Erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei neuem Job und erneuter Arbeitslosigkeit?

9 Antworten

Wenn man wieder neu arbeitet, dann wieder arbeitslos wird, dann wird nicht nur auf den einen letzten Job geguckt sondern das andere auch mitberücksichtigt.

Also Du hast 1 Jahr.. neuer Job 2 Monate.. dann hast Du immer noch 10 Monate.

War mir nämlich auch nicht klar, hab deshalb, als es leider mich betraf, nachgefragt. Drum weiss ich das.

Wichtig ist: Kündigt man selber, kommt es zu einer Sperrzeit, die vom Anspruch abgezogen wird. Gibt Ausnahmen, aber nichts ehr viele. Und die muss man dann auch nachweisen können (z.B. Attest vom Arzt)

Eine Eigenkündigung führt zu einer Sperrzeit. Ob eine Kündigung des Arbeitgebers während der Probezeit auch zu einer Sperrzeit führt, dürfte von den Gründen abhängen. Grundsätzlich hat man nach erneuter Arbeitslosigkeit in so kurzem Zeitraum noch den Restanspruch auf ALG 1, den man noch nicht ausgeschöpft hat. Was ich nicht 100 % weiß, ist, ob die Sperrzeit von dem Restanspruch abgerechnet wird. Das muß aber so sein, weil alles Andere unlogisch wäre. Das würde bedeuten: Restanspruch noch 6 Monate; 2 Monate Sperrzeit; Restanspruch danach noch 4 Monate.

Der Restanspruch lebt wieder auf; für einen neuen Anspruch musst du allerdings die Anwartschaftszeit (360 Tage innerhalb von 2 jahren) erneut erfüllen, da Zeiträume, die schon einmal bei der Berechnung berücksichtigt worden sind, kein zweites Mal berücksichtigt werden dürfen.

Einen Job, dessen Netto-Entlohnung unter deinem Alg1-Niveau liegt, brauchst du übrigens nicht annehmen.

Dein Restanspruch bleibt dir erhalten und wenn du an der Kündigung kein Verschulden hast,bekommst du auch weiterhin deinen alten Anspruch gezahlt !

Hast du einen wichtigen Grund hast,zum Beispiel körperliche Einschränkungen oder du bekommst keinen Lohn gezahlt,dann kannst du natürlich auch selber kündigen,ohne eine Sperre zu bekommen.

Du würdest sogar selbst dann deinen alten ALG - 1 Anspruch bekommen,wenn du in der neuen Firma bereiz 1 Jahr gearbeitet hättest,dabei aber weniger verdient hast als vorher,so das dein ALG - 1 geringer ausfallen würde.

Dann hättest du dir nicht nur einen neuen Anspruch von 6 Monaten erarbeitet,sondern würdest deinen Rest,max.6 Monate ( je nach deinem Alter könnte der Anspruch auch bis zu 2 Jahren gehen ) bis du wieder auf deinen 12 Monaten bist bekommen und das nach dem höheren ALG - 1 aus deiner vorherigen Beschäftigung.

Danke. Die Frage hatte ich mir gerade auch gestellt. Ich arbeite im Schichtdienst als Heilerziehungspfleger. War dann 1 1/2 Jahre krank wegen schweren Depressionen und wurde dann von der Krankenkasse ausgesteuert. Bekam dann 1/2 Jahr ALG 1. Mir wurde dann vom Arbeitsamt ein Jobangebot vermittelt, welches ich annahm. Arbeite jetzt dort seit Februar. 

Allerdings ist der neue Job der mir vermittelt wurde echt alles andere als förderlich für meine chronischen Depressionen. (Lange Dienste ab 10 Stunden+, Nachschichten, So gut wie jedes Wochenende Arbeit, oft nur 1 Tag am Stück frei, ständige und kurzfristige Dienstplanänderungen, häufige Anrufe von der Arbeit während der Freizeit, anspruchsvolles Kliente, da es eine geschlossene Jugendhilfeeinrichtung für Kriminelle Jugendliche ist, usw.)

Fühl mich gerade schon ziemlich überfordert. Und habe Angst, dass ich die Probezeit nicht bestehe. Selbst kündige ich zwar nicht, solange ich nichts neues habe. Aber im August ist ja die Probezeit rum. Deshalb hab ich etwas Angst, dass ich keinen Anspruch auf ALG 1 habe, sollte ich nicht bestehen. 

Aber deiner Antwort zu entnehmen, würde dann ja der alte Anspruch von einem 1/2 Jahr bestehen, da ich zuletzt ja nicht meinen vollen Anspruch, sondern nur ein halbes Jahr aufgebraucht habe. Ist das so richtig?

Lg


@peace87

Wenn du dir keinen neuen Anspruch erworben hast,weil du die Anwartschaftszeiten nicht erfüllt hast,also dann wieder innerhalb von 2 Jahren min. 1 Jahr Versicherungspflicht nachweisen kannst,dann kannst du nicht verbrauchten Leistungsanspruch ab der Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder reaktivieren !

@isomatte

Ok also dann hätte ich in diesem Fall noch das halbe Jahr Anspruch auf ALG1? 

@peace87

Korrekt !

Wenn du nicht viel bekommst könnte evtl.vorrangiger Anspruch auf Wohngeld bestehen oder dann eben eine so genannte ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter.

@isomatte

Ok super

 Da beruhigt mich etwas. Und ALG 1 bekomme ich schon ausreichend. Hsb zuletzt etwas über 1100 raus bekommen. 

Finds nur echt dumm, das dass Amt mir einen Job vermittelt, bei dem abzusehen ist, dass man mit einer anspruchsvollen Kliente arbeitet und das es sicher nicht förderlich für meine Erkrankung ist. 

Gut und das die Arbeitsbedingungen mies sind, kann zwar das Amt nichts dafür. Aber für mich bedeutet es trotzdem, dass es meiner Gesundheit schadet. Meine Depressionen sind zwar in den 1 1/2 Jahren etwas besser geworden. Aber weg sind sie leider nicht. Und werden sie wohl so schnell auch nicht. 

Ich hoffe, dass ich schnell was neues finde. Vielleicht irgendwo im Behindertenbereich, was ja eigentlich das klassische Tätigkeitsfeld des Heilerziehungspflegers ist. Mit dieser Kliente ist das Arbeiten deutlich angenehmer und einfacher, als mit einer Gruppe voll verkorkster Jugendlicher, die aggressiv, gewalttätig und fern jeglicher Sozialen Kompetenzen sind. 

@peace87

Wenn du immer noch in Behandlung bist,kannst du ja versuchen über deinen Arzt eine Bestätigung zu bekommen !

Er muss dir nur attestieren das er dir rät diese Tätigkeit nicht weiter auszuüben,da sich deine gesundheitlichen Probleme schon wieder verschlechtert haben,dann darf es auch keine Sperre geben.