Motorrad auf Bürgersteig und anderen gepflasterten Flächen abstellen

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Offiziell darf man ein Motorrad nur da parken, wo man auch einen PKW parken darf (Ausnahme: Nicht auf entsprechend beschilderten, reinen PKW-Parkplätzen und natürlich auf entsprechend beschilderten, reinen Motorrad-Parkplätzen).

Aber das parken auf breiten Gehsteigen, im Anfang von Fußgängerzonen etc. wird meist geduldet.

Vor vielen Jahren hat man mal in einer Stadt, in der es üblich war, dass die Motorräder an einer Einfahrt der Fußgängerzone entlang einem Kaufhaus geparkt wurden, Strafzettel an diese Motorräder verteilt. Am einem der folgenden Samstage hatten sich dann viele Motorradfahrer verabredet, und morgens alle Parkplätze in der Innenstadt mit den Motorrädern zugeparkt. So wie vorgeschrieben und zulässig, immer ein Motorrad pro Parkplatz, mit Parkschein oder Parkscheibe, streng nach StVO. - Das war richtig was los, als die PKW-Fahrer keine Parkplätze mehr fanden ... Danach hat sich nie wieder einer an den Motorrädern am Anfang der Fußgängerzone gestört.