Darf man neben Arbeitslosengeld 1 einen 450 € Job machen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du darfst in der Woche nicht auf 15 Arbeitsstunden kommen ( laut Vertrag ) denn sonst giltst du nicht mehr als Arbeitslos und dir würde auch nach deine Sperre von 12 Wochen kein ALG - 1 zustehen !

Ohne Anrechnung auf dein ALG - 1 darfst du nur 165 € pro Monat dazu verdienen,alles was darüber liegt wird dir vom Anspruch abgezogen.

Zu diesen 165 € kannst du zusätzlich noch Aufwendungen absetzen,die dir durch die Beschäftigung entstehen,wie z.B. Fahrkosten.

Nur wenn du einen Nebenjob schon min.12 Monate ( innerhalb von 18 Monaten vor der Kündigung ) gehabt hättest,dann dürftest du auch in deiner Arbeitslosigkeit das durchschnittliche monatliche Einkommen weiter verdienen,ohne das es angerechnet würde,aber min.diese 165 €.

Danke dir für deinen Stern !

Das ist untersagt.Den Minijob mußt Du beim Arbeitsamt melden,ansonsten folgen hohe Strafen.

sobald Du 15 Stunden oder mehr wöchentlich arbeitest, steht Dir kein Alg1 mehr zu, da Du dann per Definition des geltenden Recht (SGB 3) nicht mehr arbeitslos bist.

Bei einem Mini-Job unter 15 Stunden steht Dir ein Freibetrag von 165 € zu. Alles was Du darüber hinaus verdienst, wird Dir aufs Alg1 angerechnet & dort abgezogen. Bei einem Verdienst von 400 € wären dies 235 € Abzug beim Alg1.

Für die Zeit Deiner Arbeitslosigkeit musst Du natürlich auch dem Arbeitsmarkt & der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen & Dich um eine versicherungspflichtige Arbeit bemühen, auch wenn es nur zur Überbrückung bis zu Deiner Weiterbildung ist.

ALG 1 steht dir nur zu, wenn du dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Das ist ja nicht der Fall du sagst ja selbst, dass du in diesem Zeitraum gar nicht Vollzeit arbeiten willst

Eben nicht korrekt - Nebenjob unter 15 Wochenstunden darf sein, Anrechnungsfreibetrag sind 165 € pro Monat

Naja will schon Vollzeit arbeiten aber habe natürlich noch nichts was mir gefällt und möchte die 2-3 Monate mit ALG1 und einem Nebenjob überbrücken und nebenbei viel suchen 

Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich.

Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei.
Wichtig ist, dass Sie jede Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit unverzüglich und ohne Aufforderung melden.

http://www.sozialleistungen.info/arbeitslosengeld/zuverdienst-beim-alg-i.html