Wasserflecken durch Mieter über mir - Wer zahlt?
Hallo!
Ich (Eigentümer) habe durch den Eigentümer über mir enorme Wasserflecken an der Wand, da bei ihm eine Leitung gebrochen ist. Es ist wirklich riesig und sieht gar nicht gut aus!! Das muss zumindest getrocknet und neu gemalt werden.
Meine Haushaltsversicherung zahlt das natürlich nicht.
Die Hausverwaltung übernimmt die Reparatur der Leitung. Und wer begleicht nun meinen Schaden, falls die Versicherung des Eigentümers über mir (was ich stark vermute) ebenfalls nichts zahlt?
Bleib ich auf den Kosten sitzen obwohl ich gar nichts dafür kann oder müsste dass dann die Hausverwaltung über Rücklagen decken, wenn die ja auch die Reparatur der Leitung übernehmen?
10 Antworten
Bei einer Haugseigentümergemeinschaft ist eine Gebäudeversicherung Pflicht. Bezahlt wird die anteilig mit dem Hausgeld. Falls nicht grobe Fahrlässigkeit zugrunde liegt, ist die Gebäudeversicherung dafür zuständig.
Was die Aufgabe des Verwalters genau ist, weiß ich nicht. Aber er wird einen Teufel tun, irgend etwas zu reparieren, was nicht lebenswichtig ist. Der Verwalter muss natürlich wissen, dass er die Versicherung informieren muss, und das so bald wie möglich.
Die Reparatur sprichst Du am besten mit dem Versicherungsagenten ab. Bezahlen muss die Versicherung, sie stellt Gerätschaften zur Trocknung und bezahlt auch den Strom. Unannehmlichkeiten, die Du hast, weil stunden- evtl. tagelang getrocknet werden muss, bezahlt sie Dir nicht.
Mit welcher Versicherung muss ich reden, wenn ich die fremden beschädigten Wände/Decken gar nicht versichern kann?
Die Gebäudeversicherung gilt für das ganze Haus. Du musst den Hausverwalter informieren. Mehr weiß ich nicht. Wenn Ihr keinen Hausverwalter und keine Selbstverwaltung habt, weiß ich nicht, was zu tun ist.
Laut Frage wurde aber doch der Verwalter informiert, und der ist auch tätig, so die Frage.
Du regst an ein Gespräch mit einem V-Agenten, wie kann ein Eigentümer mit dem sprechen, wenn es nicht seine Versicherung ist?
Das muss die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers zahlen.
Eine Wasserleitung ist gebrochen. Da gibt es niemanden, den man dafür haftpflichtig machen kann.
Seit wann muss sich ein Leitungswasserohrbesitzer mit einer läppischen Schadens-Pauschale einer PH abspeisen lassen, wenn die eigene VGV die komplette Reparatur übernimmt?
Wenn Wasserschäden über die Gebäudeversicherung gedeckt wurden, also eingeschlossen wurden, dann zahlt sie in der Regel auch alle Folgeschäden. Also auch die Schäden bei dir. Ansonsten muss die WEG die Schäden am Gemeinschaftseigentum decken und du die in deinem Sondereigentum. Die Hausverwaltung kann aus den Rücklagen ohne Beschluss überhaupt nichts reparieren lassen. Zur Not muss sie eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen. In der Praxis wird es aber manchmal auch ohne Beschluss gemacht, um noch weitere Folgeschäden zu verhindern und holt sich den Beschluss dann später. Ist aber eng gesehen nicht korrekt.
Was anderes wäre natürlich wenn irgendjemand mit Absicht oder aus Versehen Wasser überlaufen ließ, aber hier handelte es sich wohl um einen Rohrbruch.
Der Verursacher muss den Schaden von dir seiner Hausratsversicherung melden. Die wird es zahlen.
Die Hausratversicherung hat damit nun gar nichts zu tun,die übernimmt nur Kosten für Schäden am eigenen Hausrat.
Die Hausratversicehrung zahlt keine Fremdschäden.
Wer zahlt?
die Hausratversicherung des Eigentümers , der bzw. seine Whg. für den Schaden offensichtlich verantwortlich ist.
Und der nächste der diese falsche Antwort liefert...
Die Hausratversicherung des "Verursachers" reguliert ausschließlich Schäden am Hausrat des "Verursachers". Die reguliert weder Schäden am Gebäude noch am Hausrat des anderen Mieters.
Bei mir war das aber so, wie ich geschrieben habe (eigene Erfahrung).
Nein, war es nicht. Das hast du falsch verstanden.
genau das dachte ich mir auch :(
Doch war es, sonst hätte ich das so nicht geschrieben!
Das hast du falsch verstanden.
Das habe ich selbst so ERLEBT,
Nochmal zum mitschreiben: Das ist zu 100% ausgeschlossen, dass die Hausratversicherung eines anderen auch nur einen einzigen Cent für einen dir entstandenen Schaden gezahlt hat. Gegebenenfalls hast du eine Entschädigung von der Haftpflichtversicherung des Verursachers erhalten, falls dieser für den verursachten Schaden gehaftet hat.
Keine Hausratversicherung bezahlt Schäden in fremden Wohnungen, wirklich nicht.
Dann würde der Verwalter die Reparatur auch auslösen. Macht er hier aber nicht. Vielleicht steht ja in der TE, wer reparieren und bezahlen muss.