Brief nachweisbar versenden?

12 Antworten

Wenn es sich an eine Firma richtet, reicht ein Einwurfeinschreiben, da Firmen verpflichtet sind Ihren Briefkasten zu leeren.

Wenn dein Einschreiben an eine "einfache" Person geht würde ich dir ein Einschreiben mit Rückschein empfehlen. So hast du auf jeden Fall die 100%ige Sicherheit, dass es auch genau die Person erhalten hat, um die es geht.

Normal würde ein normales Einwurfeinschreiben auch ausreichen, aber lieber auf Nummersicher gehen - ne Mahnung gibts ja normal nicht einfach ohne Grund :)

FeX

Und wenn die Person die Annahme verweigert?

@kevin1905

Dann mit Einwurfeinschreiben und den Nachweis für die Verweigerung der Annahme vom Einschreiben mit Rückschein aufbewahren.

Falls dann ein "ich hab nie was bekommen" kommt, kannst du schon mal nachweislich belegen, dass die erste Annahme beabsichtigt verweigert wurde.

FeX

@FeX95

Es besteht ja auch noch das Risiko, dass das Schreiben nur zur Abholung in der Postfiliale benachrichtigt wird und dort nach sieben Tagen Lagerzeit nicht abgeholt wird.

Und in Bezug auf Kosten und Zeit lässt sich dies mit einem Einschreiben-Einwurf gleich ersparen (wobei auch hier die Annahme verweigert werden kann).

Übrigens kann auch ein Einschreiben mit Rückschein an eine andere Person übergeben werden, wenn die Zustellung ausschließlich an den Empfänger erfolgen soll, bedarf es bei Einschreiben den Zusatz Eigenhändig.

Meine Frage ist jetzt also reicht das Einschreiben Einwurf aus, dass ich vor Gericht nachweisen kann, dass die Mahnung zugestellt wurde?

Diese Frage stellt sich nur dann, wenn bei einer späteren Zahlungsklage die Gegenseite plötzlich behauptet nicht ordnungsgemäß in Verzug gesetzt worden zu sein.

In dem Fall kannst Du mit dem Einschreiben-Einwurf den Zugang eines Briefes in dem Machtbereich des Empfängers nachweisen. Was den Inhalt betrifft erfüllen Einschreiben allerdings nur den Anschein.

Letztlich kommt es drauf an, wie sich die Gegenseite verhält und wie der Richter dies beurteilt im Gesamtzusammenhang. Normalerweise reicht die Zustellung über das Einschreiben-Einwurf aus.

Absolute Sicherheit erreichst Du nur bei Zustellung über die Gerichtsvollzieher-Verteilstelle am Amtsgericht des Schuldners durch einfache oder persönliche Zustellung.

Du solltest Dir in dem Fall das Ergebnis der Online-Sendungsverfolgung ausdrucken, da die Deutsche Post dieses nur begrenzt zur Verfügung stellt.

ich denke mal du brauchst nur das Einschreiben- wenn du deine ID- weiterverfolgst dann bekommst du auch von der Post die Mitteilung das die Sendung zugestellt wurde. Die kannst du dann über die Sendungsverfolgung ausdrucken und hast so deinen Nachweis.

Kannst ja auch dem Gerichtsvollzieher damit beauftragen lassen,das geht auch

@Xipolis

Das kommt eben auch auf die Summe an - Gerichtsvollzieher macht natürlich auch mehr Eindruck, es sei denn er geht ohnehin ein und aus ;)

Wenn du 100% Sicherheit ob der Zustellung und des Inhalts haben willst, musst du den Brief durch den zuständigen Gerichtsvollzieher förmlich zustellen lassen. Kostet etwa 25,- €.

Ansonsten eignet sich ein Einwurfeinschreiben, welches vorab per Fax (Erste Seite und OK Vermerk müssen auf dem Faxbericht sein) oder per Email gesendet wird (Absender ins CC und Empfangsbestätigung anfordern).

Zwar kannst Du nachweisen, dass ein Schreiben "X" zuging, aber der Inhalt lässt sich eben dadurch NICHT nachweisen.

http://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Legenden/Einschreiben.html


Korrekt, wenn aber der Empfänger anderes über den Inhalt behauptet, dann hat er zum einen zugegeben, den Brief erhalten zu haben und muss zum anderen seine Behauptung über den Inhalt auch glaubhaft darlegen.

@Xipolis

Wenn der Empfänger behauptet, es wäre ein leeres Blatt Papier gewesen, war`s das!

@FeeGoToCof

Dann muss er darlegen, dass tatsächlich ein leeres Blatt drin war und kein Richter wird sagen, ja das war so, weil man eins aus dem Drucker zieht.

@FeeGoToCof

Wie kevin1905 schon sagte, geht es dann auch um Glaubhaftmachung, denn es ist nicht lebensnah leere Blätter Papier zu versenden.

Der Richter wird dann auch mehrmals eindeutige Nachfragen stellen und der Empfänger geht mit dieser Lüge auch eine Straftat: Prozeßbetrug.

Und wer weis ob die Freundin des Empfänger unter dem Druck auch lügen wird. Das Risiko für den Empfänger ist sehr hoch.