Motorrad auf Bürgersteig und anderen gepflasterten Flächen abstellen
Hallo, wie und wo ist es erlaubt, ein Motorrad auf gepflasterten Flächen jenseits der Fahrbahn abzustellen, z.B. in Innenstädten, Fußgänerzonen, breiten Gehwegen, auf Gepflasterten Flächen zwischen Straßenbäumen, öffentlichen Plätzen, vor Wohnhäusern etx. Was sagt die StVO dazu genau au, und welche Strafen drohen in den fällen, in denen es nicht erlaubt ist?
Gibt es auch eine rechtlich Grauzone, denn überall sieht man ja Motorräder jenseits der Fahrbahn neben Häusern, auf breiten Fußwegen etc. stehen, obwohl dies eventuell verboten aussieht?
2 Antworten
Offiziell darf man ein Motorrad nur da parken, wo man auch einen PKW parken darf (Ausnahme: Nicht auf entsprechend beschilderten, reinen PKW-Parkplätzen und natürlich auf entsprechend beschilderten, reinen Motorrad-Parkplätzen).
Aber das parken auf breiten Gehsteigen, im Anfang von Fußgängerzonen etc. wird meist geduldet.
Vor vielen Jahren hat man mal in einer Stadt, in der es üblich war, dass die Motorräder an einer Einfahrt der Fußgängerzone entlang einem Kaufhaus geparkt wurden, Strafzettel an diese Motorräder verteilt. Am einem der folgenden Samstage hatten sich dann viele Motorradfahrer verabredet, und morgens alle Parkplätze in der Innenstadt mit den Motorrädern zugeparkt. So wie vorgeschrieben und zulässig, immer ein Motorrad pro Parkplatz, mit Parkschein oder Parkscheibe, streng nach StVO. - Das war richtig was los, als die PKW-Fahrer keine Parkplätze mehr fanden ... Danach hat sich nie wieder einer an den Motorrädern am Anfang der Fußgängerzone gestört.
Es ist verboten und muß so gemacht werden. Klingt wie ein Widerspruch?
Ja, ist aber so, hier ne Erklärung von RA Hönig, motorradfahrender Anwalt Experte für Motorradrechtsfragen:
http://www.kanzlei-hoenig.de/specials/juristenalltag/straf-bussgeld-sachen/parken-im-parkverbot/