Werbungskosten / Fahrtkosten für Fahrt zur Lebensgefährtin / Partner (unverheiratet)

12 Antworten

Da die Fahrten zu Deiner Freundin ausschliesslich privat sind können hier keine Fahrtkosten abgesetzt werden.

Da hast Du leider keine Chance. Für die Steuererklärung gilt nun mal Dein Wohnsitz und nichts anderes. Wenn Du Deinen Wohnsitz bei Deiner Freundin hättest, wäre das was anderes. Aber hier glaubt Dir natürlich auch niemand, dass du jeden Tag 800 km zurück legst. Von daher musst Du die Kosten wohl alleine tragen und kannst nichts absetzen.

Warum bitte solltest du geld dafür kriegen das du zu deiner Freundin fährst? Dann möchte ich auch Geld dafür kriegen wenn ichs ins Kino gehe

Iwanttobelieve  22.03.2011, 09:10

Und ich, wenn ich zum Garten fahre!

Oder zum Einkaufen, um arbeitsfähig zu sein muß ich ja was essen!

AndyderErste  22.03.2011, 09:28
@Iwanttobelieve

genau so siehts aus :) Nicht zu vergessen die Kosten für Wasser und Heizung! Da muss man auch Geld kriegen, man soll ja nicht stinken auf Arbeit

Entfernungspauschale: Fahrten von der Freundin zur Arbeit sind abzugsfähig

siehe auch Entfernungspauschale nach Urteil Verfassungsgericht vom 9. Dezember 2008 Fährt ein Arbeitnehmer nicht von der eigenen Wohnung, sondern von der weiter entfernt liegenden Wohnung der Freundin zur Arbeit, sind die Fahrtkosten steuerlich abzugsfähig, wenn der Steuerzahler in dieser Wohnung seit längerer Zeit ständig lebt und dort auch übernachtet.

Finanzgericht Köln, Urteil vom 24.10.2000, Aktenzeichen 8 K 7085/99

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0034.htm#ixzz27kj0SdnI

du könnest dich bei deiner Freundin anmelden und deinen Hauptwohnsitz zu ihr legen, dann könntest du für die Zeit bei deinen Eltern die Kosten für doppelte Haushaltsführung absetzen. 

Wafer  25.03.2011, 00:15

Interessant wie einfach man das Steuerrecht für privates Vergnügen missbrauchen könnte.

Leider sind solche Gestaltungsmissbräuche schon vom Gesetzgeber ausgeschlossen.