werden mieteinnahmen bei rente angerechnet?
mein vater, 63, bezieht rente von der rentenkasse meine mutter ist ausgezogen und er möchte nun die obere etage seines eigentums vermieten da er selbst nicht soviel platz benötigt er geht einer geringfügigen beschftigung nach und verdient dort knapp 400 euro
für die miete hatte er sich gedacht 300 euro anzusetzen wird ihm eine mieteinnahme angerechnet und bekommt er dadurch weniger rente? bzw. muss er diese einnname angeben??
danke schonmal
9 Antworten

Bei der Altersrente zählen Mieteinnahmen nicht zum Hinzuverdienst.
Es zählen nur die Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit, die zum Zeitpunkt des Rentenbezugs ausgeübt wird.
Und durch die Vermietung wird dein Vater ja kein selbständiger Hausverwalter.
Steuern muss er vielleicht dafür zahlen.

Der RV ist die zusätzlich Einnahme natürlich nicht zu melden. Allerdings dem Finanzamt weil es Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind. Nicht zu vergessen: Abschreibungen, Investitionen und sonstige Kosten der Wohnung können anteilig geltend gemacht werden. Das können je nach Aufwand sogar unter dem Strich SteuerVORTEILE sein!

das ist gut möglich, es kommt darauf an wie hoch seine Rente ist. Geht dieser Betrag über die bestimmte Grundrente, dann wird etwas davon Versteuert, am besten mal beim Finanzamt mal nachfragen

In jedem Falle wird die Mieteinnahme bei event. Einkommenssteuer angerechnet, ob bei Rentenhöhe, kann aufgrund vorhandener Info von mir nicht gesagt werden.

Die Einnahme gehört zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und muss natürlich angegeben werden.

Das gilt für die Steuererklärung. Bei der eigenen Altersrente braucht man sie nicht anzugeben.