Werbung an öffentlichen Plätzen anbringen: Drohen Konsequenzen?

6 Antworten

Ob es nun ein Sachbeschädigung wäre oder nicht, da scheinen sich die Geister zu streiten. Mit ziemlicher Sicherheit wäre es aber eine erlaubnispflichtige Sondernutzung, entsprechend könnte ohne eine solche vorher bei der Stadt eingeholte Erlaubnis ein Bußgeld drohen.

(Auch wenn ich glaube, daß sowas in den meisten Fällen niemanden interessieren dürfte, solange der Platz nicht gerade ein beliebtes Touristenziel oder so ist...)

Ohne Genehmigung wäre das Sachbeschädigung.

Du müsstest die Reinigungskosten begleichen und eine Strafe käme noch obendrauf.

Du brauchst ne Genehmigung vom Ordnungsamt

Etwas im äußeren Erscheinungsbild um zu gestalten ist ein Sachbeschädigung, so es auf öffentlichen Einrichtungen geschieht ist es eine gemeinschädliche Sachbeaschädigung.

Wie leicht man diese Beschädigung hinterher entfernen kann, ist dabei unerheblich und wirkt sich nicht strafrechtlich, sondern nur haftungsrechtlich auf die Höhe der zu entrichtenden Wiederherstellungskosten aus.

gwf79  19.12.2019, 13:02

Der § 303 II StGB setzt aber voraus, daß die Veränderung des Erscheinungsbildes "nicht nur vorübergehend" ist. Kennst Du Urteile (oder Kommentare), nach denen das bei Kreide an einer Stelle, die dem Wetter ausgesetzt ist, erfüllt ist?

Wenn du im öffentlichen Raum werben willst, brauchst du dafür eine Genehmigung und musst natürlich auch dafür bezahlen. Alles andere ist Sachbeschädigung.

Auch abwaschbare Farbe muss ja entfernt werden. Das kostet auch Geld.

catlover69 
Fragesteller
 19.12.2019, 12:28

Macht der Regen

DerHans  19.12.2019, 13:55
@catlover69

Witzig bist du auch noch?

catlover69 
Fragesteller
 21.12.2019, 00:50
@DerHans

du machst mich richtig aggressiv. wenns der regen weg macht muss es nicht mehr entfernt werden und die nächsten tage regnet es ständig spacko