Schlüsselverlust bei Auszug bemerkt

4 Antworten

Angenommen, Du hast den Schlüssel direkt vor dem Haus verloren oder am Schlüssel hing ein Schild mit Deiner Adresse, dann kann ein Finder problemlos in das Haus kommen. Dann stellt sich die Frage, welche allgemeinen Räume der Schlüssel noch sperrt. (Z. B. Waschmaschinenraum).

Schließt der Schlüssel nur die Haustür und außerdem nur noch Deine Wohnungstür, dann genügt der Austausch des Schloßzylinders Deiner Wohnungstür. Da viele Haustüren sowieso den ganzen Tag und oft auch noch die Nacht über so gestellt sind, dass man sie einfach aufschieben kann, wäre damit keine besondere Gefahr verbunden.

Einerseits ist der Geschädigte (Vermieter) verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten und andererseits wird die Versicherung selbst beurteilen, wieviel sie bereit ist, zu erstatten und wird demnach eine eigene Risikoeinschätzung machen.

Unabhängig davon: Wenn die Versicherung bereits erklärt hat, für den Schaden aufkommen zu wollen, hat dieser Schaden nichts mehr mit der Kaution zu tun, denn jetzt liegt es nur noch am Vermieter, den Schaden dort auch geltend zu machen.

Allerdings hat der Vermieter noch bis Ende August Zeit, die Kaution auszuzahlen. Bzw. zumindest soviel, wie er nicht mehr braucht, um evt. Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung 2013 und 2014 geltend zu machen.

Für den Vermieter gibt es darüber hinaus keine besondere Frist für die Geltendmachung des Schadens. Normale Forderungen verjähren nach 3 Jahren. In Deinem Fall also Ende 2017, da die Verjährungsfrist erst mit Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem eine Forderung entstanden ist. Meldet er sich nicht bis dahin bei Dir oder Deiner Versicherung, ist die Angelegenheit verjährt.

Ich würde zum Mieterbund gehen und mich beraten lassen.

Es hieß, dass das Schloss ausgetauscht wird und mir die Rechnung zugeschickt wird. Jetzt ist fast der Mai vorbei und es hat sich immer noch nichts getan.

Ja, schon sehr eigenartig.

Weil daran auch eine Kaution in beachtlicher Höhe hängt und die mir erst ausgezahlt wird, wenn das mit dem Schlüssel geklärt ist.

Die Kaution darf ein Vermieter auch noch für andere Dinge bis zu 6 Monaten einbehalten und danach noch einen teil für die Nebenkostenabrechnung.

MfG

Johnny

Warum will der Vermieter das Schloss austauschen? Wenn der Schlüssel zu einer Schließanlage gehört oder auch nicht, geh doch zum Schlüsseldienst und lass den Schlüssel nachmachen. Bei Schlüssel von einer Schließanlage benötigst Du die Genehmigung des Vermieters.

Mephisto2342  22.05.2014, 11:31

Weil sich der verlorene Schlüssel möglicherweise der Wohnung zuordnen lässt, falls z.B. ein Adressanhänger dranhängt o.ä. ...

BADGHOST  22.05.2014, 11:39
@Mephisto2342

Und...hängt ein Adressanhänger dran?

Leipziger1703 
Fragesteller
 22.05.2014, 11:44
@BADGHOST

Nein, wo auch immer ich den verloren habe, es ist mir ja erst bei der Wohnungsübergabe aufgefallen, dass einer fehlt, man kann ihn nicht zuordnen.

Leipziger1703 
Fragesteller
 22.05.2014, 11:35

Der Schlüssel gehört zu einer Schließanlage. Die nette Frau bei der Hausverwaltung meinte auch zu mir, dass alles Ende März in Auftrag gegeben wurde. Aber wie gesagt, es hat sich noch nichts getan.

BADGHOST  22.05.2014, 11:41
@Leipziger1703

Das Nachmachen dauert keine 5min. Ja,ja..die Mühlen der Bürokratie

BADGHOST  22.05.2014, 12:00
@Leipziger1703

Ich würde jetzt die Hausverwaltung drängen, Dir die Genehmigung auszustellen und den Schlüssel selbst nachmachen lassen. Wenn es im März in Auftrag gegeben wurde, sollte das schon längst erledigt sein. Eine andere Frage wären die Kosen. Sicher wird Dir der Vermieter unsinnige Kosten aufdrücken wollen.

6 Monate ab Wohnungsübergabe...

BADGHOST  22.05.2014, 11:43

6 Monate ist die Frist für den Vermieter, finanzielle Forderungen zu stellen, aber nicht für Reparaturen. Das liegt nur in der Interesse des Vermieters.

Mephisto2342  22.05.2014, 12:00
@BADGHOST

Ähm, nein...

§ 548 BGB:

"(1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche."

FINANZIELLE Forderungen verjähren nach 3 Jahren (§ 195 BGB)...