Pendler: Auto leasen und von Steuer absetzen?

9 Antworten

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Das Finanzamt zahlt Dir die Werbungskosten aber nicht aus.

Vielmehr senken sie nur Dein zu versteuerndes Einkommen.

Und da jeder Arbeitnehmer einen Arbeitnehmer- Pauschbetrag von 1.000,00 € erhält, wirken sich tatsächlich nur 3.515,00 € steuerlich aus. Und das ergibt je nach Höhe des Einkommens im normalen Einkommensbereich eine Steuererstattung zwischen 20 und 40%, also maximal rd. 1.400,00 €.

So, jetzt solltest Du neu rechnen.

Danke für den Stern Helmuthk

So muss eine Antwort aussehen. Top.

Ups 6 Jahre alt. Wieso wird mir so eine alte Frage angezeigt?

Was Du mit den erstattenden zu viel gezahlten Steuern durch die tatsächlich anfallenden Werbungskosten durch den Weg zur Arbeit mit einem Auto letztendlich machst ist egal und bleibt dir ja überlassen.

Aber der erstatte Betrag für die zu viel gezahlten Steuern reicht ja bei weitem nicht ein mal für die anfallenden Benzinkosten aus die anfallen, geschweige denn bleibt davon noch etwas für eine Leasingrate übrig.

Da hast du dir leider eine "Milchmädchen-Rechnung" aufgestellt: bei 4.515€ Werbungskosten und einem Durchschnittssteuersatz von 20% sind dies gerade mal 903€ Mehrerstattung bei der Ek-Steuer, also mtl. 75 € für dein Leasingauto... :-((

Alle Kosten durchrechnen, auch die Ablösesummen bei der Rückgabe.

Privat rechnet sich Leasing selten, weil Du doch andere Werbungskosten, außer dem Auto auch noch geltend machen willst.

Als Werbungskosten absetzen heißt nicht, dass du 4.515,- zurückbekommst. Dein zu versteuerndes Einkommen verringert sich um diesen Betrag.

Gehe ich (willkürlich) von einem Steuersatz von 22% aus, dann verringert sich die Steuerlast um knapp 1.000,- Euro.

Zu den Leasingraten müsstest du noch die Spritkosten hinzurechnen.

Gehe ich (willkürlich) von einem Steuersatz von 22% aus, dann verringert sich die Steuerlast um knapp 1.000,- Euro. 

Stimmt so nicht - die Steuererstattung rechnet sich nicht nach dem Durchschnittssteuersatz, sondern nach dem Grenzsteuersatz! Bei einem Durchschnittssteuersatz von ca 22% wären dieser Grenzsteuersatz schon ca. 40% bei einem Single in der Grundtabelle und ca. 50.000 Bruttojahreseinkommen.

Ausserdem wird nur der die 1000 € übersteigende Betrag zusätzlich steuermindernd wg. der Werbungskostenpauschale rückerstattet, als ca. 40% von 3515 € , insgesamt zusätzlich 3515 € x ca. 40% = ca. 1406 € erstattet!