Wer zahlt bei Schlüsselverlust durch Diebstahl?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Hausverwaltung wurde hier zweifellos geschädigt. Jedoch trifft Dich daran keine Schuld, daher bist Du auch nicht schadenersatzpflichtig! Insofern ist die gegen Dich gerichtete Forderung der Hausverwaltung unberechtigt. Sie würde vor Gericht verlieren, wenn sie Dich auf Schadenersatz verklagen würde. Du bist also raus aus der Sache, und musst nichts zahlen!

Deine Haftpflichtversicherung würde berechtigte Ansprüche gegen Dich befriedigen. Genauso ist es aber eine versicherte Leistung Deiner Versicherung, unberechtigte Ansprüche für Dich abzuwehren - notfalls auch vor Gericht. Das Vorgehen Deiner Versicherung ist also völlig korrekt. Die Hausverwaltung kann ihre Ansprüche an den Dieb richten, falls der ermittelt wird...

AndreAnja 
Fragesteller
 22.09.2013, 23:34

Das ist doch mal eine Antwort mit der ich arbeiten kann!

So, meine Versicherung sagt nun, dass sie den Schaden (Wechsel Teilschließanlage ca. 1900 Euro) nicht übernehmen werden,

So ist das mit den Versicherungen; viel versprechen aber dann wenig leisten.

ICH bin aber auch nicht haftbar zu machen dafür, da der Schlüssel ja geklaut wurde, wofür ich nachweislich nichts kann!!

Entweder Du zahlst oder Deine Versicherung, letgztendlich wird es auf eine Klage hinauslaufen

Was hat meine Versicherung davon?

Sie spart sich Geld, wenn man sich mit der Ablehnung zufrieden gibt.

Selbst wenn es zu einem Verfahren kommt, wird oft ein Vergleich angesterbt, dert wiederum günstiger ist, als einfach den Schaden zu bezahlen.

AndreAnja 
Fragesteller
 22.09.2013, 22:51

Aber die Kosten für ein Verfahren will offensichtlich auch die Versicherung übernehmen - laut Aussage des SB's! Den Schaden zu übernehmen wäre doch günstiger....

suzisorglos  22.09.2013, 23:19
@AndreAnja

Nein, denn die Ansprüche der Hausverwaltung sind nicht berechtigt - daher müsste sie die Gerichtskosten zahlen. (Das weiß man dort auch, und wird deshalb nicht klagen!)

AndreAnja 
Fragesteller
 22.09.2013, 23:31
@suzisorglos

Das heißt, dass die Hausverwaltung - um mal die Worte der Versicherung zu benutzen - auf Dummfang ausgeht. Sie hoffen, dass ich Angst bekomme und zahle!!?

bwhoch2  23.09.2013, 00:09

@johnnymcmuff: Normalerweise schätze ich Deine Antworten sehr, da sie in der Regel nicht nur den Nagel auf den Kopf treffen, sondern so ausführlich sind, dass sie für alle gut nachvollziehbar sind.

Hier aber irrst Du: Eine der Leistungen einer Haftpflichtversicherung ist, nicht berechtigte Ansprüche abzuwehren. Die Versicherte wird in Haftung genommen, meldet das ihrer Haftpflichtversicherung und diese prüft den Sachverhalt. Wenn sie der Meinung ist, dass der Haftungsanspruch des Geschädigten nicht berechtigt ist, wehrt sie diesen notfalls auch vor Gericht ab. Ein Vergleich wird bei einer solchen Sache nicht raus kommen, sondern das Gericht kommt zum Schluss, dass die Bestohlene haften muss, dann muss auch die Versicherung zahlen oder sie kommt zu dem Schluss, dass sie nicht in Haftung genommen werden kann, dann ist auch für die Hausverwaltung klar, dass sie von der Bestohlenen hier nichts bekommt.

Wenn die Versicherung hier sagen würde, wir zahlen nicht, weil grob Fahrlässig gehandelt wurde, wäre das ganz was anderes.

