Gartenabfälle

7 Antworten

ihr habt das Nutzungsrecht am Garten = 8 Mieter , die übrigen 20 nicht. Dafür, dass ihr den Garten nutzt übernehmt ihr die Pflege. Abfälle sind normalerweise über die Biotonne zu entsorgen. Wenn jedoch der Abfall mengenmäßig so viel ist, dass die restlichen 20 Mieter ihren Abfall nicht mehr entsorgen können, müssen eben zusätzliche Tonnen her und die m.M. nach zu Lasten der Gartennutzer, denn warum sollen 20 Parteien für etwas zahlen, das sie nicht nutzen dürfen?

....aber dennoch miteigentümer sind....

@schwabenmausle

nochmal: hier zählt nicht Eigentum - sondern Nutzung!!!! Und den Mietern gehört der Garten mit Sicherheit nicht.

@guterwolf

ach, aber die anderen 20, die ihre terrassen voll mit blumentöpfen stehen haben, dürfen dann die biotonne nutzen? oder wie meinst du???

Ja, du mußt die Gartenabfälle selbst entsorgen.

Die Biotonnen sind in der Regel für biologischen Hausmüll gedacht. Entsorgt man Gartenabfälle über die Biotonne, was durchaus machbar ist, handelt es sich um einen übermäßigen Gebrauch. Das bedeutet, dass man gemeinschaftliches Eigentum (in dem Fall das Volumen der Biotonne) über ein normales Maß hinaus in Anspruch nimmt. Das kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft dulden, muß aber nicht. In deinem Fall will das die Wohnungseigentümergemeinschaft offenbar nicht, weshalb du deinen Gartenabfall anderweitig entsorgen mußt. Denn auch dein Vermieter hat sich den Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft (der er ja angehört) zu beugen.

danke für dein feedback, jedoch habe ich im moment erfahren, dass garten- und heckenabfälle in die biotonne gehören (das steht sogar im örtlichen müllkalender) wenn die hausverwaltung deswegen meckert muss die hausgemeinschaft eine weitere tonne bereitstellen. rechtlich kann mich keiner belangen, wenn ich gartenabfälle in der biotonne entsorge...

@schwabenmausle

nee belangen nicht, aber evtl. zusätzliche Kosten für eine weitere Tonne kann mir dir auferlegen...

@guterwolf

das ist die frage :-)...ich frag mich dann überhaupt, warum das eigentum der gärten nicht bei den wohnungen im EG liegt...wo ist denn der unterschied??

@schwabenmausle

du bist doch eh nur Mieter - was willst du dann andauernd mit Eigentum? Es ist nun mal so, dass die Eigentümer in den EG-Wohnungen in der Regel einen Gartenanteil am Gesamtgrundstück haben und den vermieten sie natürlich mit der Wohnung. Du bist Nutzer und hast demzufolge evtl. Mehrkosten zu tragen, wenn die Biotonnen so voll mit Gartenabfällen sind, dass die restlichen (nicht nutzungsberechtigten Mieter) ihren Biomüll nicht mehr entsorgen können.

Ist das denn so schwer zu verstehen?

Was würdest du denn sagen wenn du im 1. Stock wohnst und die Mieter im EG ihre Abfälle entsorgen und für deinen Abfall kein Platz mehr in der Tonne ist?

@schwabenmausle

Die Entsorgungsbetriebe entscheiden nicht über die Hausordnung.

Darüber bestimmt die Wohnungseigentümergemeinschaft. Denn wie gesagt können Gartenabfälle natürlich über die Biotonne entsorgt werden. Das ist für die Entsorgungswerke kein Problem. Ob dies in dem Haus allerdings tatsächlich so geschieht, entscheiden nicht die Entsorgungswerke, sondern einzig und allein die Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 15 WEG). Diese hat es offenbar bereits entschieden.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (Hausverwalter) kann dir daher das Befüllen der Biotonne durchaus untersagen und dich mit Kosten für eine Sonderleerung belangen, wenn du dich an die Regelungen nicht hältst. Da du dir aber scheinbar so sicher bist, wird dich wohl erst ein Gericht von deiner Meinung abbringen können. Scheinbar hast du zuviel Geld, um gute Ratschläge durch eigene Erfahrung ersetzen zu wollen.

@schwabenmausle

warum das eigentum der gärten nicht bei den wohnungen im EG liegt

Um ein Sondereigentum bilden zu können, bedarf es einer Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese ist bei einem Grundstück nicht möglich, weshalb es nicht Sondereigentumsfähig ist und daher immer im gemeinschaftlichen Eigentum liegt.

@guterwolf

ach?? aber die mieter/eigentümer der 20 anderen wohnungen dürfen ihren blumentopfmüll in die biotonne werfen? und das nur, weil sie kein nutzungsrecht der gärten haben? des is ja schon allerhand!! ich bin "noch" mieter, aber bald eigentümer - aber das kanns ja net sein!!

@Immofachwirt

was redest du denn für nen quark??? wer hat denn heute zuviel geld? du?? ich hatte eine frage gestellt und nicht nach beleidigungen gefragt... ich wundere mich lediglich, dass sich eine eigentümergemeinschaft gegen die regeln der stadt stellen kann, nur um kosten zu sparen, da überwiegend mieter hier wohnen und die eigentümer diese wohnungen nur als geldanlage haben.

das ist die frage....und auch, warum das eigentum nicht bei den EG wohnungen liegt...beim aussehen dürfen alle mäkeln und wenn kinder im garten springen schimpfen, aber wenns um die kosten geht, halten alle die klappe....wasn das für nen nutzungsrecht?

das Eigentum liegt in der Regel beim Besitzer - ihr habt die Nutzung.

