Wer muß die Kosten tragen wenn in einer neu angemieteten Wohnung kein Stromzähler drin ist?

11 Antworten

der Vermieter ist verpflichtet den Zähler anzubringen..was du zahlst sind die Entgeltkosten für den Zähler..in der Jahresabrechnung..der E-Werke

Ich denke das der Vermieter zahlen muß.

Den Zähler muss natürlich der Vermieter bereitstellen, wo kämen wir dahin wenn wir auch noch die Fenster selbst einbauen müssten :-))

Das ist ja nun schon 12 Jahre her, aber ich würde mal den Miet-/ Pachtvertrag durchlesen. Ist im Vertrag von vorhandener elektrischer Anlage die Rede, beinhaltet das auch den Zähler. Die Energiekosten müssten dann in der Nebenkostenabrechnung autauchen. Ist "Gewerbestrom" (wird vom Versorger anders berechnet, als Haushaltsstrom) vereinbart, fällt Dir die ganze elektrische Anlage für den Gewerbebetrieb zu. Die beginnt ab Hausanschlusssicherungskasten (Panzerkasten). Ob da nun der örtliche Versorger auch den Stromzähler gegen Grundgebühr zur Verfügung stellt, muss Du Dich bei denen erkundigen. Vielleicht gibt auch noch die Kommune etwas vor. Das ist auf dem jeweiligen Gewerbeamt zuerfragen.

Du zahlst die Leihgebühr und die Stromkosten für den Zähler. Die Montagekosten ist Sache des E-Werks oder Vermieters.