Schlüsselverlust einer Schließanlage. Haftpflicht will nicht zahlen?

9 Antworten

Dann kam noch die aussage der Schaden an sich wäre versichert aber nicht die Zahlung oder so ähnlich habe es nicht verstanden

Die Haftpflichtversicherung hat zwei Aufgaben:

1. Berechtigte Ansprüche begleichen ("zahlen")

2. Unberechtigte Ansprüche abwehren, Notfalls vor Gericht

Deine Haftpflicht hat dir mitgeteilt, dass Versicherungsschutz besteht allerdings "nur" für die Abwehr der Ansprüche. Gezahlt wird nichts, weil du selber gar nicht zahlen musst (wovon ich nicht 100% überzeugt bin aber egal, das muss zur Not ein Gericht klären). Alle weiteren Ansprüche die dein Vermieter an dich stellt musst du umgehend an deine Haftpflichtversicherung weiterleiten. Diese bezahlt bei einer etwaigen Schadenersatzklage auch den Anwalt der dich dann vertritt.

Aus einer deiner anderen Kommentare geht hervor, dass im Mietvertrag vereinbart ist, dass du alle Kosten im Zusammenhang mit Schlüsselverlust trägst. Ich kann nicht abschätzen ob eine solche Klausel rechtens ist. Falls sie es ist hast du aber ein Problem. Denn dann müsstest du den Schaden tatsächlich gegenüber deinem Vermieter ersetzen und deine Haftpflicht würde nicht greifen. Denn dort ist nur die gesetzliche Haftpflicht versichert und keine freiwillig übernommene vertragliche Haftung. 

Habe hier die Antwort gefunden.

Rücksicht auf die im Einzelfall drohende Gefahr

Eine
Mietvertragsklausel, wonach der Vermieter immer berechtigt ist, die
Schließanlage des Hauses auf Kosten des Mieters auszutauschen, wenn
dieser einen Schlüssel verloren hat, ist unwirksam, weil sie den
Vermieter zum Ersatz der Schließanlage auch berechtigt, wenn ein
Missbrauch mit den abhanden gekommenen Schlüsseln ausgeschlossen ist
(Beispiel: Schlüssel fällt in Fluss). Dadurch benachteiligt sie den
Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.

@Winklaa

Dies ist zwar möglich, aber trotzdem ist die Antwort des Versicherungsunternehmens falsch.

Außerdem sind ja nicht nur Schlüssel versichert die zur Mietwohnung gehören, sondern auch Schlüssel des Arbeitgebers.

Der Versicherer macht nur das wozu Du den Vertrag hast: Unberechtigte Ansprüche anwehren. Da dein Vermieter wegen der fehlenden Zuordnung des Schlüssels keinen Anspruch hat würde er dir sogar vor Gericht helfen und ein Klage auf Schadenersatz des Vermieters abwehren. Das ist in Kurzform dein Schreiben.

die versi sagt, dass der vermieter kein anrecht auf ein neues schloss hat, da der schlüssel nicht zugeordnet werden kann

wenn das so ist, musst du es aber auch nicht zahlen, dann muss der vermieter ohne neue schließanlage leben

wird wohl einen rechtsstreit geben, such einen anwalt

Anwalt muss sie sich dann nicht suchen, die PHV ist eine passive Rechtsschutzversicherung.

Die PHV begleicht berechtigte Ansprüche und wehrt unbegründete Ansprüche ab.

@FGO65

Die Abwehr UNBERECHTIGTER Ansprüche ist sogar vorrangige Aufgabe der Haftpflichtversicherung.

Ja Problem ist das ich im Mietvertrag unterschrieben habe das ich bei einem Schlüsselverlust den Austausch der Schlösser zahlen muss. Deswegen bin ich damals zu einer versicherung in der Stand das der Schaden bei verlust bezhalt wird.

@Winklaa

dann bist du im popo

weil du es dann ersetzen musst, hattest du ja zugesichert

versi zahlt nicht, also bleibst du haftbar

@4LiterMilch

so ein Schlosstausch kann in die Tausende gehen

@Winklaa

Das ist eine unzulaessige Klausel, die den Mieter einseitig in Anspruch nimmt. 

Der Auswechsel der Schlösser ist ja nur erforderlich, wenn ein Fremder diesen Schlüssel widerrechtlich verwenden kann. Hier wird die Haftpflichtversicherung den unberechtigten Anspruch zurück weisen (auch vor Gericht)

@4LiterMilch

Davon dürfte hier nicht ausgegangen werden. So eine klausel ist nämlich unwirksam. Der Mieter ist nur dann schadensersatzpflichtig, wenn er den Verlust zu verantworten hat (ist so in dem fall) UND wenn es auch eine Missbrauchsgefahr gibt. Und das ist in dem Fall eben nicht so. Es gibt keinerlei Rückschlüsse, wo denn der Schlüssel passen würde.

@qugart

warum sollte die klausel unwirksam sein?

sie verstößt nicht gegen die guten sitten, die ist schon wirksam

hätte er nicht unterschreiben dürfen, wenn er das nicht wollte

Übersetzt heißt das für dich, dass du nicht zahlen musst. Der Schlüssel liefert keinerlei Hinweise darauf, wo er denn passt.

Folglich ist es auch nicht notwendig, die Schließanlage auszutauschen. Das kann der Vermieter dann zwar machen, ist aber seine persönliche Entscheidung und hat dann wieder nix mit dir zu tun.

Sollte er dennoch Geld von dir wollen, dann melde das der Haftpflichtversicherung. Die kümmert sich eben auch um unbegründete Ansprüche.

Grob gesagt: eine Haftpflicht zahlt nur dann, wenn du schuldig/haftbar bist. Und schuldig meint hier, wenn dich bei einer Gerichtsverurteilung des entsprechenden Falles der Richter verurteilen würde.

"Die Versicherung sagt aber der Schlüssel war nicht gekenzeichnet wurde auf einem Weg von 1,9km verloren ist nicht zuordnungsbar deswegen zahlen wir nicht."

So ist es. 

www.haftpflicht-wissen.de/haftpflicht-und-schluesselverlust.html

 

Dort steht wenn der Schlüssel in einer anderen Stadt oder ähnliches verloren gegangen ist. So ist es aber nicht mir muss der Schlüssel irgendwann auf dem Fahrradweg abhanden gekommen sein. Das kann schon beim aufsteigen aufs Fahrrad 1 Meter vor der Haustüre gewesen sein. Das habe ich denen auch gesagt war denen aber egal.

@Winklaa

Die Versicherzung beruft sich im Kern aber dennoch darauf, dass der Schlüssel nicht "zugeordnet" werden kann. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltes du bei denen mal anfragen, ob sie die Kosten für ein Gerichtsverfahren gegen die Haftpflichtversicherung übernehmen würden.

@Winklaa

Sollte es nachweislich dazu kommen, dass der Schlüssel verwendet wird, muss der Anspruchsteller seinen Anspruch auf Austausch beweisen. das ist aber nicht dein Problem. Er muss sich mit deinem Versicherer auseinander setzen. 

Du selbst bist nur verpflichtet, alle Schreiben umgehend an deine Versicherung weiter zu leiten. 

Sie zahlt aber die Abwehr des unberechtigten Anspruchs.