Nebenkosten, Mietereinzelkosten,Vollwartungsverträge?

3 Antworten

Mietereinzelkosten sind Kosten die explizit einem Mieter zugeordnet sind.

Die Kosten von Vollwartungsverträgen sind nicht komplett umlegbar.

Nur die reinen Wartungskosten z. B. für die Therme.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Egal ob Wohnungs - oder Gewerbevermietung. Betriebskosten kann der Vermieter auf den Mieter umlegen. Dabei können durchaus auch einzelne Betriebskosten nur für einen Mieter entstehen. die vorab durch den Vermieter bezahlt werden.

Vollwartung gibt es nicht. Wartungsvertäge können aber detailliert für Heizung oder andere Geräte im Mietbereich vereinbart werden. Selten wird das durch den Mieter selbst vorgenommen.

"Sonstige Betriebskosten" nach § 2 BetrKVO kann eine spezielle Vereinbarung zur Wartung beinhalten.

Die vom Mieter zu tragenden Kosten werden normalerweise im Mietvertrag vereinbart. Oft wird hierzu die Betriebskostenverordnung beigelegt.

Die Mietereinzelkosten fallen nur auf dich an (z.B. wenn extra für dich der Müll abgeholt wird und die anderen Mieter nicht daran beteiligt sind).

Kosten für Wartungen werden i.d.R. auf alle Mieter verteilt. Als Verteilerschlüssel können hier beispielsweise die anteiligen Quadratmeter deiner Mieteinheit zum Gesamtobjekt angesetzt werden. Das ist aber alles - wie gesagt- im Mietvertrag festgelegt.