Wer oder was ist die übergeordnete Stelle der Deutschen Rentenversicherung?

3 Antworten

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guppy2608 
Fragesteller
 14.12.2015, 14:51

Das ist schonmal sehr lehrreich , aber ich weiß immer noch nicht so genau , bei wem ich Beschwerde einreichen kann . Oder habe ich was überlesen ?

guppy2608 
Fragesteller
 14.12.2015, 15:11
@dandy100

Vielen Dank, das war es , was ich wissen wollte ! Super !

derajax  16.12.2015, 16:31
@guppy2608

Leider ist die falsche Antwort. Die VBL ist die Zusatzversorgung des öffentlichen Rechts und Die Aufsichtsbehörde der Deutschen Rentenversicherung ist das Bundesversicherungsamt.

Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn

turnmami  19.12.2015, 17:20
@dandy100

Was hat bitte die VbL mit der RV am Hut?? Das ist doch eine Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst!! Wenn du dich über den Zahnarzt beschweren willst, gehst du dann zum Bäcker??

Hallo,

welche?

DRV Bund

DRV der Länder?

Beste Grüße

Dickie59

guppy2608 
Fragesteller
 16.12.2015, 10:36

Es geht um die DRV Bund . Und darum , daß diese Menschen so mit Bürgern umgehen . Man hat mich ohne Angabe von Gründen 6 Wochen ohne Geld gelassen . Ich hab wirklich ALLES versucht !

Dickie59  16.12.2015, 15:39
@guppy2608

Hallo,

um wirklich eine begründete Beschwerde vorzubringen, benötigt man den gesamten Ablauf, damit ich die Fristen kontrollieren kann.

Täglich kommt es dazu, das Versicherte wegen der ausbleibenden Entscheidung der DRV Bund und Länder kein Leistung bekommen, dafür hat de Gesetzgeber aber weitere Möglichkeiten geschaffen wie: ALG 1 und ALG 2.

Also es tat nicht Not, wenn du 6 Wochen ohne Geld warst.

Oft verursachen Versicherte im rahmen der Beantragung selbst die geldlosen Zeiten, in dem Sie zu spät die Anträge stellen, Rückfragen u-a. nicht beantworten.

Nur ein Insider könnte den Ablauf sehr gut steuern, aber selbst dann würde es nicht zur geldlosen zeit kommen, da dieser rechtzeitig notwendige Schritte einleitet.

Deine Beschwerde kostet Mühe und wird zur Kenntnis genommen und, es wird sich ein Mitarbeiter die Zeit nehmen müssen, um diese schon oben genannten Begründungen zu formulieren.

Damit fehlt die Arbeitszeit schon wieder für die Bearbeitung von Anträgen.

In meiner 20 jährigen ehrenamtlichen Zeit als Versichertenvertreter, ist mir in der DRV Nord nicht ein fall bekannt geworden, bei dem die Mitarbeiter fahrlässig sich Zeit gelassen hätten.

Noch heute helfe ich Versicherte (zuletzt eine Halbwaisenrente) zu der Rentenleistung zu kommen, auch in dem all war der Kunde selbst Schuld das er 3 Monate die Leistung nicht erhielt, da er notwendige Unterlagen der Seekasse nicht zusendete.

Beste Grüße

Dickie59

guppy2608 
Fragesteller
 19.03.2016, 17:31
@Dickie59

Meine Antwort kommt sehr spät , ich weiß , aber durch den ganzen Streß bin ich noch kranker /kränker geworden . Ich habe keine Fristen versäumt , zumal mir die Mitarbeiter der ambulanten Reha geholfen haben !!! Ich habe auf alle Schreiben SOFORT reagiert . Aber was meinst Du mit ALG 1 und ALG 2 . Etwa die frühere Sozialhilfe ? Jep, soweit hab ich auch gedacht . Das "Sozialamt" hat mich abblitzen lassen , ich solle in Berlin mal so richtig auf den Tisch hauen , sie wären nicht zuständig . Nachdem ich in meiner Not auch unsere Bürgermeisterin angeschrieben habe, kam vom Bürgermeisterbüro die Antwort , ich soll mich ans Sozialamt wenden ; grummmpfff. Super -und wieder am Anfang ! Der DGB gab mir die Auskunft , daß die Rentenversicherung sich 2 Monate Zeit lassen darf mit der Berechnung . Mit welchem Recht ???? Ich muß alle 4 Wochen Miete zahlen und nicht erst nach 6 Wochen ... Ich hoffe , Dickie59, Du verstehst, wo das Problem liegt ? Ganz schön besch**** , wenn man krank wird ! Viele Grüße 

Dickie59  21.03.2016, 15:33
@guppy2608

Leider erlebe ich immer wieder tagtäglich aufgrund meiner Arbeit oder hier, dass es viel Unwissenheit gibt und man sich oft verspätet auf den Weg macht, seine Ansprüche geltend zu machen.

