Mein Mann in Rente- ich Teilzeit- welche Steuerklasse ist sinnvoll?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eheleute haben Wahlrecht: III/V oder IV/IV (ggf. mit Faktor).

Ihr solltet die Steuerklassenkombination IV/IV nehmen - bei Steuerklasse V würde Lohnsteuer einbehalten (rd. 600 € im Jahr) - die Lohnsteuer würdet ihr zwar wieder in voller Höhe zurückerhalten, aber dazu müsstet Ihr eine Steuererklärung einreichen.

Bei Steuerklasse III würde zwar keine Lohnsteuer einbehalten, aber ihr müsstet dennoch eine Einkommensteuererklärung abgeben (III/V = Abgabepflicht) - das kann man sich aber sparen, da ihr weit unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt.

Daher IV - hier gibt es ebenfalls keinen Steuerabzug und ihr braucht nicht zwangsweise eine Steuererklärung abzugeben.

petrapetra64  23.01.2018, 20:54

bei Rentenbezug ist man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Auch wenn hier nichts dabei rauskommen wird. Irgendwann werden sie dann wohl von der Abgabe befreit.

DerSchopenhauer  24.01.2018, 07:34
@petrapetra64

Das müssen Rentner grundsätzlich nur, wenn der steuerliche Grundfreibetrag (steuerpflichtige Einkünfte ./. aller steuerlich abzugsfähigen Ausgaben) überschritten wird (in 2018 = 18.000 € bei Verheirateten), sofern keine Gewinneinkunftsarten vorliegen...

yorkielein 
Fragesteller
 26.01.2018, 12:03

Ganz herzlichen Dank. Super erklärt !

du kannst die 3 nehmen, da dein Mann nicht arbeitet. Aber auch mit der 4 zahlst du keine Steuern.

Bei dem Einkommen wäre ggf. je nach Mietkosten auch H4 aufstockend möglich. Oder zumindest Wohngeld.

yorkielein 
Fragesteller
 26.01.2018, 12:02

Hallo und danke für die Antwort. Da wir keine Miete zahlen ( eigenes Haus bezahlt) erübrigen sich leider so Dinge wie Aufstockung oder Wohngeld.

DerHans  26.01.2018, 14:14
@yorkielein

Auch das Wohnen im eigenen EF-Haus verursacht Kosten. Es ist durchaus möglich, dass Anspruch auf aufstockende Grundsicherung besteht.

Die Rente hat mit deiner Lohnsteuerklasse nichts zu tun. Du kannst Steuerklasse 3 (verheiratet) in Anspruch nehmen.

Diese ist sowieso nur ein Hilfsmittel, damit die Buchhaltung dir den annähernd korrekten Steuerbetrag abhalten und überweisen kann.

Eure endgültige Steuerlast ergibt sich erst aus eurer ESt.-Erklärung.

Vermutlich die III.

Aber es ist völlig egal. Jeder von euch liegt unter der Freigrenze. du bekommst also alles mit der Steuererklärung zurück.

Nach den Antworten steht es jetzt 3 : 1 für die Steuerklasse 3.

Aber egal, wofür du dich entscheidest, letztlich zahlt ihr zusammen keine Steuern.

DerSchopenhauer hat das völlig richtig und ausführlich dargestellt.