weche konsequenzen drohen wenn man einem amtsarzt eine psychische krankheit verschweigt?
Ist jobverlust die einzige konsequenz oder kann man verklagt werden? Die krankheit ist seit 1.5 jahren symptomfrei wird aber noch mit medikAmenten therapiert. Mit so einer diagnose findet man im öffentlichen dienst keinen job, deshalb könnte verschweigen sinnvoll sein. Es handelt sich um eine reine bürotätigkeit.
7 Antworten
Hallo,
Du mußt prinzipiell niemandem gegenüber (auch nicht einem Amtsarzt oder Behörden gegenüber) Dinge äußern, die Dich belasten. Der Amtsarzt kann auch nicht ohne weiteres Informationen von Deiner Krankenkasse einholen, zumal Deine Krankenkasse auch nicht zwangsläufig über Deine Diagnosen informiert ist, da bei der Abrechnung ambulanter Behandlungen von der Kassenärztlichen Vereinigung so weit ich weiß keine Diagnosen übermittelt werden. Sollte Dein Verschweigen einer Vorerkrankung jedoch im Rahmen Deiner beruflichen Tätigkeit zu Problemen bzw. erheblichen Schäden führen (z.B. wenn Du eine Epilepsie hättest, aber trotzdem als Gefahrgut-LKW-Fahrer unterwegs wärst, um mal ein Extrembeispiel zu nennen...) könnte es Ärger geben.
Gruß docfm, Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin
es ist vertretbar wenn du damit leben kannst es zu verschweigen ;)Wenn es auffliegen sollte verloierst du nur den Job und bekommst aber keine Strafe :)Hast also eigentlich nichts zu verlieren ;)
Wenn das irgendwo schriftlich verzeichnet ist, z.B. bei deiner Krankenkasse, dann würde ich das Risiko nicht eingehen, sondern mit offenen Karten spielen. Nicht jede Krankheit und nicht jeder Krankheitsverlauf machen dich automatisch untauglich.
So abstrakt und allgemein kann man das nicht beantworten... Für welchen Job genau brauchst du denn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. ein Gesundheitszeugnis? Und welche psychische Erkrankung hast du?
Grundsätzlich muss man nur einschlägige gesundheitliche Risiken/Belastungen angeben...
Ja, aber was machst du da? Post sortieren und die Ablage abstauben? Über die Vergabe von Haushaltsmitteln entscheiden oder mit Kunden arbeiten? Und welche psychische Erkrankung genau hast du?
Besteht da ein einschlägiger Zusammenhang zu deiner Tätigkeit, musst du sie auf Nachfrage dem AG gegenüber angeben. Besteht keiner, kannst du sie verschweigen. Hättest du angeben müssen aber verschwiegen und das ganze fliegt auf, dürfte das die fristlose Kündigung und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche nach sich ziehen, ebenso eventuell ein Verfahren wegen Betrugs.
der arbeitgeber darf nicht alles fragen. diese frage geht einfach zu weit. ich würde auf das risiko hin lügen. bzw. frage erst mal, was in dieser bescheinigung stehen würde. wenn die krankheit da vermerkt ist, kannst dir den job gelich abschminken. wenn nicht, lügen!
Ich habe schon sehr spezifisch gefragt! Ein bürojob im öffentlichen dienst!