Wer trägt Kosten für Heizungsentlüftung?

10 Antworten

Normalerweise gehört das zur Wartung der Heizung (falls ein Wartungsvertrag besteht) und wird anteilig von der Eigentümergemeinschaft übernommen. (so ist es zumindest bei uns)

Grundsätzlich muss der Mieter, erforderliche Arbeiten beim Vermieter anmelden. Vertragspartner der Hausverwaltung bist Du und nicht der Mieter.

Hier ist grundsätzlich etwas schief gelaufen - das solltest Du der Hausverwaltung mitteilen. Sie darf keinen Handwerker ohne Überprüfung auf Erforderlichkeit und ohne "Freigabe" durch Dich, Handwerker beauftragen. - Ein Notfall lag hier nicht vor.

Kleinreparaturklausel könnte man evtl. mit in Betracht ziehen.

Der Mieter beauftragt den Handwerker, dann muss er ihn zahlen

Der BGH hat schon vor einiger Zeit entschieden, dass ein Mieter nicht selbst einen Handwerker beauftragen und dies Kosten hierfür von seinem Vermieter ersetzt verlangen darf (Urteil v. 16.01.08, Az. VIII ZR 222/06).

Normalerweise gehört das zur Wartung der Heizung

Nein

@anitari

bei unserer Anlage ist es so deshalb habe ich das in Klammern geschrieben. Bitte lesen.

Ich wohne im Dachgeschoss. Wenn die Heizkörper entlüftet werden müssen, kommt eine Firma, diese füllt auch gleichzeitig Wasser auf. Ich habe noch keine Rechnung bekommen...

Lätte der Mieter nicht erst mal fragen müssen, ob du die Heizung nicht selber entlüften kannst?

Nöö ....

Eine heizkörper köntets du selber machen entlüften aber du müßtest zb auch gleichzeitieg den druck nachfüllen und deshalb kan es auch sein da das man das in jeder wohnung machen müße .Außerdem ist es ja auch nicht üblich das ein mieter eine Entlüftungsschlüßel bekomt.und deshalb kan er es ja auch nicht selber machen .Sowas wird deshalb immer zu zweit gemacht.wen möglich.