.
Offensichtlich reicht das Einkommen, das du mit deiner jetzigen Tätigkeit generierst, nicht aus, um euren Bedarf voll zu decken.
Wenn man das Einkommen als Funktion von Arbeitszeit und Stundenlohn auffasst und die Arbeitszeit konstant setzt, dann besteht immer noch die Möglichkeit, das Einkommen über einen größeren Studenlohn zu erhöhen.
Und wenn dir dein Sachbearbeiter genau das vorschlägt bzw. anregt, dass du dich um einen bessere bezahlten Job bemühst, dann hast du dich damit im Leistungsbezug zumindest auseinanderzusetzen bzw. seine Vorschläge anzuhören bzw. ggf. eigene Vorschläge zu unterbreiten, wie deine Einkommenssituation verbessert werden kann. Dem Jobcenter würde es sogar reichen, wenn du soviel verdienst, dass Wohngeld und ggf. Kiz möglich werden.
Ob du das für sinnvoll oder interessant hältst, interessiert den Sachbearbeiter zunächst nicht und darf ihn auch nicht intertessieren, wenn er einen guten Job macht.
da hat er recht ... so lange Du Leistungen beziehst, mußt Du zur Verfügung stehen .. einfach absagen mit der Begründung "kein Interesse" geht nicht
stell Dir mal vor, das Jobcenter streicht Dir die Leistung mit der Begründung "kein Interesse"
der mitarbeiter der ARGE hat recht !
solange du leistungen beziehst, mußt den den aufforderungen nachkommen !