Werden KFZ Steuer durch ALG II überommen?

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soweit ich weiß nicht. die steuern belaufen sich auch nur auf 100-130 euro ca. bei einem durchschnittsfahrzeug. ich zahle z.B. für meinen ford focus mit euro 2 um die 117 euro oder so! ich würde mir mehr sorgen um die spritkosten machen!

ja und um die Versicherung für das Auto!

@susi162

jep da ist man im günstigsten fall mit 500-600 dabei. oder sogar mehr wenn man noch nicht solange den lappen hat. oder man eine völlig unnütze fette protzkiste fährt^^

Die Spritkosten werden durch den Bildungsgutschein teilweise finanziert. Aber mit der Versicherung könnte es schon etwas eng werden.

nein die kfz steuer wird nicht von harzt 4 übernommen wäre auch zu schön nicht arbeiten wollen aber auto haben wollen wobei dies bei euch ja nicht zu trifft was ich mir vorstellen könnte ist das er über den bildungsgutschein worüber er seine ausbildung bekommt auch einen zuschuss für ein auto bekommt. aber auf jedenfall stehen euch pro km 0.20 euro zu ist besser als nichts

Danke für eine hilfreichere Antwort

aber auf jedenfall stehen euch pro km 0.20 euro zu ist besser als nichts

Das Jobcenter zahlt auch keine 0,20 €/km

@Emkay, wie kommst Du auf die Idee, dass PferdAusHolz nicht arbeiten will???

Schau doch mal in die Netiquette, findest Du in den Richtlinien (siehe oben neben Login / Logout), dort steht in Punkt 2:

"Der gute Ton ist uns auf gutefrage.net besonders wichtig. Ein höflicher und respektvoller Umgang ist daher bei allen Beiträgen, auch im Forum, Voraussetzung"

Also die Steuer und auch die Versicherung, Benzin und Reparaturen werden definitiv nicht vom Amt seperat uebernommen. Das muesstest ihr von eurem Bedarfssatz tragen, falls ihr Hartz IV bewilligt bekommt. Oder ihr fragt noch mal dort nach, ob bei dem Bildungsgutschein was moeglich ist.

Die Situation mit dem Kaff ist mir auch sehr gut bekannt, da wohne ich auch, ohne Auto geht gar nichts. Musste meinen Sohn monatelang um 5 Uhr morgens zum Bahnhof in 5 km entfernten Ort fahren, damit er um 7 Uhr auf der Arbeit sein konnte, als er kein Auto hatte. Ich war nach der Zeit so fertig und geschafft.

Ein Leistungsempfänger darf zwar ein Auto besitzen um mobil zu sein. Die Kosten dafür müssen aber vom Regelsatz aufgebracht werden. Mit Steuer und Versicherung ist es aber nicht getan.

Er kann aber Mobilitätshilfe beantragen, wenn er den Ausbildungsvertrag noch nicht unterschrieben hat. 15 km könnte man auch noch mit dem Fahrrad schaffen. Und die Schule fängt ja NICHT um 6.00 Uhr morgens an.

Nein, die KFZ-Steuer wird nicht übernommen. Sie kann nur bei einem Zuverdienst die Abzüge verringern.

... erhöhen .. ... durch diese Aufwendungen erhöhen sich die Abzüge (Absetzbeträge) vom Erwerbseinkommen, wodurch sich das anrechnungsfähige Erwerbseinkommen verringert und sich der Leistungsanspruch erhöht ... ;)