@guterwolf

leider isses eben so nicht...besitz ist nicht eigentum, sonst würde der garten ja eigentum zur EG wohnung sein

@schwabenmausle

"in der Regel"....dir kann das wurscht sein, du hast das Nutzungsrecht und musst dich entsprechend verhalten.

du wohnst in einem 28 Parteienhaus, in dem 8 Parteien einen Gartenanteil haben.

Warum solltn denn nun 20 Parteien, die keinen Garten haben, deine Grünflächenentsorgung mitfinanzieren?

Die Entscheidung des Vermieters ist logisch nachvollziehbar und dürfte selbst einer gerichtlichen Prüfung standhalten.

??? mein vermieter sagt: gartenabfälle gehören in die biotonne! aber die hausverwaltung sagt: man muss selbst entsorgen!!! ausserdem sind die gartenanteile gemeinschaftseigentum. nicht eigentum der jeweiligen EG-Wohnungen

@schwabenmausle

ausserdem sind die gartenanteile gemeinschaftseigentum. nicht eigentum der jeweiligen EG-Wohnungen

Das stimmt zwar, aber für die Gartenanteile besteht immer ein Sondernutzungsrecht (ein alleiniges Gebrauchsrecht), weshalb entstehende Kosten in der Regel von dem zu tragen sind, der dieses Sondernutzungsrecht inne hat. Das ist in deinem Fall der Vermieter. Die Biotonnen sind vom Volumen her aber für den Hausmüll ausgelegt. Kommen Gartenabfälle hinzu, benötigt man ein größeres Volumen und hat somit mehr Kosten zu tragen. Daher kann eine WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) die Entsorgung der Gartenabfälle über die Biotonne ablehnen.

@Immofachwirt

ok. wie ist das, wenn die gärten nicht eigentum der EG-wohnungen sind? wenn sie allgeimeineigentum sind? müssen dann die entsorgungskosten der gartenabfälle nicht auf alle verteilt werden? wenn z.b. einer nicht die möglichkeiten hat wie anhänger und auto, um die abfälle überhaupt weg zu bringen?

@schwabenmausle

M.E. kommt es bzgl. Entsorgungskosten Grünabfälle nicht darauf an, ob der Gartenanteil Gemeinschafts- oder Sondereigentum darstellt, sondern auf Nutzungsverhältnisse.

Wenn alle Wohnparteien uneingeschränkt die Grünflächen nutzen können, dann sind auch die Grünabfallkosten auf alle umwälzbar. Wenn hier nur 8 von 28 Gärten anteilig allein nutzen, dann bitte dürfen diese auch die entsprechenden Ensorgungskosten alleine tragen.

@helmutgerke

DH - so sehe ich das auch.

@schwabenmausle

mein vermieter sagt: gartenabfälle gehören in die biotonne! aber die hausverwaltung sagt: man muss selbst entsorgen!!!

was dein Vermieter sagt, interessiert nicht - du könntest ihn lediglich auf die Weisung der Hausverwaltung hinweisen.

@guterwolf

das hab ich eben gemacht....danke für die tipps

@schwabenmausle

Gärten sind zwingend (also immer) im gemeinschaftlichen Eigentum, weil sie nicht Sondereigentumsfähig sind. Es ist nicht das Problem der übrigen Wohnungseigentümer oder Bewohner, wie der Gartennutzer seine Gartenabfälle beseitigt. Zur Not muß er halt dann ein entsprechendes Unternehmen beauftragen den Gartenmüll zu entsorgen und die Kosten hierfür tragen.

@helmutgerke

@helmutgerke

Es kommt tatsächlich nicht auf die Eigentumsfrage an, weil diese gesetzlich bereits geregelt ist. Gärten sind immer gemeinschaftliches Eigentum. Besteht bei Teilen des Gartens (Außenanlage) ein alleiniges Gebrauchsrecht (Sondernutzungsrecht) einer Wohnung, dann sind auch die Kosten der Grünabfallentsorgung in der Regel von dieser seperat zu tragen, sofern die WEG nicht gestattet hat, dass man Gartenabfälle über die Biotonnen entsorgen darf.

Die Übrigen Grünflächen, welche also keinem Sondereigentümer zugewiesen sind, können von allen genutzt werden und haben sich dementsprechend auch alle an den Kosten der Gartenabfälle zu beiteiligen. Das ist hier aber nicht der Fall.

Ich denke Gartenabfälle wie mal ein bischen Unkraut kann schon in die Biotonne. Wenn aber z.B. im Herbst viel zusammengefegte Blätter oder Äste von Bäumen zusammen kommen würde ich da nicht viel Heckmeck machen und diese Abfälle eben in den Werkstoffhof fahren, sonst sind die Biotonnen gleich voll und da kann es dann schon mal Ärger mit den Nachbarn geben, die eben keinen Garten haben. So machen es unsere Nachbarn seit Jahren und das funktioniert wunderbar.

da liegt das eigentum der gärten vielleicht auch bei den EG-Wohnungen und nicht bei der gemeinschaft?

@schwabenmausle

die Gemeinschaft nutzt aber den Garten nicht, sondern nur 8 Mieter haben den Nutzen davon...