In wie weit ist ein Azubi bei Schlüsselverlust der Arbeit haftbar?

15 Antworten

sein Chef möchte jetzt ein gutes, teures Schließsystem ? einbauen lassen

ganz sicherlich kann er sich nicht auf Kosten eines Angestellten bereichern.

  • Wie weit entfernt vom Arbeitsplatz hat er den Schlüsselbund verloren?
  • War / ist der Schlüsselbund - sind die Firmenschlüssel - zuordnungsfähig?
  • Handelt es sich bei den Firmenschlüsseln um Schlüssel einer Schließanlage?

Ich denke, dass er das will.

Wo er genau den Schlüssel verloren hat, weiss er nicht.

Die Schlüssel sind normale Haustür Schlüssel gewesen, und von den Schlössern gibt es 1000e in einer Stadt

@Ratlos1123711

Also gibt es keinen derartigen Schadenersatzanspruch - Du / Ihr meldet dieses Malheur der privaten Haftpflichtversicherung - und die werden dem Arbeitgeber Deines Sohnes schon erklären, in welchem Umfang ihm Schadenersatzansprüche zustehen.

@wilees

Richtig

und wenn es ein komplettes Schloss/ Schlüssel System ist, wird der AG sich schon mit der Versicherung auseinander setzen

der eine hat nen Anwalt, die anderen ne Rechtsabteilung...die klären das schon

@Vampire321
FS = Es war gar kein Schließsystem es waren normale Haustür Schlüssel, sogar 3 verschiedene Schlösser

Eine Schließanlage steht hier gemäß FS nicht zur Diskussion.

@wilees

das mag sein, aber woher wissen wir wie die Systeme aufgebaut sind?

ich hab auch drei verschiedene Schlüssel für die Firma... mein Chef hat nur einen

Ein neues Schließsystem auf Kosten deines Sohnes ist rechtens. In diesem Fall wäre eine Art Schadensersatz fällig und die Kosten sollten die der alten Schließanlage nicht übersteigen.

Ein neues Schließsystem auf Kosten deines Sohnes ist rechtens

Aber nicht, wenn es bisher keins gab, was scheinbar der Fall ist.

Und selbst wenn es eins gab bedeutet der Verlust der Schlüssels nicht zwangsläufig, dass die komplette Schließanlage auch wirklich gewechselt werden muss. Diesen Anspruch verneinen die Gerichte regelmäßig, wenn die Gefahr, dass der verlorene Schlüssel tatsächlich verwendet wird nicht als realistisch gegeben angesehen werden kann.

@NamenSindSchwer

Über das ursprüngliche Schließsystem gibt es keinerlei Angaben, was aber nicht zwangsläufig bedeuten muss, dass es gar keins gibt. Sie haben schon Recht, es ist schwer einen gefundenen Schlüssel einem Gebäude zuzuordnen. Könnte man den Schlüssel jedoch einem Gebäude zuordnen, besteht ein Sicherheitsrisiko und das Schloß (oder was auch immer) muss getauscht werden - solange es sich nicht um eine Scheune handelt :)

Die Versicherung ersetzt zu Recht den Schaden, der entstanden ist. Das ist auch gut so und dafür hat man sie ja auch.

Wenn dein Sohn jetzt aber im übertragenen Sinn einen Dacia Duster kaputtgefahren hat und der Chef dafür einen Porsche Cayenn will, dann ist das rein die Angelegenheit des Chefs, auf die Versicherungsleistung seien Anteil draufzulegen, um das Schließsystem sicherer zu machen.

Das zu bezahlen, kann nicht die Angelegenheit deines Sohnes oder euerer Versicherung sein. Nehmt einfach mal Kontakt mit den Leuten dort auf!

Wenn etwas Schriftliches vom Chef kommt, schaltet sofort einen Anwalt ein und beantragt Rechsschutz bei euerer Versicherung.

Es dürfen für deinen Sohn nur Kosten für die Schlösserauswechslung anfallen, für die der Schlüssel galt. 

Wie du schreibst, sind es einfache Schlösser bzw. Schlüssel. Wenn der Chef nun eine Schließanlage einbauen lassen will, kann er das ja machen, aber dann auf Chefs Kosten.

Nun wäre noch zu klären, ob nicht sowieso der Einbau einer Schließanlage in Erwägung gezogen war, aber noch nicht durchgeführt worden ist. Und nun sieht der Chef durch den verlorenen Schlüssel die große Chance, preiswert an eine Schließanlage zu kommen. Dein Sohn hat bzgl. Schlüsselübergabe und Ersetzen etwas unterschrieben. Lest euch das bitte nochmal genau durch. Je nach Verlauf der Gespräche mit dem Chef solltet ihr vielleicht einen Anwalt zu Rate ziehen. Das Ganze riecht ein wenig nach Betrug.

Dass ihr eine Haftpflichtversicherung habt ist sehr gut und nun Gold wert. Die Haftpflichtversicherung ersetzt das was auch dein Sohn ersetzen muss. Über die gesetzliche Haftung hinausgehende Ansprüche werden nicht reguliert, weil dein Sohn dafür nicht aufkommen muss. Ist aber halt doof, dass man sich dann ausgerechnet mit dem Chef rumärgern muss...

Es kann sein, dass der Sohn im Arbeitsvertrag eine über die gesetzliche Haftung hinausgehende Haftung übernommen hat. Dann wäre er zum Ersatz verpflichtet, aber die Versicherung reguliert diesen Anteil nicht. Dann müsste er in der Tat aus eigener Tasche draufzahlen. Wobei hier natürlich auch zu prüfen wäre ob solch eine Klausel (falls sie überhaupt existiert) tatsächlich rechtens wäre.

sein Chef möchte jetzt ein gutes, teures Schließsystem einbauen lassen

Das verstehe ich nun so, dass nicht die vorhandene Schließanlage getauscht werden soll, sondern es bisher gar keine gab und nun eine eingebaut werden soll. Für eine solche Besserstellung haftet der Sohn auf keinen Fall.

Bei einem Azubi dürfte eine solche Klausel keiner Prüfung standhalten.