Einschreiben mit und ohne Rückschein?

7 Antworten

Ein einfaches Einschreiben hat gar keine Beweislast, so oder so. Denn Du 'beweist' ja nur, dass Du einen Brief verschickt hast, nicht aber geprüft wird der Inhalt.

Ich musste mal etwas versenden mit 'Beweis' ist aber Jahre her, da musste ich vor den Augen eines besonderen 'Menschens' (Notar? Ich weiss es nicht mehr) den Brief kopieren, eintüten und die Kopie äh beglaubigen (?) lassen.

Dann wurde der Brief zugestellt, mit beglaubigter Kopie und der Empfänger musste Quittieren das er den gleichen Brief erhalten hat wie die Kopie. Und dann hat noch der Briefzusteller quittiert, das Brief und Kopie identisch waren und der Empfänger das erhalten hat.

Das war unglaublich teuer ... Weiss nicht mehr wie viel, das war noch zu D-Mark Zeiten.

Ein einfaches Einschreiben hat gar keine Beweislast, so oder so. Denn Du 'beweist' ja nur, dass Du einen Brief verschickt hast, nicht aber geprüft wird der Inhalt.

Nun, ich stelle mir vor, dass ich damit nicht nur beweisen kann, dass ich einen Brief verschickt habe, sondern auch, dass er beim Empfänger angekommen ist. Den Inhalt kann ich damit natürlich nicht beweisen, aber daran ändert auch der Rückschein nichts.

@john4711

Genau, da Du genau so gut eine alte Socke in den Umschlag hättest tun können, beweist die Zustellung des Kuverts nichts was den Inhalt angeht.

Und genau deswegen kann man sich, außer man möchte evtl für sich sicherer gehen, das Einschreiben auch sparen.

@RalRam
Und genau deswegen kann man sich, außer man möchte evtl für sich sicherer gehen, das Einschreiben auch sparen.

Das würde ich so nicht sagen. Wenn es nicht um den Inhalt geht, sondern nur darum, ob und wann der Empfänger einen Brief erhalten hat, tut das Einschreiben ja nun einen guten Dienst. Darüber hinaus weiß ich durch die Sendungsnachverfolgung, wann der Brief angekommen ist – und zwar erst mal völlig unabhängig davon, ob ich das als Nachweis benötige oder nicht.

Du hast halt die Unterschrift des Empfängers und damit auch den Zeitpunkt der Annahme bzw. Abholung des Briefs. Mehr auch nicht. Eigenhändig würde ich eher vorziehen, dann bist du sicher dass es die entsprechende Person auch angenommen hat und nicht jemand anders im Haushalt /falls der Fall).

Du hast halt die Unterschrift des Empfängers und damit auch den Zeitpunkt der Annahme bzw. Abholung des Briefs.

Den Zeitpunkt der Annahme habe ich auch so, weil ich mir die Sendungsdetails online abrufen kann. Mir geht’s eben darum, ob mir die Originalunterschrift etwas bringt.

Eigenhändig würde ich eher vorziehen, dann bist du sicher dass es die entsprechende Person auch angenommen hat und nicht jemand anders im Haushalt /falls der Fall).

Ich danke Dir für die Anregung. Allerdings muss ich gestehen, dass ich damit noch nie Probleme hatte. Ich stelle es mir unter Umständen sogar eher hinderlich vor, wenn ich jemandem einen Brief schicke und die Sekretärin ihn dann gegebenenfalls gar nicht entgegennehmen kann. Da hätte ich dann schon Bedenken, dass die Sendung deswegen zurückkommen könnte.

Bei Postsendungen mit wichtigem Inhalt nöglichst immer als Einschreiben mit Rückschein versenden. So hat der Versender einen Beweis, das die Postsendung angekommen ist. Dieser Beleg hat auch Beweiskraft vor Gericht, oder bei der Behauptung die Postsendung sei nicht angekommen. Dann kann man eine Kopie des Rückscheins machen.

Ich danke Dir für Deine Antwort.

Bei Postsendungen mit wichtigem Inhalt nöglichst immer als Einschreiben mit Rückschein versenden. So hat der Versender einen Beweis, das die Postsendung angekommen ist.

