Wer übernimmt die Kosten, der Mieter oder der Eigentümer?

8 Antworten

Wenn der Vermieter die Lampe angebracht haben will oder die Anbringung der Lampe aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift erfolgt.... muss der Vermieter die Kosten zahlen.

Will der Mieter die Lampe haben, so muss er das selbst zahlen.

bwhoch2  07.03.2014, 08:33

Da trifft wohl eher das zweite zu.

Es war schon da immer eine Leuchtröhre im Badezimmer, die nicht mehr im Markt zu finden ist und jetzige ist nun defekt. Die einzige Möglichkeit ist, die Leuchtröhre durch normale Lampe zu ersetzten.Wer soll in diesem Fall die Kosten für den Elektriker übernehmen ?

In dem Ffall der Vermieter.

Warum?

Weil Gegenstände die in der Wohnung verbleiben als mitvermietet gelten.

Steht z.B. eine Küchenzeile vom Vormieter bei Anmietung in der Wohnung, gilt sie als mitvermietet, auch wenn es nicht im Vertrag steht.

Insofern die Leuchte im Bad zur Mietsache gehört (das ist so lt. deinen Angaben) und diese den Geist aufgibt, muss sie seitens des Vermieters auf seine Kosten repariert oder ersetzt werden. Stelle ihm hierfür eine Frist von zwei Wochen (Einwurfeinschreiben).Kommt er in Verzug, darfst du als Ersatzvornahme selbst einen Elektriker beauftragen und dessen Kosten ab übernächstem Monat mit deiner Miete aufrechnen (abziehen). Mit Betriebskosten hat das nix zu tun.

Die Nebenkosten haben nichts mit der Lampe und dem Elektriker zu tun. Oder war dort schon immer eine Lampe, die dem Vermieter gehört und nun defekt ist? Üblicherweise gehören Lampen dem Mieter und der muss auch dafür sorgen, dass sie angeschlossen werden.

Inntenso 
Fragesteller
 06.03.2014, 12:05

Es war schon da immer eine Leuchtröhre im Badezimmer, die nicht mehr im Markt zu finden ist und jetzige ist nun defekt. Die einzige Möglichkeit ist, die Leuchtröhre durch normale Lampe zu ersetzten.

Der Mieter natürlich

Inntenso 
Fragesteller
 06.03.2014, 11:51

Und was ist mit Nebenkosten von der ARGE, die monatlich an den Eigentümer gezahlt werden ?

DFgen  06.03.2014, 11:53
@Inntenso

Die Nebenkosten haben damit gar nichts zu tun.....

Jacqueline95  06.03.2014, 11:53
@Inntenso

die Nebenkosten sind für Grundsteuer, Müllabfuhr, Wasser, Treppenhausbeleuchtung...