Eigentümer zahlt kein Hausgeld an die Wohnungseigentümergemeinschaft - Was kann man machen?

4 Antworten

Dieses Geld ist ja keine freiwillige Zahlung, die jeder Eigentümer nach eigenem Gutdünken vornehmen oden bleiben lassen kann....Sie dient ja dazu, gemeinsame Kosten bzw. Modernisierungen zu decken. Vermutlich kann man problemlos über einen Anwalt diese Beiträge beim 4. Eigentümer anmahnen und deren Leistung notfalls auch gerichtlich durchsetzen....

Hätte es Konsequenzen, wenn die Mieter die Nebenkosten nicht an den Vermieter überweisen, sondern auf das Eigentümerkonto

Davon würde ich (ohne vorherigen anwaltlichen Rat) eher abraten....

1. machtlos, ist auch nicht eure baustelle, ihr könnt auch nicht an den verwalter direkt leisten, ihr müsst dem vermieter leisten

2. ja, hätte es, es entbindet euch NICHT von eurer vertraglichen verpflichtung dem vermieter gegenüber, ihr müsstet dann doppelt zahlen

3. es ist zwingend ein verwalter vorgeschrieben, einer von denen muss der verwalter sein, der kann normal fordern, der kann sogar dafür die wohnung pfänden, das läuft schon, das ist deren bier, halte dich als mieter raus

Es wurde nicht ausdrücklich ein Verwalter benannt, es gibt lediglich einen Eigentümer, der sich um das Eigentümerkonto kümmert. Reicht diese Aufgabe aus, den Eigentümer, als Verwalter zu bezeichnen?

@sheep92

es ist zwingend ein verwalter vorgeschrieben, in der teilungserklärung oder irgendwo muss einer genannt sein

ja, aber der könnte auch mahnen

@sheep92

... aber eine WEG wird ja geführt wie ein Verein und wenn es keinen Vertreter gibt, können die Mitglieder auch nicht einfach Vertreter spielen. So gehts nun wirklich nicht. Zudem muß der Vertreter der WEG im Grundbuch hinterlegt werden. Es müssen ja auch Beschlüsse gefaßt werden, das Beschlußbuch muß geführt werden, und ein ET bekommt seinen Wirtschaftsplan. Wie sonst soll er leisten?

... also, ein Mieter hat ja nun gar nichts mit einer WEG am Hut, er hat vertragsgerecht zu leisten an seinen Vermieter. Ein ET schuldet das Hausgeld, welches durch Beschluß in einem Wirtschaftsplan festgelegt wurde. Folgen für fehlende Leistung ergeben sich meist aus der Teilungserklärung. Schaue also dort hinein und setze den Verwalter ggf. auf den Topf, wenn er nicht spurt.

du weißt schon um die Verhältnisse der Vertragspartner??? Wählt einen Verwalter, der das hauptberuflich macht. Der weiß was zu tun ist. Das rumgeeier was du schreibst geht gar nicht.