Ich kann deine Situation nachvollziehen und habe hier bereits im Rentenantragsverfahren/Widersprüchen mehrmals helfen können und Erfolge erzielt. Das war "ehrenamtlich". aber das hat auch seine Grenzen.

Deine werden aufgezeigt, jeder Institution wird dir zu verstehen geben, dass du dich zu spät auf dem Weg gemacht hast oder hat dir wissentlich nicht mit Überbrückungsgelder geholfen, das kann ich mit aber auch nicht vorstellen.

Gruß

Dickie59

Hallo guppy2608,

Sie schreiben:

Wer oder was ist die übergeordnete Stelle der Deutschen Rentenversicherung?

Antwort:

Die Deutsche Rentenversicherung untersteht dem Sozialministerium und damit der Deutschen Bundesregierung!

Wenn Sie gegen die DRV Beschwerden einreichen wollen, so sollten Sie dies nicht ohne kompetenten Rechtsbeistand wie z.B. VDK machen, denn als Einzelperson haben Sie gegen diesen Verwaltungsmoloch in der Regel keine Chance!

google>>

vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Unter folgendem Link werden Sie weiter fündig:

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Navigation/6_Wir_ueber_uns/01_infos_zum_unternehmen/05_korruptionspraevention/korruptionspraevention_node.html

Auszug:

Korruptionsprävention

Korruption ist seit Jahrtausenden ein gesellschaftliches Phänomen und Problem. Der Begriff „Korruption“ ist nicht einheitlich definiert. 

In Anlehnung an die Definition des Bundeskriminalamtes sind folgende Merkmale kennzeichnend für Korruption:

Missbrauch einer Funktion in Verwaltung, Wirtschaft oder Politik Fehlverhalten auf Veranlassung von außen oder durch Eigeninitiative Erlangen oder Anstreben eines Vorteils für sich oder einen Dritten Unmittelbarer oder mittelbarer Schaden oder Nachteil für die Allgemeinheit oder ein Unternehmen Geheimhaltung

 

bzw.

 

Verschleierung der Handlungsweise

Bestimmte Erscheinungsformen der Korruption sind nach deutschem Recht strafbar. Dazu gehören die Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung, die Bestechlichkeit und Bestechung sowie die Vorteilsannahme im geschäftlichen Verkehr. Daneben kann korruptes Verhalten für die handelnden Personen in Verwaltung und Wirtschaft arbeits- und dienstrechtliche Folgen haben.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich, wie alle Behörden der Bundesverwaltung, Richtlinien zur Korruptionsprävention gegeben. Darin sind vorbeugende (präventive) Maßnahmen festgelegt. Weiterhin ist geregelt, wie mit Verdachtsfällen umzugehen ist. Ziel all dieser Maßnahmen ist es, die Zuverlässigkeit der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen und damit dem Vertrauen der Allgemeinheit in die Gewissenhaftigkeit und das ordnungsgemäße Arbeiten der öffentlichen Verwaltung gerecht zu werden.

Für ernst gemeinte Hinweise auf Korruption in der Arbeit oder zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung Bund stehen folgende Mitarbeiter zur Verfügung:

Deutsche Rentenversicherung Bund
Dezernat 1272 (Justitiariat)
Frau Henriette Bujar
10704 Berlin
Telefon: 030/865 84064
korruptionspraevention@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung Bund
Referat 1002 (Revisionsamt)
Herr Holger Luther
10704 Berlin
Telefon: 030/865 45800
korruptionspraevention@drv-bund.de

Die genannten Ansprechpartner sind keine allgemeine Beschwerdestelle für Fälle, in denen Sie mit einer Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht einverstanden sind, Sie sich nicht angemessen behandelt fühlen oder Sie über den Verdacht von Leistungsmissbrauch (z. B.ungerechtfertigt bezogene Rentenzahlungen) informieren möchten.

Dafür stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen sowie unser kostenloses Service-Telefon mit der Nummer 0800 1000 480 70 zur Verfügung.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

monkeyman12  16.12.2015, 10:35

Das ist korrekt.