Wer zahlt Elektriker? Mieter/Vermieter

7 Antworten

Da gibt es wohl irgendwo eine Fehlverbindung oder Kurzschluss. Die Behebung ist allein Sache des Vermieters. Er ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand an den Mieter zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten. Keinesfalls ist hier die Beseitigung des Mangels unter Kleinreparatur einzuordnen. Also trägt der Vermieter die Kosten.

Es gibt normalerweise die "Kleinreperaturenklausel" in Mietverträgen, die bis zu einem bestimmten Betrag Kleinreperaturen dem Mieter anlastet. In der Regel gewegt man sich dort zwischen 80,- und 100,- Euro im Höchstfall pro Fall und das Ganze darf im Jahr keine 200,- Euro überschreiten.

Da in diesem Fall wohl von einem höheren Betrag ausgegangen werden kann, sollte man den Vermieter informieren. Unter dem Hinweis auf Verhinderung größerer Gefahr (Brand, Stromschlag, etc) sollte man den Vermieter auffordern einen Handwerker zu beauftragen. Sollte dann die Rechnung bei weniger wie 100,- Euro liegen, könnte der Vermieter wieder auf Dich zukommen, aber dass ist normalerweise unwahrscheinlich.

Defens93 
Fragesteller
 05.11.2013, 10:53

Dem Vermieter hab ich es "beiläufig" bereits erzählt, ich glaube er hat es falsch verstanden dass ich an den Drähten rumgefummelt hab und dadurch irgendwas durchgebrannt sei. "Dann müssen Sie einen Elektriker holen" Ich hoffe ich kann das noch klären :/

sofort den vermieter auffordern,das reparieren zu lassen--lebensgefahr !

Wenn du gerade eingezogen bist und offensichtlich nicht alles "ordnungsgemäß" funktioniert, dann ist es die Sache des Vermieters, denn die Leitungen gehören zur Wohnung. Du musst klarstellen, dass du lediglich Verbraucher anschließen wolltest und Unregelmäßigkeiten feststellen musstest.

Die Kleinreparaturenklausel kann eigentlich nur geltend gemacht werden, wenn du schon länger in der Wohnung wohnst, nicht aber wenn bereits bei Einzug das Problem auftritt.

werbon  05.11.2013, 11:18

Die Kleinreparaturenklausel kann eigentlich nur geltend gemacht werden, wenn du schon länger in der Wohnung wohnst, nicht aber wenn bereits bei Einzug das Problem auftritt.<

Wo ist da die Rechtsgrundlage? Eine verwendete Klausel tritt mit Vertragsabschluß ein. Hat also keineswegs mit irgendeiner Mindest-Wohndauer zu tun. Eine Kleinreparaturenklausel ist verschuldungsunabhängig.

charis0110  05.11.2013, 11:28
@werbon

Wenn ich nachweisen kann, dass etwas bereits vor meiner Nutzung defekt war. Wenn ich irgendwo neu einziehe und etwas funktioniert nicht, dann sollte es ja bereits zuvor nicht (ordnungsgemäß) funktioniert haben.

Defens93 
Fragesteller
 05.11.2013, 11:33
@charis0110

Es hat bis zu dem Zeitpunkt funktioniert, in dem ich das Netzteil eingesteckt habe.

charis0110  05.11.2013, 13:03
@Defens93

Wenn das Netzteil an anderer Stelle funktioniert, aber eben nicht an diesem Ort, dann liegt es schon mal nicht am Netzteil.

Liegt es aber doch am Netzteil, dann hast du das Problem.

Defens93 
Fragesteller
 05.11.2013, 14:31
@charis0110

Habe Steckerleiste mitsamt Netzteil danach an einen funktionierenden Dose eingesteckt, funktioniert noch alles. Also meine Geräte sind alle noch ganz.

Habe gerade mit meinem Vermieter gesprochen. Da ja alles funktioniert hat als ich eingezogen bin und der Kurzschluss(?) (indirekt) durch mich passiert ist, müsste ich auch dafür Kosten tragen.

charis0110  05.11.2013, 17:01
@Defens93

Dann gäbe es allenfalls noch die Möglichkeit einen Elektriker mal damit zu beauftragen das Kabelgewirr zu beurteilen. Wenn dieser sagt "das hätte eigentlich so gar nicht sein dürfen" und dir das schriftlich gibt bzw. das dem Vermieter so mitteilt, dann liegt der Ball wieder beim Vermieter. Wenn der Elektriker aber sagt "nö, die Kabel sind korrekt verlegt und du musst wohl irgendetwas nicht geeignetes dort angeschlossen haben, dann bist du in der Pflicht.

Defens93 
Fragesteller
 05.11.2013, 17:20
@charis0110

Okay, danke ;)

Der Vermieter, wer denn auch sonst? Es sei denn, der Mieter bestellt hinter dem Rücken des Vermieters den Strippenzieher selbst.