Widerspruch Amtsgericht per Einschreiben Rückschein?

5 Antworten

Beides ist möglich. Ich würde den Rückschein wählen, da Du so direkt eine Bestätigung über den Eingang bzw. die Zustellung hast. Bei einem Einwurfeinschreiben gibt es nur die Bestätigung des Zustellers - und die auch nur auf Anfrage.

Beim Rückschein bekommst du halt direkt eine Bestätigung mit der Unterschrift des Empfängers. Ist "noch" sicherer, in den meisten Fällen reicht aber ein normales Einschreiben. Da hast Du die Bestätigung, daß es dort in den Briefkasten geworfen wurde.

Eine Versendung mit Einschreiben Rückschein ist icht erforderlich kann aber als Beweis des Zugangs sehr hilfreich sein.

Ich schließe mich allen Vorrednern an. Ich würde den Widerspruch auch per Einschreiben/Rückschein versenden.

Geht beides, wobei ich in diesem Fall den Rückschein wählen würde.