Unfall auf der Landstraße?
Person A und Person B;
Person A fährt auf einer Landstraße nur 50 km/h, obwohl 100 erlaubt waren, da er sich Vorort nicht auskennt und sich eine Platz sucht, um abzubiegen.
Person B ist der Hintermann und wird langsam aber sicher ungeduldig und sucht sich den passenden Zeitpunkt, um zu überholen.
Person B hat nach 2-3 Minuten den passenden Zeitpunkt auf einer gerade gefunden und überholt, als plötzlich ein Auto abgebogen ist und im Gegenverkehr gelandet ist.
Person B und der Autofahrer, der von einer Nebenstraße abgebogen ist, sind frontal geknallt.
Kann Person A Konsequenzen drohen?
7 Antworten
"Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen" von Christian Grüneberg aus dem C.H. Beck Verlag sagt dazu:
"Vorbeifahrt an einem fahrenden Fahrzeug: Bei einem normalen Überholvorgang ist in der Regel zulasten des Vorfahrtberechtigten höchstens die normale Betriebsgefahr von 20-25% anzusetzen da sich sein Vorfahrtrecht auf die gesamte Fahrbahnbreite bezieht."
Und wenn da plötzlich einer abbiegen und reinfahren kann, kann die Stelle ja auch nicht gefahrlos zum Überholen geeignet gewesen sein...
Wenn jemand über einen längeren Zeitraum viel zu langsam fährt obwohl er schneller könnte ist das Verkehrsbehinderung. Der Überholende hat die Hauptschuld weil er damit rechnen muss das jemand entgegen kommt. Klar wenn derjenige nicht zu langsam gefahren wär, wär nix passiert trotzdem glaube ich nicht das er eine Strafe bekommt. Als Verkehrsteilnehmer muss man immer mit den Fehlern anderer rechnen.
Wenn Person B in Sichtweite einer Einmündung trotzdem überholt, hat sie eben Pech gehabt, und kann froh sein, dass sie noch lebt.
Schuld dürfte der haben, der auf diese Straße eingebogen ist. er hätte nicht fahren dürfen.
gehen wir mal davon aus, dass keine Schilder gestanden haben.
Der Überholvorgang wurde ja auf einer geraden Strecke durchgeführt. Einmündungen können da aber auch u.U. schlecht erkennbar sein. Weiß nicht, bin mir nicht sicher, ob hier wirklich von einer "unübersichtlichen Stelle" gesprochen werden kann. Müsste man vermutlich IRL sehen.
Wenn Einmündungen bestehen, auf die abgebogen werden kann, ist das per se eine unübersichtliche Stelle.
Schuld dürfte der haben, der auf diese Straße eingebogen ist. er hätte nicht fahren dürfen.
So ist es.
Das Vorfahrtrecht gilt für die gesamte Straße.
Wer aus einer untergeordneten Straße auf eine Vorfahrtberechtigte Straße nach rechts einfahren will, muss auch damit rechnen, dass dort gerade ein Überholender auf dem Fahrstreifen fährt, auf den er einbiegen will.
Nein, vermutlich nicht!
Während derjenige, der an einer unübersichtlichen Stelle - namentlich im Bereich einer Kreuzung/Einbiegung/Einmündung - überholt, keine Mitverursachung zu tragen hat?