Genau das meine ich. Inwiefern ist denn dieser Rückschein tatsächlich besser als der Scan des Auslieferungsbelegs, den man beim normalen Einschreiben bekommt? Ist es irgendwann schon mal vorgekommen, dass es bei einem normalen Einschreiben Nachweisprobleme gegeben hat, die ein Rückschein gelöst hätte?

Beim Rückschein muß der Empfänger den Erhalt des Einschreibens bestätigen. Bei einem Einwurfeinschreiben bestätigt auf Nachfrage das zuständige Postamt, dass der Briefträger den Brief in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen hat. Daran kannst Du sehen, dass das Einschreiben / Rückschein etwas höherwertiger ist. Für die Beweispflicht reichen beide aus. Anders sieht es aus, wenn das ES/RS nicht übergeben werden kann, dann muß der Empfänger dieses beim Postamt abholen. Die Lagerfrist endet allerdings nach 4 Wochen. Danach erhälst Du das komplette schreiben zurück mit einem entsprechenden Hinweis, dass die Zustellung nicht erfolgen konnte. Auch das hätte vor Gericht Beweiskraft, da ein nicht abgeholtes Schreiben der Gegenseite sicher nicht positiv angerechnet werden würde.

Beim Rückschein muß der Empfänger den Erhalt des Einschreibens bestätigen. Bei einem Einwurfeinschreiben bestätigt auf Nachfrage das zuständige Postamt, dass der Briefträger den Brief in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen hat.

Beim normalen Einschreiben bestätigt der Empfänger auch, dass er die Sendung erhalten hat. Nur bekommt man als Absender eben nicht den Originalbeleg, sondern nur einen Scan. Und genau darum geht’s mir: Nützt mir dieser Originalbeleg irgendwas, oder ist das Einschreiben mit Rückschein sonstwie sicherer? Vom Einwurfeinschreiben rede ich nicht.

@john4711

Sorry, ich dachte ernsthaft, dass es das klassische Einschreiben gar nicht mehr gibt. Wir haben im Dienst nur Einwurf- oder Rückschein versendet. In dem Falle hat der RS nur den Vorteil, dass Du eine schriftliche Bestätigung bekommst. D.h. vor Gericht musst Du nicht erst alle Infos von der Post einholen. Und Du selbst bist vielleicht auch etwas ruhiger, wenn Du den Nachweis hast.

Ich hab eigentlich mit Rückschein nur die Erfahrung gemacht, dass es teurer ist. Hatte vor einiger Zeit einen Artikel nach England geschickt extra mit Rückschein. Nur hab ich den nie bekommen und der Empfänger hat mir sogar noch ne Mail geschrieben, dass der Postbote vergessen hatte den abzumachen und ausfüllen zu lassen. Blos gut war der Empfänger so ehrlich. Wirklichen Sinn sehe ich seitdem nicht mehr in einem Rückschein.

Es ist teurer und es ist sicherer. Der zurückgesandte Rückschein ist die unumstößliche Empfangsbestätigung. WENN er denn zurückgesandt wird, WENN das Einschreiben angenommen wird.

Ansonsten habe ich in meiner Antwort geschrieben, was neulich ein Rechtsanwalt vom Verbraucherschutz schrieb, wie man sich gegen Handy-Abzocke und ähnliche Dinge wehrt.

Ich hab eigentlich mit Rückschein nur die Erfahrung gemacht, dass es teurer ist. Hatte vor einiger Zeit einen Artikel nach England geschickt extra mit Rückschein. Nur hab ich den nie bekommen und der Empfänger hat mir sogar noch ne Mail geschrieben, dass der Postbote vergessen hatte den abzumachen und ausfüllen zu lassen.

Nun, vor Fehlern der Post ist mal wohl nie sicher. Das dürfte von der Versandform unabhängig sein. Ich verschicke die meiste Post allerdings innerdeutsch. Trotzdem ist es mir schon mal passiert, dass das Einschreiben den Empfänger zwar erreicht hat, die Post das hinterher aber nicht beweisen konnte.