Unfall auf der Landstraße?

7 Antworten

"Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen" von Christian Grüneberg aus dem C.H. Beck Verlag sagt dazu:

"Vorbeifahrt an einem fahrenden Fahrzeug: Bei einem normalen Überholvorgang ist in der Regel zulasten des Vorfahrtberechtigten höchstens die normale Betriebsgefahr von 20-25% anzusetzen da sich sein Vorfahrtrecht auf die gesamte Fahrbahnbreite bezieht."

Und wenn da plötzlich einer abbiegen und reinfahren kann, kann die Stelle ja auch nicht gefahrlos zum Überholen geeignet gewesen sein...

Wenn jemand über einen längeren Zeitraum viel zu langsam fährt obwohl er schneller könnte ist das Verkehrsbehinderung. Der Überholende hat die Hauptschuld weil er damit rechnen muss das jemand entgegen kommt. Klar wenn derjenige nicht zu langsam gefahren wär, wär nix passiert trotzdem glaube ich nicht das er eine Strafe bekommt. Als Verkehrsteilnehmer muss man immer mit den Fehlern anderer rechnen.

Wenn Person B in Sichtweite einer Einmündung trotzdem überholt, hat sie eben Pech gehabt, und kann froh sein, dass sie noch lebt.

Von Experte Crack bestätigt

Schuld dürfte der haben, der auf diese Straße eingebogen ist. er hätte nicht fahren dürfen.

gehen wir mal davon aus, dass keine Schilder gestanden haben.

VirageXO  23.06.2021, 19:38
Schuld dürfte der haben, der auf diese Straße eingebogen ist. er hätte nicht fahren dürfen.

Während derjenige, der an einer unübersichtlichen Stelle - namentlich im Bereich einer Kreuzung/Einbiegung/Einmündung - überholt, keine Mitverursachung zu tragen hat?

VanLorry  23.06.2021, 19:45
@VirageXO

Der Überholvorgang wurde ja auf einer geraden Strecke durchgeführt. Einmündungen können da aber auch u.U. schlecht erkennbar sein. Weiß nicht, bin mir nicht sicher, ob hier wirklich von einer "unübersichtlichen Stelle" gesprochen werden kann. Müsste man vermutlich IRL sehen.

peterobm  23.06.2021, 19:59
@VirageXO
auf einer gerade gefunden

von Unübersichtlichkeit steht da nix

VirageXO  24.06.2021, 10:58
@peterobm

Wenn Einmündungen bestehen, auf die abgebogen werden kann, ist das per se eine unübersichtliche Stelle.

Crack  23.06.2021, 20:08
Schuld dürfte der haben, der auf diese Straße eingebogen ist. er hätte nicht fahren dürfen.

So ist es.
Das Vorfahrtrecht gilt für die gesamte Straße.
Wer aus einer untergeordneten Straße auf eine Vorfahrtberechtigte Straße nach rechts einfahren will, muss auch damit rechnen, dass dort gerade ein Überholender auf dem Fahrstreifen fährt, auf den er einbiegen will.

Nein, vermutlich nicht!