muss versicherung kostenvoranschlag akzeptieren und begleichen?

4 Antworten

Wenn ein Gutachten erstellt wurde kann man auf die Reparatur verzichten. Dann wird lediglich die Mwst heraus gezogen. Einfach auf Kostenvoranschlag irgendeiner Hinterhofwerkstatt lässt sich keine Schadensregulierer ein.

Ja das ist die fiktive Abrechnung!!! Steht dem Anspruchsteller gesetzlich zu!!! Kann man nichts gegen machen!!!

Abgezogen wird nur die MWST!! Da die ja auch nicht anfällt!!!

ok.dann sollte man wirklich lieber den schaden reparieren lassen.hatt mit dem gedanken gespielt mir den entstandenen schaden nur auzahlen zu lassen und das auto so zu belassen.

@Chaosbaer

Was hast Du denn davon? Für Dich macht es doch (wenn der Schaden nicht allzu groß ist), mehr Sinn, einfach die Kohle einzusacken.

Die Versicherung reguliert auch anhand von einem Kostenvoranschlag, zahlt dann aber nur den Netto-Betrag. Allerdings kann sie auf einem eigenen Gutachter bestehen, was aber erst ab einer bestimmten Schadenshöhe kommt.

DH, so ist es.

ist das generell so bei allen versicherungen,dass bei kostenvoranschlägen exclusive der mehrwertsteuer der schadenfall beglichen wird? dachte es wird die summe erstatten die zur behebung des schadens aufgewendet werden müsste.also einfach die schadenssumme.das wäre dann ja inklusive mwst.

@Chaosbaer

Das ist bei allen Versicherungen so, da die Umsatzsteuer ja erst in dem Moment anfällt, wo auch die Reparatur ausgeführt wird.

Bi einer fiktiven Abrechnung, also nach KVA oder Gutachten, darf der Versicherer die MWst. nicht auszahlen! Steuern werden nur erstattet, soweit sie auch angefallen sind - ist eigentlich logisch, oder?