Rentenversicherung wechseln

3 Antworten

Nein, man ist und bleibt bei seiner zugewiesenen Rentenversicherung

dietcar 
Fragesteller
 16.03.2011, 09:28

Danke für die schnelle Antwort

Grundsätzlich ist man immer bei dem gleichen Rentenversicherungsträger versichert.

Ein Wechsel ist nur möglich, wenn eine sogenannte Sonderzuständigkeit auftritt.

Hiervon sind z.B. Bergleute, Seeleute und Beschäftigte der Deutschen Bahn betroffen. Diese werden von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See betreut.

Rechtsgrundlage § 129 und § 130 SGB VI.

Das ist möglich, wenn Du den Job wechselst und z.B. Seemann wirst.

dietcar 
Fragesteller
 16.03.2011, 09:28

Danke für die schnelle Antwort

ichhierundda  20.03.2011, 17:46

so ein blödsinn....

Delian1988  07.01.2015, 22:03
@ichhierundda

Klingt zwar komisch, aber die Antwort von suzisorglos ist richtig.

Siehe § 129 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI

(1) Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist zuständig, wenn die Versicherten

Nr. 5 in der Seefahrt (Seeschifffahrt und Seefischerei)

beschäftigt sind.