Wer zahlt die Rechnung des Elektrikers, Mieter oder Vermieter

19 Antworten

Ich würde sagen, dass die Rechnung zu deinen Lasten geht. Warum der Lichtschalter beim Einschalten kaputt ging, kaputt gehen konnte, das würde ich mal bei der Elektrofirma hinterfragen. Evtl. entstand der Defekt, aufgrund falscher Verdrahtung am Schalter. Wenn dem so ist, dann hättest du den Schaden verursacht und müsstest den Austausch des Schalters auch zahlen. Vielleicht hat der Vermieter gute Beziehungen zu der Elektrofirma aus der Nachbarschaft und diese eben beauftragt. Vielleicht schon Probleme mit der ortsansässigen Elektrofirma gebabt. Das kann man von hier aus nicht beurteilen.

johnnymcmuff  08.11.2012, 15:09

Ich würde sagen, dass die Rechnung zu deinen Lasten geht.

Ich würde sagen, dass Du falsch liegst, da der Vermieter erst einmal beweisen muss, das man etwas falsches gemacht hat.

Ontario  08.11.2012, 18:41
@johnnymcmuff

Es liegt nicht in meiner Art, mich mit dir über die Zahlungspflicht der Rechnung zu streiten. Wenn im Mietvertrag Schönheitsreparaturen bis zum Betrag XY pro Jahr vereinbart sind, welche der Mieter zu tragen hat, könnte es sein, das der aus meiner Sicht überhöhte Rechnungsbetrag, doch von dir zu zahlen ist Wie du später schreibst, fällt also dieser Rechnungsbetrag lt. Mietvertrag nicht mehr in den vereinbarten Zahlungsrahmen. Also wäre es Sache des VM die Rechnung zu zahlen. So der Vermieter bezügl. der Schadensursache beweispflichtigt ist, kommt es eben auf die Feststellung der Elektrofirma an, warum der Schaden überhaupt entstehen konnte. Wenn ich Mieter wäre, würde ich bei der Elektrofirma anfragen. Um einen Schalter auszutauschen und diesen zu verdrahten ist der genannte Rechnungsbetrag aus meiner Sicht überzogen.

Muss ich jetzt die Rechnung bezahlen oder muss der Vermieter bezahlen, da der Defekt nicht unbedingt durch mich hervorgerufen wurde.

darauf kommt es aber eben an

wenn du es kaputt gemacht hast, durch dein handeln, haftest du

wenn es einfach so kaputt gegangen ist, durch verschleiß, eigentlich der vermieter

er könnte dann vielleicht noch mit kleinreparatur auf dich abwälzen, wenn im mietvertrag vereinbart

es kommt darauf an, ob du es warst oder nicht, musst du den elektriker fragen oder anhand der rechnung klären, wer ursächlich war

Es fällt nach meinem Mietvertrag nicht mehr unter Kleinreperaturen, also muss ich es danach nicht zahlen. Es kann doch aber nicht sein, dass ich für jede Lampa, die ich anschließen will, einen Elektriker anrufen muss. Wenn man mir nicht eindeutig nachweisen kann, dass der Schaden durch mich versursacht wurden ist, dann müsste der Schaden doch von meinem Vermieter übernommen werden.

Was ist damit, dass er einen Elektriker aus der Nachbarstadt bestellt hatte, da dieser dadurch einen Einsatz von 1,75h in Rechnung gestellt hat, obwohl er an sich nur 10 min in meiner Wohnung war.

gansh  08.11.2012, 16:06

Was ist damit, dass er einen Elektriker aus der Nachbarstadt bestellt hatte, da dieser dadurch einen Einsatz von 1,75h in Rechnung gestellt hat, obwohl er an sich nur 10 min in meiner Wohnung war.

zu den 10min. musst du noch rüst-und fahrzeit rechnen,käme~1h dabei raus.

Die Rechnung wird bei Dir landen, und zwar ist wohl die Lämpe entsprechend fehlerhaft montiert worden ist. Und das leider zu recht. Der Schaden wurde durch Dich verursacht und dann musst Du auch den Schaden zahlen.

Du als Laie darfst rechtlich gar keine Lampen anbringen. Für alles, was mit Strom zu tun hast, musst Du einen Fachmann rufen. Wenn DU aber selbst Elektriker bist, darfst Du das auch selbst.

Es wäre was anderes, wenn die Lampe ordentlich angebracht worden ist, aber z.B. ein Schaden dann aber an der Lampe durch einen fehlerhaften Schalter verursacht worden ist. In dem Fall wäre der Vermieter verantwortlich-

crazyrat  08.11.2012, 09:29

Ups, falsch gelesen.

Es hängt hier vvon ab, wodurch der Schaden entstanden ist. Ist es durch eine Fehlschaltung der Lampe passiert, ist es deine Sache, den Schaden zu begleichen. Rechtlich wäre das sogar auch umsetzbar, wie aus der Antwort zu entnehmen.

Wenn der Schalter aber direkt beim Schalten z.B. einen Kurzen erhalten hat, und nicht mehr schaltbar ist, wird das schwierig. Diesen Schaden trägt dann normalerweise auch der Mieter, da DU ja auch eigenen Steckdosen, Schalten usw. installieren kannst. Ein kulanter Mieter hätte da aber sicherlich eine regelung gefunden, das vielleicht 50:50 zu teilen.

Aber in beiden Fällen ist entsprechend die Hauptverantwortung bei Dir. Wenn der Schaden durch eine Fehlerhafte Verkabelung entstanden wäre, so dass z.B. Phase an Masse angelegt war, was aber nur ein Kabeldreher in der Wand beim Schalter war, so würde aber der Fehler beim Vermieter liegen.

DU bist nicht verantwortlich, wenn in einer neu bezogenen Wohnung die Verkabelung fehlerhaft montiert worden ist. Das hat der Vermieter vorher zu überprüfen und ggf. den Schaden auf seine Kosten zu beseitigen.

Det1965  08.11.2012, 09:30

Beim Anbringen einer Lampe kann ein Schalter normalerweise gar nicht kaputt gehen. Selbst wenn man die Drähte vertauscht, fliegt "nur" die Sicherung oder der FI raus. Und falls durch einen Kurzschluß vielleicht die Kontakte bischen verschmoren sollten, ist der Schalter danach trotzdem noch mechanisch in Ordnung.

Und wegen ner Lampe anschließen, rufe ich doch keinen Elektriker! Blau an Blau, Schwarz an Schwarz (oder braun) und Masse an Masse setzt keine Eletrikerausbildung mit IHK-Abschluß voraus.

crazyrat  08.11.2012, 09:37
@Det1965

Theoretisch schon, wenn z.B. ein Kabel falsch montiert war. Das hatte ich z.B. in meiner Wohnung zu hauf. Da hat es zwar mal Verschworungen in dem Schalter gegeben.

Wenn aber der Funken einmal nur genügend Energie hat, kann auch diese Millisekunde reichen, um ihn z.B: aus der Schaltwippe "zu hauen"..

Ich bin zwar kein Elektriker, weiss aber durchaus, dass das i.d.R. den FI oder die Sicherung raushaut, aber erlbt habe ich in der Wohnung so einiges.

Schau einfach in Deinen Mietvertrag. Oft ist geregelt, dass der Mieter Kleinreparaturen bis zur Höhe von xx€ selbst zu tragen hat.

GoetheDresden  08.11.2012, 09:26

Genau. In meinem MV steht z. B., dass ich Reparaturen pro Jahr und pro Vorkommnis von max. 95,- Euro selbst zahlen muss.