AndreAnja 
Fragesteller
 23.09.2013, 00:32
@bwhoch2

Eine ebenfalls hilfreiche Antwort. Danke...

johnnymcmuff  25.09.2013, 21:40
@bwhoch2

Eine der Leistungen einer Haftpflichtversicherung ist, nicht berechtigte Ansprüche abzuwehren

Nein, es ist das häufig, das Procedere der Versicherungen.

Machen wir es nochmal deutlich und einfach.

Deine Haftpflichtversicherung wird dann für einen Schaden einspringen, wenn man Dir eine Art von Schuld nachweisen könnte. Das wäre z. B. der Fall, wenn Du den Schlüssel verloren oder verlegt hättest. Da der Schlüssel gestohlen wurde, trifft Dich keine Schuld, somit bist Du nicht Schadenersatzpflichtig und raus aus der Sache.

Richtig ist, dass Deine Haftpflichtversicherung (JEDE Haftpflichtversicherung) eine passive Rechtsschutzversicherung ist, also unberechtigte Forderungen gegen Dich abwehrt. Das kannst Du z. B. bereits im ersten Satz der Wikipedia lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Haftpflichtversicherung

Dem entsprechend verhält sich Deine Haftpflicht vollkommen korrekt, Deine Hausverwaltung falsch und Du machst Dir einen zu großen Kopf, weil die Hausverwaltung Dich unter Druck setzt.

Also ganz entspannt reagieren und abwarten und die Versicherung machen lassen, die haben zumeist die besseren Rechtsabteilungen und -anwälte.

Wenn deine Hausverwaltung dich haftbar macht, musst du diesen Anspruch an deinen Haftpflichtversicherer weiter leiten.

Die Versicherung wird VORRANGIG den unberechtigten Anspruch abweisen (auch vor Gericht). Nur wenn du tatsächlich haftbar bist, wird sie den Schaden regulieren.

Der Dieb.

Wenn du diesen nicht erwischt, dann kann es durchaus sein, dass du die Zeche bezahlen musst. Denn ob du dich nicht tatsächlich schuldhaft - und nur darauf kommt es an - verhalten hast, geht aus deinem Vortrag nicht hervor.

Schuldhaft wäre es zum Beispiel, wenn du einen Generalschlüssel mit dir spazieren trägst. Insofern würde ich an Stelle der Hausverwaltung den Prozess mit deiner Haftpflichtversicherung führen.

Zum besseren Verständnis:

  • Ein Generalschlüssel ist ein Schlüssel, mit dem du jeden Raum, auch die Wohnung des Nachbarn, im Hause betreten kannst.
  • Ein Zentralschlüssel ist ein Schlüssel, mit dem du alle gemeinschaftlichen Räume betreten kannst. Ein Wohnungs- oder Haustürschlüssel kann bei einer gemeinschaftlichen Schließanlage auch Zentralschlüssel sein.
  • Der Unterschied zum Generalschlüssel ist dann nur der, dass du nur die gemeinschaftlichen Räume, die Haustür und deine Wohnungstür damit öffnen kannst, aber nicht die des Nachbarn.
AndreAnja 
Fragesteller
 23.09.2013, 17:50

Es handelt sich um den Schlüssel fürs Haus - Wohnungstür, Kellertür, Kammer: alles ein Schlüssel. Und den trägt man ja nun mal mit sich herum. Und ich kann auch nichts für den Diebstahl: Der Stoffbeutel wurde mir im Vorbeirennen von der Schulter gerissen als ich tagsüber im Park unterwegs war; der Dieb flüchtete recht fix.

Immofachwirt  23.09.2013, 18:20
@AndreAnja

Dann ist es kein Generalschlüssel, sondern ein Wohnungs- und Hauseingangstürschlüssel (Zentralschlüssel). In dem Fall dürfte deine Haftpflicht recht behalten.

Allerdings könnte es deinen Vermieter treffen, weil viele Teilungserklärungen so einen Passus haben, dass Kosten, die durch einen Wohnungseigentümer oder durch Dritte verursacht wurden, der betreffende Wohnungseigentümer unabhängig von der Schuldfrage zu tragen hat. Aber das ist schließlich nicht dein Problem.