Schadensregulierung bei Diebstahl aus Garage

10 Antworten

Pech gehabt.

Da du wußtest, dass das Garagentor defekt war, hättest du keine Wertgegenstände (z. B. Fahrrad) in der Garage abstellen dürfen, bzw. es entsprechend sichern müssen. Daher wird eine Schadenersatzforderung gegen die Hausverwaltung ins Leere laufen.

Bestenfalls über deine Hausratversicherung könntest du dein Fahrrad ersetzt bekommen, sofern du das Fahrrad abgeschlossen hattest.

nach meinem Rechtsempfinden wird keine Versicherung dir den Schaden erstatten, denn dir war doch bereits vor dem Anstellen das Fahrrades bekannt, dass das Garagentor aufgrund eines defektes offen steht und somit die Garage für jeden zugänglich ist.

Aber das Fahrrad war abgeschlossen und ich hab schließlich keinen gebeten, das Privatgrundstück zu betreten und mein Fahrrad mitzunehmen...Wo trifft mich da die Schuld?

@fusseli89

..Wo trifft mich da die Schuld?

schadenminderungspflicht--->offenes tor.

Du kannst versuchen den Schaden von der Hausverwaltung ersetzt zu bekommen.

…und die Hausverwaltung wird mitteilen, dass die Instandsetzung einem Handwerksbetrieb in Auftrag gegeben wurde, man könne ja dort versuchen einen Schadenersatz zu bekommen.

…dann wird evtl. der Handwerker melden, er wartet auf passendes Material, man könne ja den Schaden bei seinem Lieferanten melden.

Nein, so nicht – ich denke mal hier trägt der Fragesteller eine gewisse Selbstschuld mit.

Früher waren Räder automatisch über die Hausratversicherung versichert. Dann waren sie nur noch bis zu einer bestimmten Summe versichert und jetzt sind sie so weit ich informiert bin nur noch versichert wenn man es extra mit abschließt bei Vertrasschluss. Die meisten Versicherungen haben außerdem mittlerweile die Klausel das ein Fahrrad über Nacht in einem verschlossenem Raum stehen muss.

Der Vermieter oder die Hausverwaltung werden den Schaden nicht ersetzen.

frag doch erst mal bei der Versicherung nach oder gibt es keine Hausratvs.