Wer muß die Kosten tragen wenn in einer neu angemieteten Wohnung kein Stromzähler drin ist?
Ich habe mir ein Ladenlokal angemietet zu dem es keinen Strohmzähler mehr gab. Nun hat der Vermieter einen Elektriker kommen lassen um einen neuen Zähler zu setzen . Das ganze war innerhalb einer Stunde vom Tisch. Jetzt habe ich die Rechnung bekommen. Nun meine Frage: Muß ich als Mieter die Kosten für das anbringen übernehmen oder muß der Vermieter die Kosten übernehmen.
11 Antworten
der Vermieter ist verpflichtet den Zähler anzubringen..was du zahlst sind die Entgeltkosten für den Zähler..in der Jahresabrechnung..der E-Werke
Ich denke das der Vermieter zahlen muß.
Den Zähler muss natürlich der Vermieter bereitstellen, wo kämen wir dahin wenn wir auch noch die Fenster selbst einbauen müssten :-))
Das ist ja nun schon 12 Jahre her, aber ich würde mal den Miet-/ Pachtvertrag durchlesen. Ist im Vertrag von vorhandener elektrischer Anlage die Rede, beinhaltet das auch den Zähler. Die Energiekosten müssten dann in der Nebenkostenabrechnung autauchen. Ist "Gewerbestrom" (wird vom Versorger anders berechnet, als Haushaltsstrom) vereinbart, fällt Dir die ganze elektrische Anlage für den Gewerbebetrieb zu. Die beginnt ab Hausanschlusssicherungskasten (Panzerkasten). Ob da nun der örtliche Versorger auch den Stromzähler gegen Grundgebühr zur Verfügung stellt, muss Du Dich bei denen erkundigen. Vielleicht gibt auch noch die Kommune etwas vor. Das ist auf dem jeweiligen Gewerbeamt zuerfragen.
Du zahlst die Leihgebühr und die Stromkosten für den Zähler. Die Montagekosten ist Sache des E-Werks oder Vermieters.