Umzugsfirma beschädigt angeblich Fahrstuhl Beweislage

7 Antworten

Der Verursacher ist im Schadensfall haftungspflichtig (Umzugsfirma) und nicht Du. Sende der Hausverwaltung die Adresse. Das Unternehmen sollte dafür eine Versicherung haben.

Ich bin ein Bekannter der Umzugsfirma und wollte mich nur informieren. Die Frage ist nun wer muss den Schaden beweisen???

@milchcafe

Und sollte man einen Einspruch erheben auch wenn man sich nicht Schuldig fühlt oder das Schreiben ignorieren?! Es wird auch mit gerichtlichen Schritten seitens der Hausverwaltung gedroht. Der Brief kam auch per Einschreiben.

@milchcafe

Nun, sie stellen darin eine Forderung aus behauptetem Schaden. Den kann man sich belegen und erklären lassen.

Das Geld wollen sie dennoch haben: Können sie den euch beweisen, zahlst dein Bekannter statt 1000 EUR eben 1718,36 EUR, allseits anwaltlich vertreten.

Auf das Schuldegfühl oder die Ehrlichkeit der Umzugsmitarbeiter kommt es nicht an :-(

G imager761

Ich denke mal,die können nicht nach Wochen ankommen und behaupten die Umzugsfirma hätte den Fahrstuhl kaputt gemacht.Ja,da sind sie(die Hausverwaltung) in der Beweispflicht!

Der Forderungssteller ist in der Beweispflicht, will er seinen Schaden gerichtlich geltend machen..

Unterstellt, ihr habt durch Überlast Schutzschalter, die Hydraulik oder Mechanik beschädigt und die wegen einer Routinewartung anwesende Firma bestätigt dies, hat die Hausverwaltung gute Karten.

Die späte Rechnungstellung wäre nicht zu beanstanden, Forderungen können auch 3 Jahre lang beigetrieben werden :-)

G imager761

Es soll irgendwie die Tür ausgehebelt worden sein .. wie auch immer und dadurch ging die Mechanik nicht mehr .. also ich finde es mehr als merkwürdig. Vorallem können die sofort eine Fahrstuhlfirma rufen aber nicht der Umzugsfirma den Schaden vor Ort zeigen ????

Derjenige der etwas Haben möchte,muss auch Beweisen können,das es Ihm zusteht,also die Hausverwaltung ist in der Beweispflicht !

Derjenige, der das Geld fordert, muss beweisen, daß das Umzugsunternehmen den Schaden verursacht hat.

Auf den Arbeitsscheinen der Umzugsspedition ist ja wahrscheinlich der angebliche Schaden nicht quittiert, sondern "ohne Schäden erhalten" o.Ä.

Versteckte Mängel müssen bei Umzügen i.d.R. innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden, offensichtliche Schäden (nicht nur am Umzugsgut, sondern auch im Treppenhaus, so auch am Fahrstuhl) unverzüglich.

Das Umzugsunternehmen sollte die Rechnung zurücksenden mit einem freundlichen Anschreiben, daß am Umzugstag kein Schaden festgestellt und auch seitens des Kunden oder der Hausverwaltung kein Mangel am Fahrstuhl gerügt wurde.

Allerdings kann ich Deine Aussage "es gibt keine Versicherung-Kleinunternehmen" nicht nachvollziehen. Jede auch nur halbwegs seriöse Firma hat eine Haftpflichtversicherung. Gerade in einer Spedition kommt's auch mal vor, daß der LKW gegen eine Hauswand knallt oder an einem geparkten Auto hängenbleibt...

das ist doch was ganz anderes: jedes kfz mit amtlicher zulassung MUSS eine haftpflichtversicherung haben.und um den straßenverkehr geht es ja hier wohl nicht.

@abibremer

ich meine auch die Haftpflichtversicherung des Unternehmers, die hat nix mit der Fahrzeugversicherung zu tun.