Warum muss der Mieter Grundsteuer und Kanalgebühren zahlen (Vermieter Abzocke)?

19 Antworten

Da Du das erste Mal mietest und zum ersten Mal eine solche Abrechnung erhältst, will ich Dir das noch etwas ausführlicher vermitteln:

Da steht z. B. auch drin "Frischwasser". Was glaubst Du, wird aus dem Wasser, das bei Dir aus der Leitung kommt. Denke mal an Badewanne, Dusche, Toilette. Wo läuft das hin? Ins Abwasser? Richtig!

Was passiert mit dem Wasser, das Du trinkst, z. B. in Form von Kaffee, Tee oder in anderer Form, z. B. mit zubereitetem Essen zu dir nimmst? Überwiegend geht es auch wieder durch die Toilette und was verdunstet, was Du ausschwitzt oder außer Haus von Dir gibst, wird ausgeglichen durch die Flüssigkeiten, die Du außer Haus zu Dir nimmst und dann doch wieder daheim über die Toilette entsorgst. Aus diesem Grund wird Abwasser immer in der Menge berechnet, die ein Haushalt auch an Frischwasser bezieht.

Das Abwasser fließt aus dem Haus in die Kanalisation und von dort in Kläranlage. Ein sehr teures System, das auch immer für viel in Stand gehalten werden muss und bezahlen tut jeder, der in irgend einer Form Wasser über die diversen Abflüsse zum Abwasserkanal leitet. Warum sollte der Vermieter für das von die kosten durch das von Dir entsorgte Wasser aufkommen?

Grundsteuer:

Die gleiche Diskussion läuft zur Zeit in Berlin bei der Regierung. Soll der Mieter auch in Zukunft die Grundsteuer zahlen müssen oder darf sie vielleicht nicht mehr umgelegt werden? Wie das ausgeht, weiß man noch nicht.

Die Grundsteuer ist eine Steuer, die voll in Deiner Stadt oder Gemeinde bleibt und mit der die Infrastruktur gebaut und erhalten wird. Dazu gehören Straßen, Gehwege, Parks, Straßenbeleuchtung, Leitungsnetz des kommunalen Bedarfs, aber auch Rathaus und andere öffentliche Einrichtungen.

Alle diese Einrichtungen werden in erster Linie von den Bewohnern der Kommune genutzt und somit ist es korrekt, dass die Grundsteuer direkt auf die Mieter umgelegt werden darf. Es wäre mir z. B. nicht verständlich, weshalb ein Vermieter, der gar nicht in der Stadt wohnt, sondern dort nur eine oder mehrere Wohnungen vermietet, die Grundsteuer und damit die Infrastruktur bezahlt, die er überwiegend gar nicht nutzt.

Im Übrigen - es trifft nicht nur auf die Grundsteuer zu -, was an Kosten nicht direkt umgelegt werden kann, muss ein Vermieter in die Kostenkalkulation für das gesamte Objekt einbeziehen und wenn sich heraus stellt, dass die Kosten einschließlich Verzinsung und Abschreibung, sowie Rücklagen für den Erhalt des Objekts so hoch sind, dass durch die Miete keine Rendite mehr zu erzielen ist, wird er die Miete erhöhen, bis es wieder passt oder aber das Objekt verkaufen oder leer stehen lassen oder abreissen.

Damit wird wiederum Wohnraum knapp, womit die Mieten bei allen Neuvermietungen in der Stadt wieder schneller steigen.

Fazit: Was Du nicht direkt zahlst, zahlst Du in anderer Form garantiert indirekt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Frage ist ohne Kenntnis des Mietvertrages schwer zu beantworten. Generell gilt , dass nur die Betriebskosten umgelegt werden dürfen, die vereinbart wurden und auch umlagefähig sind, siehe Betriebskostenvereinbarung. Mir sind folgende Punkte aufgefallen:

  1. Abrechnung nach Wohnfläche und nach Personen (Personenzahlen sind immer schwer kontrollierbar). Achtung: stimmt die Wohnfläche? Es darf nur nach der tatsächlichen Wohnfläche abgerechnet werden. Ist die Abrechnung nach Personen im Mietvertrag vereinbart?
  2. Warum Abwasser und Kanalgebühren?

Also einfach nochmal im Mietvertrag nachlesen, was vereinbart wurde

nur die Betriebskosten umgelegt werden dürfen, die vereinbart wurden

Das war früher mal so, jetzt reicht ein allgemeiner Hinweis auf die Betriebskosten, zum besseren Verständnis mit Hinweis auf § 556 Abs. 1 BGB. Siehe auch http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=73822&pos=0&anz=1

@LittleArrow

Ja, der Hinweis auf die Betriebskostenvereinbarung genügt. Es genügt aber nicht ein allgemeiner Hinweis "Betriebskosten dürfen umgelegt werden". Außerdem stehen etliche umlagefähige Betriebskosten nicht in der Betriebskostenvereinbarung und fallen unter den Punkt Sonstige Betriebskosten. Dann muss jeder Posten einzeln aufgeführt werden, Beispiel Schwimmbadpflege

Das sind übliche Posten in der Nebenkostenabrechnung. Solange bei dir im Mietvertrag nicht explizit was anderes steht...

Bei den Kanalgebühren handelt es sich um eine auf den Mieter umlagefähige Position im Sinne der Betriebskostenverordnung (ehemals Anlage 2 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung).

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/mietrecht/kanalgebuehren

Hier zählen keine Meinungen, sondern allein Gesetze.

Nämlich die Betriebskostenverordnung § 2 und BGB § 556 Abs. 1

Grundsteuer und Kanalgebühren dürfen auf die Mieter umgelegt werden und sind damit Teil der Betriebskosten.